Nach wie vor befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob die Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten oder nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar sind. Im Hinblick auf die künftige Entscheidung wird den Studenten stets geraten, ihre Studienkosten als Werbungskosten im Rahmen einer Einkommensteuererklärung als Verlustvortrag geltend zu machen.
Mindesteigenbeitrag: Jetzt Riester-Vertrag überprüfen und auffüllen!
Die Wirtschaft boomt – noch. Und so sind auch in diesem Jahr die Löhne und Gehälter gestiegen. Viele Arbeitnehmer vergessen, dass eine Lohnerhöhung Auswirkungen auf die staatliche Riester-Zulage haben kann. Sie sollten daher überprüfen, ob Sie ggf. Ihre Beiträge für den Riester-Vertrag erhöhen müssen.
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Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten
Hatten Sie im Jahr 2019 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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Riester-Rente: Abfindung einer Kleinbetragsrente vor 2018 steuerbegünstigt?
Riester-Renten sind nur dann mittels Zulage und ergänzendem Sonderausgabenabzug begünstigt, wenn sie lebenslange Rentenzahlungen vorsehen. Unschädlich ist eine Kapitalzahlung in Höhe von 30 % des Sparkapitals zu Rentenbeginn. Förderunschädlich ist auch die Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase, ohne dass die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen (§ 93 Abs. 3 EStG).
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Scheidung: Wie weit gehen die Auskunftsrechte beim Zugewinnausgleich?
Wer während der Ehe in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kann bei der Scheidung einen Zugewinnausgleich beantragen. Das heißt, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen den Ex-Partnern hälftig geteilt wird. Doch nicht immer laufen die Verhandlungen über den Zugewinnausgleich friedlich ab. Und zuweilen besteht der Verdacht, dass einer der beiden Ex-Partner Vermögenswerte verschweigt.
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Vereinnahmte Stückzinsen aus Altanleihen steuerpflichtig?
Beim Verkauf von verzinslichen Wertpapieren erhält der Verkäufer sog. Stückzinsen für die Zeit seit dem letzten Zinstermin. Diese vereinnahmten Zinsen waren bis 2008 als Kapitalertrag steuerpflichtig. Doch seit 2009 sind sie Teil des Veräußerungserlöses. Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig und unterliegt der Abgeltungsteuer – aber nur bei Wertpapieren, die ab 2009 gekauft wurden! Gleichwohl müssen die Stückzinsen gesondert berechnet und dem Käufer in Rechnung gestellt werden (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG).
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Ehrenamt: Neuer Ehrenamtsfreibetrag für Geflüchtete
Für gewisse ehrenamtliche Nebentätigkeiten werden Aufwandsentschädigungen gezahlt, die in bestimmter Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Dies betrifft den Übungsleiterfreibetrag und den Betreuerfreibetrag von jeweils 2.400 Euro (§ 3 Nr. 26 und 26b EStG), den Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro (§ 3 Nr. 26a EStG) sowie den Freibetrag im öffentlichen Bereich von 2.400 EUR (§ 3 Nr. 12 EStG).
Pendlerpauschale: Arbeitsstelle häufig über 20 Kilometer entfernt
Die Bundesregierung verabschiedete letzte Woche Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030. Darin enthalten ist ein Vorschlag, Pendler mit langen Arbeitswegen durch eine Anhebung der Pendlerpauschale von 30 Cent auf 35 Cent ab dem 21sten Kilometer zu entlasten.
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Überstundenvergütung: Ermäßigte Besteuerung möglich?
Erhalten Sie eine Vergütung für mehrere Jahre zusammengeballt in einem Jahr ausgezahlt, frisst die Steuerprogression einen ganz beträchtlichen Teil davon auf. Erfreulicherweise gibt es aber in diesem Fall die Steuervergünstigung nach der Fünftelregelung, denn Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit gehören zu den „außerordentlichen Einkünften“. Was ist aber, wenn eine Überstundenvergütung für mehrere Jahre nachträglich ausgezahlt werden.
Das Home-Office steuerlich absetzen
Viele Arbeitnehmer arbeiten auch von zu Hause aus für ihre Firma, für sie gehört das Home Office längst zum Alltag. Doch wenn es kein eigenes Arbeitszimmer gibt, das tatsächlich nur diesem Zweck dient, ist es kaum möglich, den heimischen Arbeitsplatz steuerlich geltend zu machen. Wann lässt sich der heimische Arbeitsplatz von der Steuer absetzen und welche Kriterien gibt es?
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Trockenes Brötchen und Kaffee kein steuerpflichtiges Frühstück
Erhalten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber freie oder verbilligte Verpflegung, so ist der geldwerte Vorteil steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bewertet wird der Vorteil nach den amtlichen Sachbezugswerten, die allerdings – gemessen am allgemeinen Preisniveau – vergleichsweise niedrig scheinen. Wenn der Arbeitgeber nun morgens seinen Mitarbeitern lediglich trockene Brötchen (Laugen-, Käse-, Schoko- und Roggenbrötchen) und Kaffee kostenlos zur Verfügung stellt, ist die Frage, ob dies als „Frühstück“ zu beurteilen und zu versteuern ist.
