Unaufhaltsam rückt das Jahresende 2015 näher und Lohnsteuer kompakt startet in die neue Steuersaison. Ab sofort können Sie Ihre Steuererklärung für 2015 beginnen. Mit den aktuellen Steuertipps können Sie schon jetzt Ihre Steuererstattung optimieren. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung 2015 ist erst ab Januar 2016 möglich.
Steuererklärung für 2015 starten
Als Neukunde registrieren Sie sich einfach und starten online Ihre neue Steuererklärung. Alle Daten werden in einem übersichtlichen Dialog erfasst und können danach einer Datenprüfung unterzogen werden. Alternativ können Sie die komprimierte Steuererklärung aus jeder anderen Steuer-Software (z.B. ELSTER-Formular) importieren.
Wenn Sie bereits eine Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt erstellt haben, ist es noch einfacher: Lediglich Ihre Daten aus dem Vorjahr übernehmen, prüfen und ergänzen. Schon ist die nächste Steuererklärung zur Abgabe fertig!
Neben der Steuererklärung für 2015 können selbstverständlich auch alle zurückliegenden Steuerjahre ab 2010 mit Lohnsteuer kompakt bearbeitet werden. Beachten Sie bitte die Abgabefristen für die unterschiedlichen Steuerjahre!
Abgabefrist für Ihre Steuererklärung 2015
Alle, die eine Steuererklärung für 2015 abgeben müssen, haben bis zum 31.05.2016 Zeit. Wenn Sie zu denjenigen gehören, die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie die Mühe dennoch alsbald auf sich nehmen.
Grund: Der Fiskus erwartet kein Geld von Ihnen, sondern muss wahrscheinlich welches zurückzahlen. Gerade deshalb tun Sie aber gut daran, die Einkommensteuererklärung nicht auf die lange Bank zu schieben. Die frühzeitige Bearbeitung und die Abgabe der Steuererklärung hat weitere Vorteile:
„Da die Finanzämter im ersten Quartal erfahrungsgemäß nicht so stark ausgelastet sind, wird die Steuererklärung schneller bearbeitet und man kann sich früher über seine Steuererstattung freuen“, so Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.
Guten Tag,
ich habe seit 2015 eine Photovoltaik und verkaufe auch Strom,den ich nicht brauche.
Muss ich noch die Umsatzsteuer für 2023 machen und wann ist Abgabetermin?
Mit freundlichen Gruß
Heinze
Hallo Heinze,
Ja, Sie müssen die Umsatzsteuer für 2023 abführen, wenn Sie weiterhin Strom verkaufen. Der Abgabetermin für die Umsatzsteuererklärung 2023 ist grundsätzlich der 31. Juli 2024.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de