Nutzerfrage: “Wo und wie trage ich bezogenes Arbeitslosengeld in meiner Steuererklärung ein?“
Lohnsteuer kompakt: “Arbeitslosengeld gehört zu den Lohnersatz- bzw. Einkommensersatzleistungen und unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Es gibt zwei Möglichkeiten die erhaltenen Einkommensersatzleistungen einzutragen:
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