Immobilien als Kapitalanlage: Kredite können langfristig sparen helfen
Mit Sparbüchern und Co kann man in der heutigen Zeit keine wirklichen Gewinne mehr machen. Alternativen müssen her. Und da bietet sich eine Investition in Immobilien geradezu an. Viele Anleger träumen von hohen Renditen durch Mieteinkünfte und wenig Aufwand. Dabei vertrauen sie jedoch auf Modellrechnungen der Verkäufer oder planen zu optimistisch. Doch wer mit der richtigen Taktik an einen Immobilienkauf herangeht und die passenden Kredite findet, kann sogar bei der Steuer sparen.
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Kindergeld: Gilt ein Praxisjahr als Berufsausbildung?
Viele Schulabgänger, die noch nicht wissen, welches für Sie der richtige Beruf sein wird, legen ein so genanntes Praxisjahr ein. Sie nutzen die Möglichkeit, einen Beruf oder eine Branche näher kennenzulernen. Zuweilen wird ein Praxisjahr für eine weitergehende Ausbildung auch verpflichtend vorausgesetzt. Doch gibt es für Eltern volljähriger Kinder, die sich in einem solchen Praxisjahr befinden, noch Kindergeld?
Fitnessclub: Kosten für Besuch steuerlich nicht abziehbar
Krankheitskosten sind bekanntlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar. Voraussetzung dafür aber ist, dass die medizinische Notwendigkeit, d. h. die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen, durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich (§ 64 Abs. 1 Nr. 2f EStDV). Zählen aber auch die Beiträge für einen Fitnessclub dazu?
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Aufwendungen für Studienplatzklage steuerlich nicht absetzbar
Die Klage auf einen Studienplatz ist für viele abgelehnte Studienbewerber in zulassungsbeschränkten Studiengängen die letzte Möglichkeit, ihr Studium doch noch aufnehmen zu können und so lange Wartezeiten zu vermeiden. Mit einer Studienplatzklage können sie einen Studienplatz einklagen – trotz Ablehnungsbescheid und unabhängig vom Numerus clausus.
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Gewinne aus Lotto, Casino und Co. – wie werden sie versteuert?
Sie haben Gewinne im Casino oder beim Lotto erzielt? Herzlichen Glückwunsch! Die Freude über Gewinne aus Casinospielen, Lotto oder anderen Glücksspielen wärt häufig nicht lange, denn viele Gewinner machen sich Sorgen um die Steuerzahlungen. Schmälern diese den Gewinn enorm oder lässt sich etwa die Steuer legal umgehen? Die gute Nachricht zuerst: Häufig müssen die Gewinner gar keine Steuern zahlen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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Jobticket und Arbeitgeberzuschüsse: Die wichtigsten Fragen und Antworten!
Seit dem 1.1.2019 bleibt das so genannte Jobticket, das Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung stellen, steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Gleiche gilt für Zuschüsse des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden und gilt nicht für die Nutzung von Flugzeugen.
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Vater muss an Mutter ausgezahltes Kindergeld zurückzahlen
Naturgemäß wird das Kindergeld auf ein Konto gezahlt, das der Familienkasse benannt wird. In guten Zeiten ist es den beiden Elternteilen regelmäßig gleichgültig, ob dieses Konto dem Vater oder der Mutter gehört oder ob beide darauf Zugriff haben. Denn das Kindergeld fließt ja letztendlich in die gemeinsame Kasse. Doch was geschieht, wenn die Familienkasse zu viel gezahltes Kindergeld zurückfordert und die Eltern zu diesem Zeitpunkt bereits getrennt leben? Darf Sie das Geld auch von demjenigen zurückfordern, der gar keinen Zugriff auf das Konto hatte?
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Mietvertrag mit Angehörigen: Keine hälftige Vermietung der gemeinsamen Wohnung
Ein Mietvertrag zwischen Angehörigen ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn sie wie unter fremden Dritten geschlossen und durchgeführt werden. Zudem können die Kosten voll abgezogen werden, wenn für die Wohnungsüberlassung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete gezahlt werden.
Fahrtkostenerstattungen an Kinder sind keine Haushaltsnahe Dienstleistungen
Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die ein selbstständiger Dienstleister beauftragt wird. Dienstleistungen von Partnern und Kindern können grundsätzlich nicht abgezogen werden, auch wenn diese für ihre Leistungen ein Entgelt erhalten, denn es handelt sich in der Regel um familiäre Verpflichtungen, die einem Vertrag nicht „zugänglich“ sind.
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Elterngeld: Gehaltsnachzahlungen können zu einer Erhöhung führen
Bemessungsgrundlage für das Elterngeld ist das persönliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes. Nicht berücksichtigt werden dabei Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren als „sonstige Bezüge“ behandelt werden. Dies sind beispielsweise Einmalzahlungen, wie drei-zehnte und vierzehnte Monatsgehälter, Gratifikationen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG). Auch eine Gehaltsnachzahlung für das vergangene Jahr stellt steuerlich einen „sonstigen Bezug“ dar und darf daher seit 2015 nicht mehr für die Elterngeldberechnung berücksichtigt werden.
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