Krankenversicherung: Erhöhung des Zusatzbeitrag im Jahre 2016

Zum 1.1.2015 wurde der bisherige einkommensabhängige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent und der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag, die alleine vom Versicherten zu zahlen waren, umgewandelt in einen einkommensabhängigen kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung, der weiterhin alleine vom Versicherten zu tragen ist.


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Sozialabgaben: Höhere Beiträge für Gutverdiener im Jahre 2016

Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2016 die Werte in der Sozialversicherung neu und höher festgesetzt. Es steigen für die Sozialabgaben sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.


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Steuererklärung für 2015: Das ist neu

Steuererklärung für 2015: Das ist neu

Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht und brauchen noch einen guten Vorsatz fürs neue Jahr? Wie wär’s mit dem hier: Die Steuererklärung noch im Januar angehen! Klingt nicht so spannend? Je früher Sie sich an die Arbeit machen, desto schneller haben Sie Ihr Geld zurück.Bei der Steuererklärung für 2015 gibt es ein paar Neuerungen, die Sie kennen sollten.
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Fahrten zur Arbeit: Umwegfahrten aus dienstlichem Grund besser absetzbar

Häufig erledigen Arbeitnehmer auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch dienstliche Besorgungen, wie etwa einen Kunden besuchen, geschäftliche Dinge einkaufen, Geschäftspost zum Postamt bringen oder dort abholen, das Fahrzeug auftanken (sog. Dreiecksfahrten).


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Erneute Abgabe der Einkommensteuererklärung

Fall 1: Steuererklärung noch nicht beim Finanzamt eingereicht

Sollten Sie einen Fehler in Ihrer Steuererklärung gefunden haben, ist dies grundsätzlich kein Problem. Sie können Ihre Steuererklärung jederzeit auf  Lohnsteuer kompakt ändern und erneut elektronisch per ELSTER an Ihr Finanzamt senden. Das Finanzamt wird die jeweils letzte, also die dann aktuellste Version bearbeiten.

Damit Ihre Steuererklärung bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung ans Finanzamt zu senden. Nur so werden Ihre per ELSTER übertragenen Daten vom Finanzbeamten abgerufen und bearbeitet. Schicken Sie Ihre Steuererklärung nicht ans Finanzamt, werden Ihre Daten spätestens nach sechs Monaten automatisch gelöscht.

Fall 2: Unterschriebene Steuererklärung bereits an das Finanzamt versendet

Auch in diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung erneut problemlos elektronisch an Ihr Finanzamt senden und danach die unterschriebene komprimierte Erklärung einreichen. Hierzu reicht es aus, Ihrem Finanzamt eine schriftliche Mitteilung beizulegen. Ein entsprechendes Anschreiben finden Sie bei unseren Musterbriefen („Erneute Abgabe Einkommensteuererklärung„).

Wenn Sie bereits die unterschriebene Steuererklärung eingereicht haben, informieren Sie am besten vorab per Telefon das zuständige Finanzamt, dass Sie eine korrigierte Version Ihrer Steuererklärung übersenden wollen. So verhindern Sie, dass sich die erneute Abgabe der Steuererklärung und der Versand des Steuerbescheids durch das Finanzamt überschneiden.

Fall 3: Steuerbescheid Ihres Finanzamts liegt bereits vor

Wurde Ihnen bereits der Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt übersandt, müssen Sie gegen Steuerbescheid Einspruch einlegen. Nur dann kann eine Korrektur Ihres Steuerbescheids erfolgen.

Auch hierzu bieten wir Ihnen ein entsprechendes Musterschreiben („Wechsel zur Zusammenveranlagung„) an.

Bei weiteren Fragen setzen Sie sich per E-Mail mit unserem Kundenservice in Verbindung. Auf Ihren Wunsch hin rufen wir Sie auch gerne telefonisch zurück.

 


Sportvereine: Beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen unschädlich

Sehr viele Sportvereine in Deutschland leisten Integrationshilfe und lassen Flüchtlinge beitragsfrei mittrainieren. Das Ministerium für Familie in Nordrhein-Westfalen hat dem Thema „Integrationsmotor Sport“ eine eigene Internetseite gewidmet. Gemeinsame Leibesübungen seien ein wichtiger Baustein zur Integration nach Deutschland kommender Menschen.


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Spiel und Wette: Pokergewinne beim erfolgreichen Pokerspieler steuerpflichtig

„Poker boomt in Deutschland!“ Gezockt wird in Casinos, auf Turnieren, auf Online-Plattformen und in privaten Runden. Pokern gilt als Glücksspiel, wenngleich es auch auf Geschick ankommt, nämlich auf analytische und psychologische Fähigkeiten. Ein Spieler kann ein Spiel zwar beeinflussen, er gewinnt deshalb aber noch lange nicht. Entscheidend ist das richtige Blatt. Grundsätzlich sind Spiel-, Sport-, Wett- und Lotteriegewinne nicht steuerpflichtig.


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Spenden: Keine Spendenbescheinigung mehr für UNICEF-Weihnachtskarten

Jedes Jahr bietet das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF Weihnachtskarten und andere Grußkarten an. Mit dem Kauf der Karten wird die weltweite Arbeit von UNICEF für Kinder in rund 150 Ländern unterstützt. Aufgrund einer Ausnahmeregelung – aus Billigkeitsgründen – konnte der Käufer solcher Karten bisher von einem Steuervorteil profitieren.


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Alleinerziehende: Wie Sie für das zweite Kind einen Zusatzfreibetrag erlangen

Zum 1.1.2015 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben. Zusätzlich kommen erstmals für das zweite und jedes weitere Kind im Haushalt 240 Euro oben drauf (§ 24b EStG). Doch was müssen Sie dafür tun?


