Schlagwort: § 35a EStG

Flutkatastrophe 2021: Steuererleichterungen für Geschädigte und Unterstützer

Flutkatastrophe 2021: Steuererleichterungen für Geschädigte und Unterstützer

Am 14. und 15. Juli 2021 hat sich in Rheinland-Pfalz – insbesondere in der Eifel – und in Nordrhein-Westfalen eine Flutkatastrophe historischen Ausmaßes mit verheerenden Auswirkungen ereignet. Am 17. Juli waren auch Teile von Bayern und Sachsen betroffen. Dabei haben mindestens 190 Menschen ihr Leben verloren. Tief „Bernd“ hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Zahlreiche Orte sind verwüstet und teilweise zerstört, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Schäden sind unbeschreiblich groß. Deren Beseitigung führt zu außerordentlich hohen finanziellen Belastungen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus durch verschiedene steuerliche Erleichterungen helfen.


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Steuerbescheide: So machen Sie Kosten nachträglich geltend

Steuerbescheid: So machen Sie Kosten nachträglich geltend

Steuerbescheide können innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe per Einspruch angefochten werden. Im Rahmen des Einspruchs können Sachverhalte nachgetragen oder Belege nachgereicht werden. Von einigen Ausnahmen abgesehen dürfen auch bestimmte Anträge nachträglich gestellt werden. Doch ist die Einspruchsfrist von einem Monat abgelaufen, so gelten die Steuerbescheide als bestands- oder rechtskräftig und sie können nur in besonderen Fällen geändert werden. Das gilt sowohl zugunsten als auch zuungunsten der Steuerzahler. Die Bestandskraft und damit die Rechtssicherheit sind hohe Güter.
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Bescheinigung nach §35a EStG: So machen Mieter Handwerkerleistungen geltend!

Handwerkerleistungen: Welche Bescheinigung ein Mieter fürs Finanzamt benötigt

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können im bestimmten Umfang direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 1 u. 2 EStG). Zusätzlich können Aufwendungen für Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr, geltend gemacht werden (§ 35a Abs. 3 EStG). Auch Mieter können die Steuervergünstigung nach § 35a EStG erhalten. Wichtig ist die richtige Bescheinigung.


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Behinderten-Pauschbetrag wird ab 2021 verdoppelt

Behinderten-Pauschbetrag wird ab 2021 verdoppeltt

Wer behindert ist, hat entsprechend seinem Grad der Behinderung (GdB) Anspruch auf einen steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG). Dieser ist ein Jahresbetrag. Er wird in voller Höhe auch dann gewährt, wenn die Behinderung während des Jahres eintritt oder wegfällt. Wird der GdB während des Jahres herauf- oder herabgesetzt, richtet sich der Jahresbetrag nach dem höheren GdB. Treten mehrere Behinderungen aus verschiedenen Gründen auf, wird jeweils die Behinderung zugrunde gelegt, die zum höchsten Pauschbetrag führt.
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Reparatur von Smartphones steuerlich absetzbar?

Reparatur von Smartphones steuerlich absetzbar?

Die Kosten für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a EStG). Der Steuerabzug wird gewährt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an und in der selbst genutzten Wohnung. Die Frage ist, ob auch Reparaturen von stationären Elektrogeräten, wie zum Beispiel Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen, oder Reparaturen von mobilen Geräten, wie zum Beispiel Smartphones und Fernsehgeräte, steuerlich begünstigt sind


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Einzelveranlagung für Ehegatten: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind

Einzelveranlagung für Ehegatten: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind

Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet.
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Pflege-Pauschbetrag: Rechtlicher Betreuer hat grundsätzlich keinen Anspruch

