Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2018 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2018, die Sie kennen sollten.
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Ehrenamtliche Tätigkeit: Mitarbeit im AStA ist steuerpflichtiger Arbeitslohn
In Baden-Württemberg wurde im Jahre 2012 die Verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt. Auch in anderen Bundesländern gibt es solche Organisationen. Der Studierendenschaft wurde als Gliedkörperschaft der Hochschule der Status einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst.
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Berufsausbildung: KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern
Seit 2010 sind Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Absetzbar sind nicht nur Beiträge zur eigenen Absicherung, sondern auch Beiträge zur Absicherung von unterhaltsberechtigten Kindern.
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Kinder-Unfallversicherung – von Steuervorteilen profitieren
Wenn es um Kinder geht, sollten niemals Kompromisse im Hinblick auf Schutz und Sicherheit gemacht werden. Dies gilt auch für den Versicherungsschutz. Eltern, die sich um die Zukunft ihrer Kinder sorgen, setzen hier auf einen angemessenen Versicherungsschutz. Neben der obligatorischen respektive gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung rücken hierbei auch Versicherungen in den Fokus, die einen eher fakultativen Charakter aufweisen.
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Welche Steuern müssen Profifußballer abführen?
Deutschland ist weit über die Landesgrenzen hinaus für die hohen Steuern bekannt. Diese gelten für alle Menschen, die in diesem Land ihren Erstwohnsitz haben. Einschränkungen aufgrund des Berufes oder ähnlichem werden hierbei nicht gemacht. Dabei verlegen vor allem die Spitzenverdiener ihren Erstwohnsitz ins Ausland um dort von den geringeren Steuersätzen oder eventuell eine Steuerbefreiung entsprechend dem Beruf zu profitieren.
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Internat: Unterbringungskosten als Kinderbetreuungskosten absetzbar
Aufwendungen für die Unterbringung eines gesunden Kindes in einem Internat zwecks Schulausbildung sind steuerlich leider nicht absetzbar. Diese Aufwendungen stellen typische Ausbildungskosten dar, die mit dem Kindergeld oder dem Kinder- und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) abgegolten sind. Nicht abzugsfähig sind die Internatskosten auch dann, wenn die Internatsunterbringung aus sozialen, psychologischen oder pädagogischen Gründen erfolgt, etwa weil das Kind schwer erziehbar oder lernbehindert ist oder die Eltern sich nicht um das Kind kümmern können.
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BEA-Freibetrag: Bei Übertragung ist ein Widerspruch des Vaters möglich
Der Familienleistungsausgleich ist schon kompliziert genug. Bei geschiedenen, getrennt lebenden sowie nicht miteinander verheirateten Eltern aber wird er noch schwieriger. Im Gegensatz zum Kindergeld, das immer nur einer Person gezahlt wird, stehen die steuerlichen Freibeträge für Kinder, nämlich Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung), grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Die Frage ist: Ist eine Übertragung des hälftigen Betrages möglich?
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Schulgeld: Studiengebühren für private Fachhochschule nicht absetzbar
Besucht Ihr Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, eine kostenpflichtige Privatschule, können Sie das Schulgeld teilweise als Sonderausgaben absetzen: Absetzbar sind 30 Prozent, höchstens 5.000 Euro. Begünstigt sind Schulen und Einrichtungen, die zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die Frage ist, ob auch staatlich anerkannte private Hochschulen und Fachhochschulen begünstigt sind.
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Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge 2017 und 2018
Sie wollen wissen wie hoch der Grundfreibetrag, der Sparerfreibetrag oder die Kilometerpauschalen für Ihre Steuererklärung sind? Oder haben Sie Kinder und wollen gerne Ihren Kinderfreibetrag oder den Erziehungsfreibetrag kennen? Die Steuergesetze sowie die Verwaltungsanweisungen enthalten eine Vielzahl von Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträgen.
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Finanzen für 2018 – das ändert sich bei Steuern, Rente & Co
Zum Jahreswechsel sind einige Änderungen und neue Gesetze in Kraft getreten. Wir zeigen auf, welche Themen für 2018 wichtig sind und wo vielleicht im neuen Jahr etwas mehr Geld im Portemonnaie bleibt.
