Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, bekommt aufgrund der Rentenminderung weniger Rente. Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) die Rente in Anspruch nimmt, gibt es einen Rentenabschlag von 0,3 %, also 3,6 % für ein Jahr. Die Abschläge fallen nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze an, sondern bleiben lebenslang bestehen und sogar über den Tod hinaus auch beim Wechsel von der Altersrente in eine Witwen- oder Witwerrente.
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Firmenfahrrad: Erwerb nach Ende des Leasingvertrages
Immer mehr Firmen überlassen ihren Mitarbeitern Elektro-Fahrräder für die Fahrten zur Arbeit und auch zur privaten Nutzung. Für die private Nutzungsmöglichkeit muss seit 2012 ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Meist wird das Firmenfahrrad geleast und der Arbeitgeber zahlt Leasingraten, Versicherung und Wartung für das Rad. Oft auch finanziert der Arbeitnehmer im Wege der Gehaltsumwandlung die Leasingrate. Dadurch sinkt sein zu versteuerndes Einkommen, und der Arbeitgeber spart auf diese Weise Lohnnebenkosten.
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Diskriminierung: Entschädigung des Arbeitgebers vollkommen steuerfrei
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten (§ 1 AGG). Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Der so Benachteiligte kann eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen (§ 15 Abs. 2 AGG). Die Frage ist, wie eine solche Entschädigung steuerlich zu behandeln ist.
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Buß- und Verwarnungsgelder: Übernahme durch Arbeitgeber ist steuerpflichtig
Beim bundesweiten Blitz-Marathon am 19. April 2017, der in diesem Jahr „Speedmarathon“ hieß, wurden Tausende von Fahrzeugen kontrolliert. Viele davon waren zu schnell unterwegs. Manche Arbeitgeber zahlen die Strafzettel für ihre Außendienstmitarbeiter oder Nutzer eines Firmenwagens. Auch Lkw- und Fernfahrer sowie Kurierdienste fallen oft auf, weil sie Lenkzeiten überschreiten, Ruhezeiten nicht einhalten und Parkverbote missachten. Auch hier sind viele Arbeitgeber großzügig und übernehmen für ihre angestellten Fahrer die Buß- und Verwarnungsgelder. Die Frage ist, ob die vom Chef bezahlten „Knöllchen“ beim Arbeitnehmer steuerfrei oder steuerpflichtig sind.
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Darlehen vom Arbeitgeber – steuerliche Vorteile
Nach einer Umfrage zu Vergütungsmodellen für Hochschulabsolventen in deutschen Unternehmen 2015 unterstützen insgesamt zwölf Prozent der Arbeitgeber ihre Mitarbeiter durch ein Arbeitgeber-Darlehen. Nach dem Spitzenreiter der Betrieblichen Altersvorsorge, erfolgsabhängigen Prämiensystemen, Firmenwagen oder Direktversicherung etwa stellt das Vergütungsmodell die achthäufigste Form von Lohnergänzungs-Modellen für Arbeitnehmer in deutschen Betrieben dar.
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Gesundheitsförderung: Maßnahmen zur Raucherentwöhnung begünstigt
Raucher haben es zunehmend schwerer. Mittlerweile gibt es in allen Bundesländern gesetzliche Rauchverbote, und in immer mehr Firmen werden raucherfreie Zonen eingerichtet. Im Allgemeinen werden die Rauchpausen nicht auf die Arbeitszeit angerechnet, sodass die Raucher häufiger Pausen als Nichtraucher machen und weniger Leistung erbringen. Manche Arbeitgeber sponsern Maßnahmen, die der Raucherentwöhnung dienen.
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Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?
Nicht nur Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling), sondern sehr viele Menschen „haben Rücken“. Gemeint sind Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. „Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!“ Man sollte etwas dagegen tun. Beispielsweise ein Rückentraining im Fitnessstudio absolvieren und damit die Rückenmuskulatur stärken. Und gleich kommt der Gedanke: Wenn schon nicht die Krankenkasse zahlt, hilft wenigstens das Finanzamt beim Bezahlen?
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Rente mit 63: Keine Anrechnung von Arbeitslosenzeiten
Seit dem 1.7.2014 können Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren die vorgezogene Rente mit 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Bei Versicherten, die zwischen 1953 und 1964 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt bereits ab 2016 in Schritten von jeweils 2 Monaten pro Jahrgang. So wird aus der „Rente mit 63“ schrittweise die „Rente mit 65“. Versicherte, die nach dem 1.1.1964 geboren sind, können die abschlagfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren erst mit dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen (§ 236b SGB VI).
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Einspruch gegen Kindergeldbescheid: Erstattung der Steuerberatungskosten?
Wenn Sie einen Einspruch gegen den Kindergeldbescheid einlegen wollen, gibt es einiges zu beachten. Daher ist es oft sinnvoll, sich Hilfe bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu suchen. In bestimmten Fällen können Sie sogar die Rechnung des Steuerberaters an die Familienkasse weiterreichen.