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Steuererklärung für 2015: Optimierte Bedienbarkeit von Lohnsteuer-kompakt.de und SteuerGo.de

Die Online-Steuererklärungen Lohnsteuer kompakt und SteuerGo starten mit wichtigen Verbesserungen ins neue Steuerjahr und werden somit noch kundenfreundlicher. SteuerGo ist auch auf Englisch und Polnisch verfügbar. Vor allem die Bedienbarkeit der Anwendungen wurde deutlich verbessert und die Plausibilitätsprüfung optimiert.


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Beruflich im Ausland: Neue Reisekostensätze ab Januar 2016

Ab 2016 gelten neue Pauschbeträge bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen.Wer aus beruflichen oder betrieblichen Gründen eine Auslandsreise bzw. eine Auswärtstätigkeit im Ausland unternimmt, kann Verpflegungspauschbeträge als Werbungskosten absetzen, die je nach Land und sogar für einzelne Städte unterschiedlich hoch sind. Gleiches gilt bei einer länger dauernden Tätigkeit im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Diese Pauschbeträge darf die Firma ihren Mitarbeitern ebenfalls steuerfrei erstatten.
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Vorsorgeaufwendungen: Einfache Ermittlung des Abzugsbetrages für 2015

Die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen ist wahrlich eine Wissenschaft für sich: Um den abzugsfähigen Vorsorgehöchstbetrag korrekt zu berechnen, muss nicht nur das aktuelle Abzugsvolumen des Jahres 2015, sondern auch das Abzugsvolumen nach altem Recht 2004 ermittelt werden. Beide Beträge sind dann im Rahmen der Günstigerprüfung gegenüberzustellen.


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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch Betreuung von Haustieren begünstigt

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind u.a. die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte sowie die Betreuung von Kindern durch selbstständige Tagesmütter oder Au-Pairs im Haushalt des Auftraggebers.


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Technischer Fehler bei ELSTER: Kein elektronischer Steuerbescheid abrufbar!

Technischer Fehler bei ELSTER: Kein elektronischer Steuerbescheid abrufbar!

Schlechte Nachrichten für alle, die in den letzten Wochen Ihre Steuererklärung elektronische abgegeben haben. Wie uns das Bayerisches Landesamt für Steuern heute mitteilte, tritt aufgrund eines Fehlers bei einem Softwaremodul der Finanzverwaltung aktuell ein Problem bei der Bereitstellung der elektronischen Steuerbescheid-Daten auf. Alle elektronisch übermittelten Steuererklärungen sind von dem Fehler betroffen.


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Weihnachtsfeier: Wie das Finanzamt vom Gabentisch ferngehalten wird

„Ja, ist denn heut‘ scho‘ Weihnachten?“ In der Vorweihnachtszeit laden die meisten Unternehmen ihre Mitarbeiter zum Dank für gute Arbeit zu einer Weihnachtsfeier ein. Ist der Arbeitgeber großzügig, zeigt sich auch der Fiskus nicht kleinlich. Denn die Zuwendungen des Arbeitgebers bleiben für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern bestimmte Bedingungen beachtet werden. Sonst sitzt das Finanzamt mit am Gabentisch.


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Handwerkerleistungen: Steuervergünstigung auch für Anliegerbeiträge

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung bzw. „im Haushalt“ sowie auf dem Grundstück. Sind aber auch Anliegerbeiträge für eine Straßenerneuerung begünstigt?
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Steuererklärung für 2015 ab sofort verfügbar!

Steuererklärung für 2015 ab sofort verfügbar!

Unaufhaltsam rückt das Jahresende 2015 näher und Lohnsteuer kompakt startet in die neue Steuersaison.  Ab sofort können Sie Ihre Steuererklärung für 2015 beginnen. Mit den aktuellen Steuertipps können Sie schon jetzt Ihre Steuererstattung optimieren. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung 2015 ist erst ab Januar 2016 möglich.


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Solidaritätszuschlag: Hände weg vom Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz!

Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahre 1991 eingeführt und wird seitdem – mit Ausnahme vom 1.7.1992 bis 31.12.1994 – als Zuschlag zur Einkommen-, Körperschaft-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben, um gezielt den Aufbau Ost zu finanzieren. Der Steuersatz betrug vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 jeweils aufs ganze Jahr bezogen 3,75 %, vom 1.1.1995 bis 31.12.1997 dann 7,5 %, und seit dem 1.1.1998 liegt er bei 5,5 %.


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Rentennachzahlung: Zinsen auf den Nachzahlungsbetrag jetzt voll steuerpflichtig

Renten werden oftmals erst später bewilligt und dann in einem größeren Betrag nachgezahlt, z.B. aufgrund von Rechtsstreitigkeiten oder nach Klärung des Sachverhalts. Auf eine Rentennachzahlung muss der Versicherungsträger zusätzlich Zinsen zahlen – und zwar bei Renten von der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 4 % p.a. (§ 44 Abs. 1 SGB I).


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Handwerkerleistungen: Arbeitslohn auch in der Werkstatt des Meisters begünstigt?

Aufwendungen für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der selbst genutzten Wohnung sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer.


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Gehaltvoll: Extras, die Steuern sparen und Mitarbeiter anspornen

Formulare für die Lohnsteuer

Steigende Lohnkosten machen steuerfreie Ersatzleistungen immer attraktiver für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Viele neuere Möglichkeiten zum Steuern-Sparen sind in Unternehmen kaum bekannt. Wichtig für den Motivationserfolg von Zusatzleistungen ist, dass sie gerecht und individualisierbar gewährt werden.
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