Bei Arbeitsunfällen sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert (§ 8 SGB VI). Auch das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, ist grundsätzlich versichert. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten im Betrieb, sei dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Schlagwort: Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle im Homeoffice: Versicherungsschutz per Gesetz erweitert
Arbeitsunfälle sind Unfälle von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung. Sie sind versichert über die gesetzliche Unfallversicherung und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert (§ 8 SGB VII). Probleme gibt es dabei immer wieder bei Arbeitsunfällen im Homeoffice. Die Frage, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht, kann für den Betroffenen große finanzielle Folgen haben.
Weiterlesen