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Ferienzeit: Was Schüler zum Ferienjob wissen sollten
Die Sommerferien stehen bevor. Ideal für Schüler und Schulabgänger, um mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern und gleichzeitig Einblick in die Berufswelt zu erhalten. Bei Unternehmen sind Schüler und Schulabgänger als flexible Aushilfskräfte insbesondere in der Ferienzeit sehr beliebt. Sie vertreten während der Urlaubszeit Teile der Stammbelegschaft oder decken einen zusätzlichen saisonalen Bedarf ab. Durch die regelmäßig bestehende Sozialversicherungsfreiheit verursachen diese Aushilfskräfte zudem weniger Personalkosten.
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Wenn die Ausgaben für die Übungsleitertätigkeit höher sind als die Einnahmen…
Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler sind steuerbegünstigt: Die Vergütungen hierfür bleiben bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag ist nicht allzu üppig, doch viele Vereine können selbst diesen Betrag nicht einmal zahlen.
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Urlaubsabgeltung: Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers
Dies ist zwar kein Steuertipp, aber dennoch eine geldwerte Info für Arbeitnehmer bzw. deren Erben: Wenn Urlaub nicht in Anspruch genommen werden kann, zahlt der Arbeitgeber im Allgemeinen eine Entschädigung zur Abgeltung verfallener Urlaubsansprüche. Doch was passiert, wenn der Arbeitnehmer stirbt und deswegen seinen Urlaub nicht mehr nehmen kann?
Frührentner: Vergütungen aus Fotovoltaikanlage als schädlicher Hinzuverdienst
Wer vor der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf lediglich 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne seinen Rentenanspruch zu gefährden. Als Hinzuverdienst gelten hier Arbeitslohn aus einer abhängigen Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit.
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Steuerliche Hinweise rund um den Karneval
Jedes Jahr, kurz nach dem Jahreswechsel, wird vor allem in Deutschland vielerorts der Ausnahmezustand ausgerufen, denn die Närrinnen und Narren sind los. Karneval, oder Fasching, wie das bunte Treiben in manchen Regionen genannt wird, stellt für einige Tage den gewohnten Alltag auf den Kopf und verwandelt so manche Hochburg in ein einziges großes Fest.
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Krankenversicherung: Erhöhung des Zusatzbeitrag im Jahre 2016
Zum 1.1.2015 wurde der bisherige einkommensabhängige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent und der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag, die alleine vom Versicherten zu zahlen waren, umgewandelt in einen einkommensabhängigen kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung, der weiterhin alleine vom Versicherten zu tragen ist.
Sozialabgaben: Höhere Beiträge für Gutverdiener im Jahre 2016
Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2016 die Werte in der Sozialversicherung neu und höher festgesetzt. Es steigen für die Sozialabgaben sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Weihnachtsfeier: Wie das Finanzamt vom Gabentisch ferngehalten wird
„Ja, ist denn heut‘ scho‘ Weihnachten?“ In der Vorweihnachtszeit laden die meisten Unternehmen ihre Mitarbeiter zum Dank für gute Arbeit zu einer Weihnachtsfeier ein. Ist der Arbeitgeber großzügig, zeigt sich auch der Fiskus nicht kleinlich. Denn die Zuwendungen des Arbeitgebers bleiben für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern bestimmte Bedingungen beachtet werden. Sonst sitzt das Finanzamt mit am Gabentisch.
Buß- und Verwarnungsgelder: Übernahme durch Arbeitgeber ist steuerpflichtig
Beim bundesweiten Blitz-Marathon am 16. und 17. April 2015 wurden insgesamt 3.254.819 Fahrzeuge kontrolliert, 91 262 Fahrzeuge waren zu schnell unterwegs. Manche Arbeitgeber zahlen die Strafzettel für ihre Außendienstmitarbeiter oder Nutzer eines Firmenwagens, die diese auf ihren dienstlichen Fahrten „gesammelt“ haben.
Vorgezogene Altersrente: Zwangsverrentung von Hartz IV-Beziehern ist rechtens
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) müssen ab 63 Jahren eine zwangsweise Frühverrentung hinnehmen (§ 12a SGB II). Wer die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, kann vom Jobcenter dazu aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen.
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Arbeitgeberdarlehen: Neues vorteilhaftes Wahlrecht für Mitarbeiter
In vielen Firmen können Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber zinslose oder zinsverbilligte Darlehen erhalten, die sie oft als „goldene Fessel“ an das Unternehmen binden. Den Zinsvorteil will das Finanzamt natürlich als sog. geldwerten Vorteil versteuert haben. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für Bankmitarbeiter und Beschäftigte anderer Unternehmen.
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Traumjob Steuerberater?
Ist das Ausfüllen der Steuerformulare zu kompliziert, so tritt in der Regel der Steuerberater auf den Plan und nimmt seinen Klienten die nervenaufreibende Arbeit ab. Gleichzeitig hilft er außerdem bei steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und Problemen weiter.
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