Wer arbeitslos wird, bekommt bisher 12 Monate lang Arbeitslosengeld I. Das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre, vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Vorausgesetzt, sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.
Schlagwort: Arbeitslosengeld
ALG II: Bonuszahlungen wegen Corona bleiben anrechnungsfrei
Sonderzuwendungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise als Bonuszahlungen gewähren, bleiben bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei (BMF-Schreiben vom 9.4.2020, BStBl. 2020 I S. 502, § 3 Nr. 11a EStG).
Abschlagsfreie Rente mit 63: Welche Arbeitslosenzeiten werden angerechnet?
Die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte (= Abschlagsfreie Rente mit 63) können Versicherte in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Jahre an Versicherungszeiten aufweisen. Seit dem 1.7.2014 gibt’s diese Rente ohne Rentenabschläge – statt wie bisher mit 65 Jahren – bereits mit 63 Jahren (§ 236b SGB VI).
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Vorgezogene Altersrente: Zwangsverrentung von Hartz IV-Beziehern ist rechtens
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) müssen ab 63 Jahren eine zwangsweise Frühverrentung hinnehmen (§ 12a SGB II). Wer die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, kann vom Jobcenter dazu aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen.
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