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Behinderte und Pflegebedürftige: Welche Pflegegrade der Hilflosigkeit entsprechen
Das „Zweite Pflegestärkungsgesetz – PSG II“ regelt , dass ab 2017 die Einstufung der Pflegebedürftigkeit – statt bisher in drei Pflegestufen – wesentlich differenzierter in fünf Pflegegrade erfolgt. Für Menschen, die „hilflos“ sind und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ haben, sieht das Steuergesetz zwei besondere Steuervergünstigungen vor. Welche Pflegegrade dem Merkzeichen „H“ regelt das Bundesfinanzministerium und weist auch in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2017 explizit darauf hin.
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Steuererklärung für 2017: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2017 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2017, die Sie kennen sollten.
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Trennungskinder: Unterhaltsvorschuss wird 2018 erhöht
Kinder, die vom anderen Elternteil getrennt leben und von ihm keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können von Papa Staat einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft zu. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
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Düsseldorfer Tabelle: Sinkende Unterhaltszahlung trotz höherer Sätze
Geschiedene und getrennt lebende Väter sowie Väter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB). Als Richtschnur gilt dabei die Düsseldorfer Tabelle.
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Riester-Vertrag: Jetzt Mindesteigenbeitrag überprüfen
Die Wirtschaft boomt – noch. Und so sind auch in diesem Jahr die Löhne und Gehälter gestiegen. Viele Arbeitnehmer vergessen, dass eine Lohnerhöhung Auswirkungen auf die staatliche Riester-Zulage haben kann. Sie sollten daher überprüfen, ob Sie ggf. Ihre Beiträge für den Riester-Vertrag erhöhen müssen.
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Trennungskinder: Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss ab Juli 2017
Kinder, die vom anderen Elternteil getrennt leben und von ihm (meist der Papa) keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können von Papa Staat einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies ist ebenfalls bei ungeklärter Vaterschaft möglich. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. Derzeit kommt der staatliche Vorschuss rund 440.000 Kindern zugute.
Kapitalübertragung: Mit Kindern Steuern sparen
Für Eltern, die ihren Sparerfreibetrag bei Kapitalerträgen ausgeschöpft haben, bietet sich die Möglichkeit der Kapitalübertragung zum Steuern sparen an. Dabei werden Kapitalanlagen auf ihre Kinder übertragen, so dass die Zinsen bei den Kindern anfallen. Diese haben einen eigenen Sparerfreibetrag von 801 Euro, und bis zu dieser Höhe können die Eltern im Namen ihrer minderjährigen Kinder gesonderte Freistellungsaufträge erteilen. Auf diese Weise lassen sich im Familienverbund die Steuerfreibeträge der Kinder nutzen.
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ADHS-Kinder: Unterbringung in Privatschule nicht absetzbar
Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines Kindes sind grundsätzlich mit dem Kindergeld oder den steuerlichen Freibeträgen (Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag) sowie dem Ausbildungsfreibetrag abgegolten und daher nicht zusätzlich absetzbar. Dabei können Schulgelder – nicht jedoch Internatskosten – zu 30 %, begrenzt auf 5.000 Euro, als Sonderausgaben abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die Frage ist, ob bei einer krankheitsbedingten Internatsunterbringung des Kindes die Kosten als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden.
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Unterhalt an bedürftige Personen: Monatsbezogene Kürzung der Opfergrenze
Unterstützen Sie bedürftige Personen, erkennt das Finanzamt Ihre Unterhaltsleistungen nur bis zur sog. Opfergrenze an. Denn Sie sind – auch zivilrechtlich gemäß § 1603 BGB – nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet, als die Unterhaltsleistungen in einem vernünftigen Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen und Ihnen nach Abzug der Unterhaltsleistungen noch genügend Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs für sich sowie ggf. für Ihren Ehegatten, auch geschiedenen Ehegatten und Ihre Kinder verbleiben.
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Sind Besuchsfahrten zum im Ausland lebenden Kind absetzbar?
Eltern haben für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr und darüber hinaus in bestimmten Fällen bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld und grundsätzlich auch auf einen Kinderfreibetrag sowie einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag). Damit sollen zumindest steuerlich alle kindbedingten Aufwendungen abgegolten sein. Was ist aber, wenn das Kind im Ausland lebt die Eltern regelmäßig Besuchsfahrten unternehmen? Sind das außergewöhnliche Belastungen?
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Angeborener Gendefekt gilt als Behinderung ab Geburt
Für behinderte Kinder besteht über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge, wenn sie wegen der Behinderung „außerstande sind, sich selbst zu unterhalten“. Allerdings muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG).
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