21 Millionen Rentner können sich zum 1.7.2018 über eine spürbare Erhöhung ihrer Bezüge freuen: Die gesetzlichen Renten steigen im Westen um 3,22 % und im Osten um 3,37 %. Damit steigt der aktuelle Rentenwert von derzeit 31,03 Euro auf 32,03 Euro (West) bzw. von 29,69 Euro auf 30,69 Euro (Ost).
Die jährliche Rentenanpassung wird von drei Faktoren bestimmt:
- Lohnentwicklung: Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,93 % in den alten Ländern und 3,06 % in den neuen Ländern.
- Nachhaltigkeitsfaktor: Berücksichtigt wird die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbe-ziehenden zu Beitragszahlenden. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit 0,29 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus
- Altersvorsorgefaktor: Berücksichtigt wird die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2017 jedoch nicht verändert hat und die sog. „Riester-Treppe“ bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt sich der Faktor Altersvorsorge in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.
Achtung: Die Zahlung der erhöhten Rente erfolgt automatisch. Doch das Geld kommt nicht bei allen zum gleichen Zeitpunkt an: Wer ab April 2004 in Rente gegangen ist, bekommt das Rentenplus erst mit vier Wochen Verspätung. Denn die Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats rückwirkend für den laufenden Monat überwiesen. Somit wird Ihre Rente – also auch die erhöhte Rente – erst Ende Juli auf dem Konto sein. Hingegen wird für Rentner, die bis März 2004 in Ruhestand gingen, die Rente im Voraus für den folgenden Monat bezahlt. Das heißt: Die Rente für Juli erhalten Sie bereits Ende Juni – und damit auch schon das Rentenplus für Juli.
Ab Juli 2018 beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) 95,8 % des aktuellen Rentenwerts West. Damit verbessert sich die Ausgangslage für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West. Ab Juli 2018 wird der aktuelle Rentenwert (Ost) in sieben Schritten um jährlich 0,7 Prozentpunkte angehoben, bis ab Juli 2024 ein einheitlicher Rentenwert in ganz Deutschland gelten wird (§ 255a SGB VI).
Ab dem 1. Juli 2024 wird in ganz Deutschland ein einheitlicher gesamtdeutscher aktueller Rentenwert gelten. Ab dem Jahr 2025 werden einheitliche gesamtdeutsche Rechengrößen (Durchschnittsentgelt, Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze) gelten. Auch die Werte in der gesetzlichen Unfallversicherung und der Alterssicherung der Landwirte sollen vereinheitlicht werden. Die Rentenanpassung wird ab 2024 und die Fortschreibung der Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze werden vom Jahr 2025 an auf der Grundlage der gesamtdeutschen Lohnentwicklung erfolgen.