Steuern sparen mit der Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rentner und nicht berufstätige Kinder können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.004 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.
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Sparer-Pauschbetrag sichert steuerfreie Zinsen

Zinsen sind wie auch Kursgewinne oder Dividenden grundsätzlich steuerpflichtig. Dank Sparer-Pauschbetrag stehen jedem Bürger jedoch bis zu 801 Euro steuerfreie Zinserträge im Jahr zu (zusammenveranlagte Ehegatten 1.602 Euro). Bei einem angenommenen Zinssatz von zwei Prozent sind damit Erträge aus Ersparnissen von bis zu 40.050 Euro steuerfrei. Bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent können sogar Erträge aus einem Anlagekapital von 53.400 Euro frei vom Steuerabzug bleiben (siehe Grafik). Für Ehepaare gilt jeweils der doppelte Betrag.
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Neuregelung der Abgabenordnung hebelt Rechtsprechung des BFH aus

Mit einer Neuregelung des § 97 Abgabenordnung (AO) plant der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2013 eine Verkürzung von Rechten der Steuerpflichtigen im Steuerverfahren. Der vorliegende Entwurf hebelt zudem erneut die Rechtsprechung des BFH aus und reagiert auf ein Urteil vom 24.2.2010 (II R 57/08). Darin hat das Gericht die Auffassung vertreten, dass eine Finanzbehörde erst dann Unterlagen anfordern kann, wenn die zuvor vom Vorlagepflichtigen verlangte Auskunft nicht oder nicht ausreichend erteilt wurde.
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Steuererklärung: Auch Auslandsrentner im Fokus des Finanzamts

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Rentner, die heute im Ausland leben, aber früher in Deutschland gearbeitet und Beiträge zur deutschen Rentenversicherung bezahlt haben, müssen ihre deutsche Sozialversicherungsrente in den meisten Fällen auch in Deutschland versteuern. Das betrifft sowohl Deutsche, die ihren Lebensabend nun im Ausland verbringen, als auch Ausländer, die nach vielen Arbeitsjahren in Deutschland wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.
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Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme und eines Vollzeitstudiums in voller Höhe absetzbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 9. Februar 2012 (VI R 42/11 und VI R 44/10) entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungkosten abgezogen werden können.
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Aktion Frühjahrsputz – Teil 2: Imagefilm des Bundestages

Wer letztes Jahr im Regierungsviertel unterwegs war hat dort vielleicht den Film „Dem deutschen Volke – Eine parlamentarische Spurensuche. Vom Reichstag zum Bundestag“ sehen können. Dieser wurde im Frühherbst vergangenen Jahres rund zwei Wochen lang auf das große Rundfenster des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses projiziert – jeden Abend, umrahmt von aufwendigen Licht-, Bild- und Toneffekten.
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Aktion Frühjahrsputz des Bundes der Steuerzahler – Teil1: Roter Apfelsaft

Wussten Sie, dass das Bundesernährungsministerium für die Züchtung weißer, gelber, roter und violetter Biomöhren 230.000 Euro ausgibt? Dieses staatlich organisierte Finetuning von Biomöhren ist eines von 30 Beispielen, die der BdSt mit der heute beginnenden „Aktion Frühjahrsputz“ der Öffentlichkeit präsentiert. Jedes Beispiel zeigt, welch absurde und sinnlose Projekte sich im Bundeshaushalt verbergen, denn zu viele Ausgaben sind im Laufe der Jahre selbstverständlich geworden und werden nicht mehr hinterfragt.
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Keine Willkür- und Schikane bei Erlass einer Prüfungsanordnung

Die Anordnung einer  Außenprüfung kann wegen Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot rechtswidrig sein. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (VIII R 8/09). In diesem Fall konnte ein selbständig tätiger Rechtsanwalt detailliert und nachvollziehbar darlegen, dass sich seine steuerlichen Verhältnisse seien seit Jahren unverändert und bekannt seien. Das Finanzamt habe die Prüfung bei ihm nur angeordnet, weil er einen Beamten der Finanzverwaltung vertrete, der behaupte, vom Vorsteher seines Amts gemobbt worden zu sein.
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Falscher Steuerbescheid: Einspruch beim Finanzamt ist auch per Mail möglich

Zahlendreher, vom Finanzamt gestrichene Abzugsposten, unberücksichtigte Urteile sowie Erlasse oder falsch angewendete Vorschriften – die Liste, warum ein Steuerbescheid falsch sein kann, ist lang. Zum Glück kann der Steuerzahler sich dagegen wehren und Einspruch gegen einen unrichtigen Steuerbescheid einlegen. Das ist auch online möglich.
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Arbeitgeber kann Smartphones und Software nun steuerfrei überlassen

Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers soll für Arbeitnehmer steuerfrei werden. Dies gilt auch, wenn ein Arbeitgeber seinen Angestellten Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss des Bundestages beschloss eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde.
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Achtung Spam: Der Virus steckt im Steuerbescheid

Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt aktuell vor einer Spam-Welle mit angeblichen Mitteilungen des Finanzamts bzw. der Steuerverwaltung. Sie fordern den Empfänger zum Öffnen des Mail-Anhangs auf, der einen Virus oder Trojaner auf dem Rechner des Empfängers ablegt. Das Landesamt empfiehlt dringend , die Nachricht sofort zu löschen und insbesondere die anhängende Datei keinesfalls zu öffnen.
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