Schlagwort: Altvertrag

Lebensversicherung: Verluste aus Verkauf eines Altvertrages nicht absetzbar?

Bei „alten“ Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bleibt die Ablaufleistung vollkommen steuerfrei, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Jahre beträgt. Wird ein solcher „Altvertrag“ verkauft, gilt Folgendes: Bei einem Verkauf bis 2008 blieb der Erlös steuerfrei. Was passiert wenn die Lebensversicherung erst danach verkauft wurde?
Weiterlesen »