Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist, nicht mit Steuern belastet wird (Existenzminimum). Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist von Zeit zu Zeit eine Anpassung an die Inflation erforderlich. Und genau das wird wieder notwendig.
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Schwarzer Anzug als typische Berufskleidung absetzbar?
Für die Berufsausübung benötigen viele Menschen eine besondere Kleidung. Die Ausgaben dafür sind steuerlich aber nur dann abziehbar, wenn es sich um „typische“ Berufskleidung handelt. Das ist zum einen Spezialkleidung, zum anderen kann es in bestimmten Fällen auch bürgerliche Kleidung sein.
Einkommensgrenze für die Steuererklärungspflicht steigt
Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).
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Firmenfahrräder: Neue Steuerfreiheit ab 2019
Viele Firmen stellen ihren Mitarbeitern Fahrräder und Elektrofahrräder zur Verfügung, mit denen sie zur Arbeit fahren und die sie auch privat nutzen können (Firmenfahrräder). Wie beim Firmenwagen müssen die Mitarbeiter auch beim Firmenfahrrad seit 2012 einen geldwerten Vorteil versteuern. Und zwar monatlich 1 % des Listenpreises (sog. 1 %-Durchschnittsmethode). Dieser Betrag ist ebenfalls sozialversicherungspflichtig, sofern das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt (koordinierter Ländererlass vom 23.11.2012, BStBl. 2012 I S. 1224).
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Ehrenamtliche Tätigkeit: Mitarbeit im AStA ist steuerpflichtiger Arbeitslohn
In Baden-Württemberg wurde im Jahre 2012 die Verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt. Auch in anderen Bundesländern gibt es solche Organisationen. Der Studierendenschaft wurde als Gliedkörperschaft der Hochschule der Status einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst.
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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerbescheide: Unbedingt Einspruch einlegen
Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer bemisst sich zum einen nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker und zum anderen nach der Höhe des erworbenen Vermögens. Zudem gibt es bestimmte persönliche und sachliche Freibeträge.
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Lohnsteuerabzug: Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten
Hatten Sie in diesem Jahr 2018 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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Änderungsbescheid: Nachträgliche Korrektur trotz mehrfacher Prüfung?
Manchmal fällt dem Finanzamt erst nach Jahren auf, dass ein seinerzeit ergangener Steuerbescheid fehlerhaft war, und zwar zulasten der Finanzverwaltung. Bestandskräftige Steuerbescheide können aber nur unter sehr engen Voraussetzungen geändert werden. Eine Möglichkeit ist die Berichtigung sogenannter offenbarer Unrichtigkeiten wie etwa Schreib-, Rechen- oder Eingabefehlern (§ 129 der Abgabenordnung – AO). Das sind rein mechanische Fehler, die – im Gegensatz zu Fehlern bei der rechtlichen Würdigung – korrigiert werden können.
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Erstattungszinsen: Sparer-Pauschbetrag nicht ungenutzt lassen
Wer seinen Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr erhält und sich über eine Erstattung freut, bekommt auf diese Steuererstattung zusätzlich so genannte Erstattungszinsen, und zwar in Höhe von 0.5 Prozent für jeden vollen Monat. Der Wermutstropfen: Die Erstattungszinsen müssen im Jahr der Zahlung als Kapitalertrag wieder versteuert werden (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG).
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Außergewöhnliche Belastung: Alte Steuerbescheide werden korrigiert
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar (§ 33 EStG). Doch vorher müssen Sie einen Teil der Kosten selber übernehmen. Das Finanzamt kürzt Ihre Aufwendungen automatisch um die so genannte zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG).
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Steuern sparen mit Geldanlagen
Welcher Verbraucher strebt es nicht an, auf Dauer Steuern zu sparen? Keine Ausgabe ist derart unbeliebt, wie an den Fiskus Steuerabgaben zu bezahlen. Dennoch sind Steuern viel mehr als ein „notwendiges Übel“ das jeder Bürger auf Zwang bezahlen muss. Steuern dienen der Allgemeinheit und schützen viele Menschen in unserer Demokratie. Ist es nicht mehr als kompliziert, sich mit den Steuergesetzen auseinanderzusetzen? Ja – nicht selten sind viele Steuergesetze Auslegungssache. Außerdem gibt es zahlreiche Regelungen, die den Verbraucher nicht immer sofort klar durchblicken lassen.
