Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ kann man bereits mit 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht sind. Allerdings müssen dafür lebenslange Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Im Jahre 2022 erreicht der Jahrgang 1959 die 63-Jahres-Grenze. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 11,4 Prozent beziehen. Ohne Rentenabschlag gibt es die Rente erst mit 66 Jahren und 2 Monaten. Wer mit 63 Jahren Rentenansprüche in Höhe von 1.000 Euro erworben hat, bekommt somit als Rente nur 886 Euro – wovon noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgehen.
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Schlagwort: Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Abschlagsfreie Rente mit 63: Welche Arbeitslosenzeiten werden angerechnet?
Die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte (= Abschlagsfreie Rente mit 63) können Versicherte in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Jahre an Versicherungszeiten aufweisen. Seit dem 1.7.2014 gibt’s diese Rente ohne Rentenabschläge – statt wie bisher mit 65 Jahren – bereits mit 63 Jahren (§ 236b SGB VI).
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Rente mit 63: Abschlagsfreie Rente im Jahre 2018 erst mit 63 plus 6 Monate
Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ ohne Rentenabschläge – die „Rente mit 63“ oder „Abschlagsfreie Rente“ – kann beanspruchen, wer mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann. Von dieser zeitlich befristeten Vorzugsregelung profitieren seit dem 1.7.2014 aber gerade einmal anderthalb Jahrgänge, nämlich Versicherte, die zwischen Juli 1951 und Dezember 1952 geboren sind. Für Geburtsjahrgänge ab 1953 wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben.
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