Der Frühling ist die schönste Zeit!
Was kann wohl schöner sein?
Da grünt und blüht es weit und breit
Im goldnen Sonnenschein.
(Annette von Droste-Hülshoff, 1797-1848)
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Der Frühling ist die schönste Zeit!
Was kann wohl schöner sein?
Da grünt und blüht es weit und breit
Im goldnen Sonnenschein.
(Annette von Droste-Hülshoff, 1797-1848)
Lohnsteuer kompakt ist Testsieger bei den Web-Applikationen.
Bewertung: „Anders als der Name vermuten lässt, beschränkt sich Lohnsteuer kompakt nicht auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Ein übersichtliches Interview leitet durch die Steuererklärung, verständliche Hilfetexte bieten weiterführende Infos. Auch auf den individuellen Steuerfall abgestimmte Steuertipps und ein Planspielmodus unterstützen den Anwender.“
Das Portal Lohnsteuer kompakt hat verschiedene Neuerungen eingeführt, damit die Steuererklärung für 2013 möglichst einfach durchzuführen ist. „Wir haben uns an denAnregungen unserer Kunden orientiert und erbringen genau die Service-Leistungen, die das Ausfüllen der Steuererklärung und den Umgang mit dem Finanzamt wirklich erleichtern“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt. „Mit den vielen Hilfestellungen dauert das Erstellen der Steuererklärung in der Regel nur eine Stunde, bei einer durchschnittlichen Steuerersparnis von 1000 Euro.“
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Spendables Amt: Die eigentlich unverwechselbare und einzigartige Steuer-Identifikationsnummer wurde unvorhersehbar gleich an mehrere Bürger vergeben oder einige erhielten gleich zwei ID-Nummern,
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Liebe Nutzer, der Tag der Liebenden rückt immer näher. Für diesen Tag ist es ‚Brauch‘ seiner oder seinem Liebsten die Liebe zu gestehen und diese durch eine besondere Geste zu untermalen. Wie zum Beispiel die Steuererklärung zu übernehmen – eine größere Liebeserklärung gibt es nun wirklich nicht 😉
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Die Zeitschrift Euro hat die „besten Steuersoftware-Produkte“ getestet. Lohnsteuer kompakt erhielt dabei die Note 2,0.
Yvonne Göpfert, Autorin des PC Magazins berichtet im Artikel „Steuererklärung online – 5 Tools für mehr Geld im Test“ vom 14.01.2014, wie Online-Steuerprogramme aufgrund ihrer Tools zu einer höheren Steuererstattung verhelfen.
Der Test von Lohnsteuer kompakt fällt äußerst positiv aus:
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Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2013 werden laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, frühestens Anfang März verschickt. Die Begründung dafür liegt in der andauernden Frist für Arbeitgeber, Versicherungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung) und anderen Instituten, zur Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt.
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Aktuell versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche:
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Für Eltern wird ab 2014 folgende Zusatzangabe in ihrer Steuererklärung für das Steuerjahr 2013 Pflicht: die Angabe der Familienkasse.
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Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns dabei auch 2014 besonders am Herzen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir immer wieder positives Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und auch die positiven Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
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Bewertung:
Die Kür: Anhand Ihrer Angaben liefert Lohnsteuer-kompakt.de Tipps zum Steuersparen. Ähnlich wie ein Steuerberater klopft die Software Ihr Leben auf weitere Sparmöglichkeiten ab. Anschließend können Sie sich Ihre Steuerersparnis ausrechnen lassen.
Die Software erläutert knapp und verständlich – und manchmal auch amüsant, welche Angaben zu machen sind.
Fazixt:
Lohnsteuer-kompakt.de ist die richtige Software, wenn Sie in Ihrer Steuerklärung Einkünfte als Arbeitnehmer (Anlage N) […] angeben möchten.
Die geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen müssen generell in der Steuererklärung nicht eingetragen werden, diese werden im Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt automatisch berücksichtigt. Wenn Sie wissen wollten, wie viel Sie an Erstattung oder Nachzahlung zu erwarten haben, mussten Sie in der Vergangenheit die Vorauszahlungen von der von Lohnsteuer kompakt errechneten Steuerlast abziehen.
Jetzt können die Steuervorauszahlungen auch separat bei Lohnsteuer kompakt erfasst werden, um diese Angaben bei der Berechnung durch unser Programm zu berücksichtigen.
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Ab Januar 2014 bietet die Finanzverwaltung die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). Führende Online-Steuererklärungs-Unternehmen beurteilen sie negativ.
Steueränderungen 2013
Das neue Jahr rückt näher – und damit auch die nächste Steuerklärung. Je früher Sie anfangen, desto eher haben Sie Ihr Geld auf dem Konto. Und diesmal gibt es für Viele sogar ein bisschen mehr:
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Ein weiteres Steuerjahr neigt sich dem Ende entgegen. Zeit für ein Dankeswort – Vielen Dank für Ihr in unser Unternehmen gesetztes Vertrauen und Ihre Treue. Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten eine harmonische Weihnachtszeit und bedanken uns herzlichst für das erfolgreiche Jahr 2013!
Zeigt her Eure Schuhe…
Bald ist es so weit, die Stiefel werden wieder geputzt. In zwei Tagen ist Nikolaus und artige Kinder machen große Augen beim Anblick ihrer prächtig gefüllten Schuhe. Wir wollen Ihnen ebenfalls diesen Tag versüßen. Zeigen Sie uns Ihre mit Leckereien gefüllten Schuhe auf unserer Facebook Seite und gewinnen Sie einen von UNS befüllten Nikolaus-Schuh!
Je nachdem ob Sie ein Gewerbe betreiben oder als Freiberufler tätig sind, müssen Sie im Bereich „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ oder „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“ im Feld „Ergebnis lt. eigener Ermittlung“ den ermittelten Gewinn bzw. Verlust (Einnahmen – Ausgaben) eintragen.
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Nutzerfrage: „Kann ich die Kosten, die ich an Sie bezahlt habe über 14.99 Euro auch bei der Steuererklärung einreichen?“
Lohnsteuer kompakt: „Kosten für die Nutzung der Steuerberatungssoftware können Sie unter „Arbeitnehmer > Werbungskosten“ eingeben. Dies lohnt sich nur,
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Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung (450-Euro-Job). Diese liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Bei der Prüfung, ob die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.
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