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Berufsausbildung: KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern
Seit 2010 sind Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Absetzbar sind nicht nur Beiträge zur eigenen Absicherung, sondern auch Beiträge zur Absicherung von unterhaltsberechtigten Kindern.
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Frührentner: Vergütungen für Solarstrom als schädlicher Hinzuverdienst
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss die Hinzuverdienstgrenze beachten, wenn er seinen Rentenanspruch nicht gefährden will (§ 34 Abs. 2 SGB VI). Seit dem 1.7.2017 beträgt die unschädliche Grenze für den Hinzuverdienst bei Bezug einer Vollrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 6.300 Euro im Kalenderjahr (vorher: 450 Euro pro Monat mit zweimaliger Verdopplung).
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Termine und Hinweise zum Jahresende 2018
Das Jahr 2018 geht langsam auf sein Ende zu – Zeit für steuerliche Pflichten! Die wichtigsten Termine und Fristen kurz vor Ende des Steuerjahres finden Sie in unserer kurzen Übersicht zum Jahresende 2018.
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Riester-Anlagen – Steuervorteile für alle?
Warum gibt es die sogenannte Anlage, die nach einem ehemaligen Minister benannt ist? Die Riester-Förderung ist längst schon eine Altersvorsorge, die jeder in Deutschland einmal gehört hat. Hier sollen angeblich Steuervorteile eine erhebliche Einnahmequelle darstellen.
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Lohnsteuerabzug: Faktorverfahren ab 2019 für zwei Jahre gültig
Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, beide in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den monatlichen Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will.
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Steuern sparen mit einer Immobilie?
Nicht selten nutzen viele Anleger folgende Idee, die als Steuersparmodell längst mehr als lukrativ erscheint: Der Kauf einer vermieteten Immobilie zur Kapitalanlage. Während viele Investoren selbst in ihrem Häuschen wohnen und sich dieses Eigenheim mühsam ansparen, gilt der Kauf einer Wohnung zum Vermieten meist rein als lukrative Kapitalanlage. Längst ist es kein Geheimnis, dass dieses Steuersparmodell auf Dauer viele Vorteile hat.
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Erhöhung der Umzugskostenpauschale ab März 2018
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.
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Betriebsrente: Beitragspflicht zur Krankenversicherung verfassungsgemäß
Rentner müssen auf eine Betriebsrente und andere Versorgungsbezüge Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen – seit 2004 den vollen allgemeinen Beitragssatz ohne hälftigen Zuschuss der Krankenkasse (§ 248 SGB V). Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen sie in voller Höhe alleine tragen. Zusätzlich fällt der kassenindividuelle und einkommensabhängige Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung an. Das gilt allerdings nur, sofern die Betriebsrente höher ist als 152,25 Euro (2018). Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es jetzt allgemein um die Frage, ob Versorgungsbezüge überhaupt der Sozialabgabepflicht unterliegen.
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Eigenheim: Beseitigung von Baumängeln steuerlich nicht absetzbar
Aufwendungen für das Wohnen im eigenen Haus sind steuerrechtlich grundsätzlich irrelevant. Doch bei Schäden, die durch ein „unabwendbares Ereignis“ an einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs (Wohnung) eingetreten sind, kann eine steuerliche Berücksichtigung in Betracht kommen. Die Frage ist, ob auch die Beseitigung von Schäden, die aufgrund von Baumängeln entstanden sind und Ersatzansprüche gegenüber Dritten verjährt sind, wenigstens steuerlich als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar sein können.
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Pflege eines Angehörigen: Pluspunkte auf dem persönlichen Rentenkonto
Wer einen Angehörigen, der Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, in häuslicher Umgebung betreut und daneben nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge dazu übernimmt die Pflegekasse und überweist sie direkt an den Rentenversicherungsträger. Das bringt Pluspunkte auf dem Rentenkonto.