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Arbeitszimmer: Wider Erwarten keine Lockerung der strengen Abzugsregeln

Arbeitszimmer: Wider Erwarten keine Lockerung der strengen Abzugsregeln

Seit Jahrzehnten ist klar, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich anerkannt wird, wenn der Raum von den übrigen Wohnräumen abgetrennt ist, büromäßig ausgestattet ist und so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine private Mitbenutzung darf gegenüber der beruflichen Nutzung allenfalls von nur ganz untergeordneter Bedeutung sein.
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Arbeitszimmer im Keller? So berechnen Sie die Kosten richtig!

Ein Arbeitszimmer darf auch im Keller oder auf dem Dachboden eingerichtet werden. In diesem Fall kann es möglicherweise Probleme mit der Berechnung der Arbeitszimmerfläche und der Gesamtwohnfläche geben. Im Allgemeinen sind Kellerräume reine Zubehörräume und damit baurechtlich nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet. Diese Räume werden bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht mit einbezogen.
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Richter und Hochschullehrer können Arbeitszimmer nicht absetzen

In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei Hochschullehrern (Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10) und Richtern (Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11) das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Sie können Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen.
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