Zinsen sind wie auch Kursgewinne oder Dividenden grundsätzlich steuerpflichtig. Dank Sparer-Pauschbetrag stehen jedem Bürger jedoch bis zu 801 Euro steuerfreie Zinserträge im Jahr zu (zusammenveranlagte Ehegatten 1.602 Euro). Bei einem angenommenen Zinssatz von zwei Prozent sind damit Erträge aus Ersparnissen von bis zu 40.050 Euro steuerfrei. Bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent können sogar Erträge aus einem Anlagekapital von 53.400 Euro frei vom Steuerabzug bleiben (siehe Grafik). Für Ehepaare gilt jeweils der doppelte Betrag.
Um eine sofortige steuerfreie Zinsgutschrift zu erhalten, müssen Sparer ihrer Bank allerdings rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilen. Ansonsten behält das Kreditinstitut von den Kapitalerträgen 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Zuviel gezahlte Steuern kann sich der Sparer aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückholen.