Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art der Höhe nach unbegrenzt absetzbar. Doch vorher müssen Sie einen Teil der Kosten selber übernehmen, die sog. zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG). Weil die zumutbare Belastung jedes Jahr aufs Neue wieder überschritten werden muss, bevor sich die außergewöhnlichen Belastungen steuermindernd auswirken, ist es vorteilhaft, möglichst viele außergewöhnliche Belastungen in ein Jahr zu legen, Rechnungen vorzeitig zu bezahlen oder aber durch Stundung die Bezahlung ins nächste Jahr zu verschieben.
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Minijob: Geringerer Arbeitnehmeranteil für Rentenbeiträge ab 2015
Für eine geringfügige Beschäftigung muss der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 30 % an die Minijobzentrale zahlen, davon 15 % für die gesetzliche Rentenversicherung. Zusätzlich behält der Arbeitgeber für die Rentenversicherung den Arbeitnehmeranteil von derzeit 3,9 % (18,9 % abzgl. 15 %) ein und führt ihn an die Minijobzentrale ab.
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In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2015
Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr 2015 mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns auch 2015 am Herzen. Im vergangenen Jahr haben wir viel positives, aber auch kritisches Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und sehr gute Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
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Prozesskosten für Scheidung weiterhin absetzbar
Private Anwalts- und Gerichtskosten sind nur im Ausnahmefall als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar. Seit 2013 ist im Gesetz festgeschrieben, dass solche Aufwendungen grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen und nur ausnahmsweise steuerlich anzuerkennen sind, „wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).
Steuererklärung für 2014 ab sofort verfügbar!
Unaufhaltsam rückt das Jahresende 2014 näher und Lohnsteuer kompakt startet in die neue Steuersaison. Ab sofort können Sie Ihre Steuererklärung für 2014 beginnen. Mit den aktuellen Steuertipps können Sie schon jetzt Ihre Steuererstattung optimieren. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung 2014 bei Ihrem Finanzamt ist erst ab Neujahr 2015 möglich.
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Die neue 60-Euro-Aufmerksamkeitsgrenze
Der Betrag von 40 Euro stellt eine wichtige Freigrenze für Leistungen des Arbeitgebers dar. Aktuell wird ab dem 1.1.2015 die Freigrenze von bisher 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Anders als Sachzuwendungen sind Zuwendungen in Geld – auch bis 60 Euro – unverändert als Arbeitslohn steuerpflichtig (Lohnsteuerrichtlinien 2015).
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Doppelter Haushalt: Wie weit darf die Zweitwohnung vom Arbeitsort entfernt sein
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie außerhalb Ihrer Hauptwohnung beschäftigt sind und auch am auswärtigen Beschäftigungsort wohnen. Zulässig ist es, dass die Zweitwohnung auch außerhalb dieses Ortes in dessen Einzugsbereich liegen kann. Unter Einzugsgebiet ist der Bereich zu verstehen, von dem aus Pendler üblicherweise täglich zur Arbeitsstätte fahren. Es muss ein tägliches Aufsuchen möglich sein. Doch die Frage ist, wie weit die Zweitwohnung vom Beschäftigungsort entfernt liegen darf, damit die Mietkosten noch anerkannt werden.
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Steuertipps: Auf den letzten Drücker!
2015 nähert sich mit großen Schritten, doch bevor das alte Jahr geht, können Sie noch ein paar Weichen für die nächste Steuererklärung stellen. Wo können sich Ausgaben noch lohnen? Welche Kosten schieben Sie besser ins nächste Jahr? Welche Fristen müssen Sie beachten? In vielen Fällen lohnt es sich, nochmal nachzurechnen.
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Erstausbildung: Studienkosten doch unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar?
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für das Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z.B. Lehre) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung, auch für ein Erststudium nach einer Lehre, in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden.
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Auswärtstätigkeit: Kostenloser Snack oder Imbiss als vollwertige Mahlzeit
Oftmals wird anlässlich von Auswärtstätigkeiten, wie Seminaren und Besprechungen, auf Kosten des Arbeitgebers ein Snack oder Imbiss zur Verfügung gestellt, z. B. belegte Brötchen, Brezen, Kuchen, Obst. Im Geschäftsalltag ist das Anbieten von Gebäck oder einem Snack üblich, dient dem positiven Verlauf der Veranstaltung und ist auch für die Konzentration der Teilnehmer hilfreich. Die Frage ist, ob trotz dieser „kleinen Verpflegung“ der Verpflegungspauschbetrag als Werbungskosten abgesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden kann.
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Kindergeld: Anspruch auch für unverheiratete Tochter mit unehelichem Kind
Nach früherer Rechtslage hatten Eltern für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung nur dann Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn eine „typische Unterhaltssituation“ gegeben war. Dies war aber nicht mehr der Fall, wenn das Kind verheiratet war, weil nun die Unterhaltsverpflichtung auf dessen Ehegatten überging (§ 1608 BGB). Gleiches galt, wenn die unverheiratete Tochter ein nichteheliches Kind hatte, denn dann war der Vater des Kindes vorrangig zum Unterhalt verpflichtet (§ 1615 l BGB).
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Sozialversicherung: Wie sich die Beiträge im Jahre 2015 ändern werden
Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2015 die Werte in der Sozialversicherung neu festgesetzt. Es steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West und Ost als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Kein Kindergeldanspruch mehr für wissenschaftliche Mitarbeiter?
Ein Kind, das nach abgeschlossenem Hochschulstudium als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität tätig ist und gleichzeitig seine Promotion betreibt, ist im Sinne des Kindergeldrechts noch in Berufsausbildung. Sofern das Kind noch keine 25 Jahre alt ist, hatten bisher die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge. Allerdings konnten die hohen Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis zum Verlust der Vergünstigungen führen. So war es bis 2011. Und wie ist es ab 2012?
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Doppelter Haushalt: Eigener Hausstand auch im Mehrgenerationenhaushalt
Zahlreiche ledige Arbeitnehmer, die an einem auswärtigen Ort beschäftigt sind und dort eine Zweitwohnung innehaben, leben an ihrem Heimatort in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern oder einem Elternteil. Will der oder die Ledige dann Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzen, lehnt das Finanzamt ab mit der Begründung, am Heimatort werde kein eigener Hausstand geführt. Ist das richtig?
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Krankheitskosten: Aufwendungen für Fettabsaugung steuerlich absetzbar
Die Absaugung von Fett wird im Allgemeinen als kosmetische Behandlung und Schönheitsmaßnahme angesehen. Steuerlich hat dies zur Folge, dass die Kosten dafür nicht als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen anerkannt werden. Doch längst nicht immer werden solche Eingriffe zur Verschönerung durchgeführt, sondern oft auch aus medizinischen Gründen.
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Beruflicher Umzug: Erhöhung der Umzugskostenpauschale seit März 2014
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.
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Das Jahresende 2014 naht: Höchste Zeit für bestimmte Anträge
Freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2010
Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann die freiwillige Abgabe vorteilhaft sein. Dafür haben Sie im Allgemeinen 4 Jahre Zeit, für das Jahr 2010 also noch bis zum 31.12.2014. Denn nur so können Sie eine Steuererstattung erreichen. Falls es zu einer Steuernachforderung kommen sollte, können Sie ganz einfach Ihren Antrag wieder zurücknehmen. Schauen Sie, wann sich eine freiwillige Steuererklärung für Sie lohnen kann.
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Steuerentlastung für die Erstausbildung: So sichern Sie sich Rückerstattungen
Studiengebühren haben die meisten Bundesländer wieder abgeschafft. Trotzdem gilt: Wer später einmal Geld verdienen will, muss erstmal welches ausgeben. Fürs Semesterticket, für Bücher, Arbeitsmittel und Exkursionen etwa. Auch ein Auslandssemester ist nicht billig.
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Lokführerstreik: Streikgelder steuerfrei und progressionsfrei
Zwei kleine gewerkschaftlich organisierte Berufsgruppen – nämlich die Lokführer der Bahn AG und die Piloten der Lufthansa AG – versuchen derzeit, egoistisch und brachial ihre Interessen durchzusetzen, nutzen dazu rücksichtslos ihre privilegierte Stellung aus und nehmen ein ganzes Land in Geiselhaft. Sie verweigern die Arbeit und streiken.
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Kindergeld für Zeiten vor und nach dem Freiwilliger Wehrdienst
Eltern erhalten für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn sie in Berufsausbildung sind oder einen sozialen Dienst leisten. Ebenfalls berücksichtigt werden Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sowie zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung eines Freiwilligendienstes und umgekehrt. Dies gilt bisher allerdings nicht für den freiwilligen Wehrdienst.
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Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten
Hatten Sie in diesem Jahr 2014 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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