Pflege-Pauschbetrag: Rechtlicher Betreuer hat grundsätzlich keinen Anspruch

Betreuen Sie eine pflegebedürftige Person, zu der Sie eine enge persönliche Beziehung haben, in Ihrer Wohnung oder in deren Wohnung, entstehen Ihnen neben dem aufopferungsvollen Dienst vielerlei Belastungen, die oftmals schwer oder gar nicht zu belegen sind. Für die steuerliche Entlastung können Sie den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro in Anspruch nehmen. Der Pflege-Pauschbetrag wird nicht um eine zumutbare Belastung gekürzt und auch nicht gemindert, wenn die Pflege nicht während des ganzen Jahres erfolgt.
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Fahrtkostenerstattungen an Kinder sind keine Haushaltsnahe Dienstleistungen

Fahrtkostenerstattungen an Kinder sind keine Haushaltsnahe Dienstleistungen

Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die ein selbstständiger Dienstleister beauftragt wird. Dienstleistungen von Partnern und Kindern können grundsätzlich nicht abgezogen werden, auch wenn diese für ihre Leistungen ein Entgelt erhalten, denn es handelt sich in der Regel um familiäre Verpflichtungen, die einem Vertrag nicht „zugänglich“ sind.
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Haushaltsnahe Dienstleistung: Wann sind Gartenarbeiten begünstigt?

Haushaltsnahe Dienstleistung: Wann sind Gartenarbeiten begünstigt?

Bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen vermindert sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der entsprechenden Kosten; höchstens sind 20 % von 20.000 Euro, also 4.000 Euro abziehbar. Für Handwerkerleistungen rund um den Haushalt sind ebenfalls 20 % der Aufwendungen abzugsfähig, höchstens allerdings 20 % von 6.000 Euro, also 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG). Wie sieht es aber bei Gartenarbeiten  aus?
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Schneeräumen: Aufwendungen steuerlich begünstigt

Schneeräumen: Aufwendungen steuerlich begünstigt

Wenn der Schnee das Land in eine zartweiße Decke hüllt, sieht das zwar schön aus, bedeutet aber für Hauseigentümer und Mieter: Schneeräumen und Gehweg streuen. Auch öffentliche Gehwege müssen von den Anwohnern schnee- und eisfrei gehalten werden. Sonst drohen bei einem Unfall Schadenersatzforderungen.
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Handwerkerleistungen: BFH muss zu Arbeiten außerhalb des Haushalts urteilen

Handwerkerleistungen: BFH muss zu Arbeiten außerhalb des Haushalts urteilen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der selbst genutzten Wohnung sind – zusätzlich zu haushaltsnahen Dienstleistungen – direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Bereits seit einiger Zeit beschäftigt die Finanzgerichte die Frage, inwieweit auch Arbeiten begünstigt sind, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebes ausgeführt werden.
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Unwetterschäden 2018: Steuererleichterungen für Geschädigte

Unwetterschäden 2018: Steuererleichterungen für Geschädigte

Durch die massiven Regenfälle im Mai und Juni 2018 und die damit verbundenen Überschwemmungen (Hochwasser) sind in weiten Teilen von Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes beträchtliche Schäden entstanden. Viele Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden wird zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
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Ehegatten-Einzelveranlagung: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind

Ehegatten-Einzelveranlagung: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind

Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Ehegatten-Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die üblichen Frei-, Pausch- und Höchstbeträge wie bei Ledigen gewährt.
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Behinderten-Pauschbetrag: Hälftige Aufteilung bei Einzelveranlagung zulässig

Behinderten-Pauschbetrag: Hälftige Aufteilung bei Einzelveranlagung zulässig

Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die üblichen Frei-, Pausch- und Höchstbeträge wie bei Ledigen gewährt.
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Außenputz am Eigenheim: Handwerkerkosten als Steuerermäßigung geltend machen?

Außenputz am Eigenheim: Handwerkerkosten als Steuerermäßigung geltend machen?

