Schlagwort: Abgeltungsteuer

Wie werden Erträge aus Aktiengeschäften versteuert?

Wie werden Erträge aus Aktiengeschäften versteuert?

Wer mit seinem Aktiendepot Gewinne erzielt, unterliegt damit der Kapitalertragssteuer. Diese wird häufig auch als Abgeltungssteuer bezeichnet und beträgt pauschal 25 Prozent. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag sowie unter Umständen die Kirchensteuer. Anleger müssen folglich mit einer Steuerbelastung zwischen 26 und 28 Prozent rechnen.
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Die Abgeltungssteuer bei Aktiengeschäften

Die Abgeltungssteuer bei Aktiengeschäften

Immer mehr Menschen fühlen sich dazu berufen, aktiv am Aktienhandel teilzunehmen. Sie erhoffen sich davon nicht nur eine stattliche Rendite, sondern immer auch ein wenig Spannung und nicht zuletzt auch Anerkennung. Doch der Aktienhandel verlangt auch nach Fachwissen. Denn nur wer sich mit der Materie auskennt, wird in der Lage sein, die Risiken und Hindernisse richtig einzuschätzen und diesen aus dem Weg zu gehen. Diese Kenntnisse rund um den Aktienhandel sollten auch den Bereich der Abgeltungssteuer umfassen, da diese sehr viele Trader betrifft und auf keinen Fall vergessen werden sollte.
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Gewinne aus dem Aktienhandel optimal versteuern

Gewinne aus dem Aktienhandel optimal versteuern

Ein berühmtes Filmzitat besagt: „Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuern“. Und das stimmt. Doch während der Tod nur bedingt beeinflusst werden kann, hat jeder Verbraucher die Möglichkeit, die Steuern, die er an den Staat zahlen muss, so zu beeinflussen, dass für den Steuerzahler stets eine optimale Situation entsteht. Denn die Steuerschuld lässt sich durch diverse Abschreibungen und Voranmeldungen optimal beeinflussen. Außerdem müssen zusätzliche Einnahmen meist gar nicht so streng versteuert werden, wie viele Verbraucher denken. Sie verschenken daher auch in diesem Bereich sehr viel Geld und wundern sich dann, wenn sich ihre Aktionen rund um das Geld verdienen finanziell gesehen gar nicht richtig lohnen.
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Abgeltungsteuer: Kirchensteuereinbehalt ab 2015 auch von Versicherungen

Auszahlungen aus Lebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, gehören im Erlebensfall zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Das Versicherungsunternehmen muss davon also Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag einbehalten. Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, muss davon ebenfalls Kirchensteuer zahlen.
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Steuersparmodell: Ist ein Darlehen zwischen Eheleuten steuerlich günstig?

Oft gewähren Angehörige einander Darlehen. Wird ein solches Privatdarlehen vom Darlehensnehmer zur Einkunftserzielung genutzt, kann er die gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen und so seine Steuerschuld in Höhe des individuellen Steuersatzes von bis zu 45 % mindern. Der Darlehensgeber hingegen braucht die vereinnahmten Darlehenszinsen lediglich mit dem günstigen Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuern, oder?
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