Zum Jahresende verlangt das Finanzamt Steuerzahlern noch Einiges ab: Fristen wollen beachtet, Formulare ausgefüllt und Anträge unterschrieben werden. Wer sich an die Fristen hält, kann mehr Geld in Geschenke anlegen.
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Suchergebnisse für: Ehegatten
Keine Zusammenveranlagung bei Bezug belgischen Arbeitslosengeldes
Der Bezug belgischen Arbeitslosengeldes kann einer Zusammenveranlagung in Deutschland entgegen stehen, obwohl deutsches Arbeitslosengeld nicht der Einkommensteuer unterliegt. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 20.04.2012 (4 K 1943/09) entschieden.
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Leistungsumfang und Updates
Welche Einkunftsarten und Anlagen kann ich mit Lohnsteuer kompakt bearbeiten?
Mit Lohnsteuer kompakt kann der Großteil aller in Deutschland Steuerpflichtigen seine private Einkommensteuererklärung (bei Arbeitnehmern auch Lohnsteuer-Jahresausgleich genannt) einfach online erstellen und abgeben – und dabei Steuern sparen.
Die neueste Version für das Steuerjahr 2018 unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung in folgenden Bereichen:
EST1A | Mantelbogen: insbesondere Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Pflegeaufwendungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen |
WA-ESt | Weitere Angaben und Anträge zum Hauptformular (neu ab 2017) |
Kind | Kinder |
VOR | Vorsorgeaufwendungen: insbesondere Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung |
AV | Riester-Verträge |
N | Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
N-AUS | Ausländische Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
R | Renteneinkünfte, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen |
V | Vermietung und Verpachtung |
KAP | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
KAP-BET | Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen |
KAP-INV | Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen. |
S | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
G | Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
EÜR | Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die einfachste Art der Gewinnermittlung |
SO | Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte, ohne Abgeordnetenbezüge und begünstigte Einkünfte |
Unterhalt | Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen) |
U | Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten. Anlage ist als PDF-Datei verfügbar. |
Die Abgabe der Steuererklärung ist dabei entweder elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle der deutschen Finanzverwaltung oder durch Ausdruck der Steuerformulare und Versand per Post möglich.
Geplante Updates von Lohnsteuer kompakt
Lohnsteuer kompakt führt regelmäßige Updates an der bestehenden Software aus. Updates werden dabei vollautomatisch im Hintergund auf unseren Servern eingespielt, so dass der Anwender bei der Nutzung des Programms keine Nachteile hat. So ist z.B. jederzeit gewährleistet, dass die Steuerdaten immer mit der aktuellsten Version von ELSTER an das zuständige Finanzamt übertragen werden.
Wir werden Sie regelmäßig in unserem Blog, Newsletter und auf Facebook, Google Plus und Twitter zu den aktuellen Updates auf dem Laufenden halten.
Vorerst nicht unterstützte Einkunftsarten:
Neben dem aktuellen Funktionsumfang und den geplanten Updates im aktuellen System ist die Umsetzung der folgenden Einkunftsarten und Anlagen zur Einkommensteuererklärung vorerst noch nicht geplant:
– Anlage N-Gre – Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
– Anlage FW – Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug (nach §10e EStG)
– Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
– Anlage Forstwirtschaft – Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
– Anlage WEIN – Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)
– Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
– EST 1C – für beschränkt steuerpflichtige Personen ohne Wohnsitz/Aufenthalt in Deutschland
Sparer-Pauschbetrag sichert steuerfreie Zinsen
Zinsen sind wie auch Kursgewinne oder Dividenden grundsätzlich steuerpflichtig. Dank Sparer-Pauschbetrag stehen jedem Bürger jedoch bis zu 801 Euro steuerfreie Zinserträge im Jahr zu (zusammenveranlagte Ehegatten 1.602 Euro). Bei einem angenommenen Zinssatz von zwei Prozent sind damit Erträge aus Ersparnissen von bis zu 40.050 Euro steuerfrei. Bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent können sogar Erträge aus einem Anlagekapital von 53.400 Euro frei vom Steuerabzug bleiben (siehe Grafik). Für Ehepaare gilt jeweils der doppelte Betrag.
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Formulare für die Steuererklärung 2010
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2010 noch machen müssen, finden hier die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2010. Die Steuerformulare für 2010 können Sie sich kostenfrei als pdf downloaden.
Steuerformulare für alle Bürger
• Einkommensteuer-Mantelbogen – ESt 1A
• Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
• Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
Steuerformulare für Arbeitnehmer
• Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
• Anlage EÜR
• Anlage EÜR – Anlageverzeichnis
• Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
• Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
• Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Steuerformulare für Eltern
• Anlage Kind
Steuerformulare für Rentner
• Anlage R – Renten und andere Leistungen
weitere Anlagen für die Steuererklärung
• Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige – ESt 1C
• Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
• Anlage Forstwirtschaft
• Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
• Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
• Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
• Anlage SO – Sonstige Einkünfte
• Anlage St – Statistische Angaben
• Anlage U – Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben
• Anlage Unterhalt
• Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Anlage VL – Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen
• Anlage Weinbau
• Anlage zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG)
• Anlage Zinsschranke
Anleitungen zur Steuererklärung
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2010
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
• Anleitung zur Anlage AUS
• Anleitung zur Anlage EÜR
• Anleitung zur Anlage AV
• Anleitung zur Anlage KAP
• Anleitung zur Anlage FW
• Anleitung zur Anlage SO
• Anleitung zur Anlage R
• Anleitung zur Anlage V
Die Formulare für Steuererklärung 2011 können Sie sich ebenfalls kostenlos als pdf downloaden: Steuerformulare 2011 kostenlos
Unser Tipp:
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:
Lohnsteuer kompakt | Steuerformular | |
Datenabfrage per Interview | Ja | Nein |
Automatische Steuerberechnung | Ja | Nein |
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben | Ja | Teilweise |
Import alter Steuerdaten | Ja | Nein |
Briefvorlagen und Musterschreiben | Ja | Nein |
Online-Abgabe per ELSTER | Ja | Nein |
Prüfung vor der Abgabe | Ja | Nein |
Umfangreiches Steuerhandbuch | Ja | Nein |
Speicherung der Eingaben | Ja | Nein |
Automatische Berechnung von Wegstrecken | Ja | Nein |
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren | Ja | Nein |
Geplante Updates von Lohnsteuer kompakt
Lohnsteuer kompakt führt regelmäßige Updates an der bestehenden Software aus. Updates werden dabei vollautomatisch im Hintergund auf unseren Servern eingespielt, so dass der Anwender bei der Nutzung des Programmes keine Nachteile hat.So ist z.B. jederzeit gewährleistet, dass die Steuerdaten immer mit der aktuellsten Version von ELSTER an das zuständige Finanzamt übertragen werden.
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