Wird der Außenputz am Eigenheim erneuert oder angestrichen, handelt es sich zweifelsfrei um Handwerkerleistungen, die steuerbegünstigt sind. Der Arbeitslohn kann mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (gemäß § 35a Abs. 3 EStG). Die Frage ist nun: Gibt’s den Steuerbonus auch, wenn der Außenputz erstmalig im Rahmen eines Neubaus aufgebracht wird?
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Sturmschäden: Schäden am Haus durch Orkan „Friederike“ steuerlich absetzbar

Sturmschäden: Schäden am Haus durch Orkan "Friederike" steuerlich absetzbar

Am 18. Januar 2018 hat der Orkan „Friederike“ – auf den Tag genau elf Jahre nach dem letzten schweren Orkan „Kyrill“ – erhebliche Verwüstungen in der Natur und Sturmschäden an Gebäuden verursacht – und leider auch mindestens acht Menschen das Leben gekostet. Die Kosten für die Schadensbeseitigung an Gebäuden übernimmt im Allgemeinen die Wohngebäudeversicherung, denn der Orkan hatte eine Windstärke von mindestens 8 erreicht. Was aber gilt, wenn Sie nun doch auf Schäden sitzen bleiben, etwa weil die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, z. B. wegen Unterversicherung, oder weil Sie keine Gebäudeversicherung haben? Können Sie die Kosten dann wenigstens mit dem Finanzamt teilen?

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Handwerkerleistungen: Steuerbonus für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau?

Handwerkerleistungen: Steuerbonus für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau?

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a Abs. 3 EStG). Vom BFH geklärt ist mittlerweile, dass nicht nur Arbeiten begünstigt sind, die genau innerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht werden, sondern auch solche, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem bzw. öffentlichem Grund durchgeführt werden. Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12). Gilt das auch für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau?
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Steuerbonus auch für das Ausführen eines Hundes

Steuerbonus auch für das Ausführen eines Hundes

Gegen die frühere ablehnende Haltung der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof inzwischen geklärt, dass die Versorgung und Betreuung eines Haustieres – wie z.B. das Ausführen eines Hundes – durch einen Dienstleister eine haushaltsnahe Dienstleistung darstellt und deshalb gemäß § 35a EStG steuerbegünstigt ist. Die Kosten sind mit 20 % direkt von der Steuerschuld abziehbar (BFH-Urteil vom 3.9.2015, VI R 13/15). Allerdings muss man dabei einiges beachten.
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Heimunterbringung: Privat beschäftigte Pflegekraft nicht absetzbar

Heimunterbringung: Privat beschäftigte Pflegekraft nicht absetzbar

Aufwendungen für die Beschäftigung einer Pflegekraft zur Versorgung und Betreuung einer pflegebedürftigen oder kranken Person sind grundsätzlich wie Krankheitskosten in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar, wobei das Finanzamt eine zumutbare Belastung anrechnet. Was aber gilt, wenn eine Person, z.B. die Mutter, pflegebedingt in einem Seniorenheim untergebracht ist, und sie selber oder der Sohn beauftragen gegen Entgelt eine Pflegekraft, die sich im Heim um die Mutter kümmert.
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Steuerbonus auch für den Schlüsseldienst?

Steuerbonus auch für den Schlüsseldienst?

Die Haustür fällt hinter einem ins Schloss – und man steht plötzlich ohne Schlüssel vor der Wohnung. Da muss ein Schlüsseldienst her. Unseriöse Firmen nutzen die Notsituation schamlos aus und verlangen horrende Beträge. Die Frage ist, ob wenigstens das Finanzamt etwas Linderung verschafft. Handelt es sich hierbei um haushaltsnahe Dienstleistungen, die mit 20 %, höchstens 4.000 Euro  im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar sind (§ 35a Abs. 2 EStG)?
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Arbeiten in Werkstatt des Handwerksbetrieb nicht begünstigt

Handwerkerleistungen: Arbeiten in Werkstatt des Handwerksbetrieb nicht begünstigt

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Begünstigt sind allerdings nur Leistungen, die in „unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt“ erbracht werden. Nicht ganz geklärt ist bislang die Frage, inwieweit auch Arbeiten begünstigt sind, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebes ausgeführt werden.
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