Aufwandsentschädigung aus einem Ehrenamt gilt wieder als Hinzuverdienst

Frührentner: Aufwandsentschädigung aus einem Ehrenamt ist Hinzuverdienst

Bei vorzeitigen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten vor der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) darf der Hinzuverdienst grundsätzlich nicht mehr als 6.300 Euro im Kalenderjahr betragen. Erfasst werden auch die Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt. Sofern dadurch die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, führt dies zur Minderung oder sogar zum Verlust der Rente.
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Ambulante Pflege im eigenen Haushalt: Steuerermäßigung für Angehörige

Ambulante Pflege im eigenen Haushalt: Steuerermäßigung für Angehörige

Die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kranken, alten Menschen und pflegebedürftigen Personen gehört zu den haushaltsnahen Tätigkeiten, sodass hier die Steuervergünstigung nach § 35a EStG in Betracht kommt. Im Jahre 2019 hat der Bundesfinanzhof leider – gegen die großzügige Haltung des Fiskus – entschieden, dass die Steuermäßigung gemäß § 35a EStG nur für Aufwendungen gewährt wird, die einem Steuerbürger für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder für seine eigene Pflege entstehen.
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Pflegeversicherungsbeiträge müssen ab dem zweiten Kind sinken

Niedrigere Pflegeversicherungsbeiträge ab dem zweiten Kind

Eltern tragen mit ihrer Kindererziehungsleistung dazu bei, dass die Umlagesysteme der Sozialversicherung erhalten bleiben und ihre Kinder später die Rente, Pflege und medizinische Versorgung auch der Kinderlosen bezahlen. Dennoch müssen sie – genau wie Kinderlose – Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung in voller Höhe zahlen. Sollen deshalb Mütter und Väter zum Ausgleich für die Erziehung ihrer Kinder geringere Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen – und Kinderlose damit höhere Beiträge? Müssen die Pflegeversicherungsbeiträge jetzt gesenkt werden?


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Midijob: Erweiterung des Übergangsbereichs ab Oktober 2022

Midijob: Erweiterung des Übergangsbereichs ab Oktober 2022

Bei Überschreiten der Minijob-Grenze von 450 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem 1.7.2019 werden im Übergangsbereich bis 1.300 Euro (Midijob) die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet. Diese wird nach einer komplizierten Berechnungsformel ermittelt (§ 20 Abs. 2 SGB IV).
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Minijob: Erhöhung auf 520 Euro ab Oktober 2022

Minijob: Erhöhung auf 520 Euro ab Oktober 2022

Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn nicht höher ist als 450 Euro im Monat (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Dieser Verdienst ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei; der Arbeitgeber entrichtet lediglich pauschale Abgaben. Dies gilt auch dann, wenn ein einziger Minijob neben einer versicherungspflichtigen Haupttätigkeit ausgeübt wird.


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Ukraine-Krieg: Private Aufnahme von Flüchtlingen

Ukraine-Krieg: Private Aufnahme von Flüchtlingen

Der Ukraine-Krieg tobt unvermindert weiter. Dankenswerterweise gibt es hierzulande viele Bürger, die Geflüchtete aufnehmen. Doch dann stellt sich das eine oder andere steuerliche Problem, denn bei konsequenter Auslegung der aktuellen Vorschriften könnte das Engagement steuerlich sogar noch „bestraft“ werden. Allerdings gibt es einige Billigkeitsregelungen.
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Bereitschaftsdienst: Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit und der Grundlohn

Bereitschaftsdienst: Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit und derGrundlohn

Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge), die neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Zuschläge für Nachtarbeit dürfen beispielsweise 25 Prozent des Grundlohns nicht übersteigen (§ 3b EStG).
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Betriebsfeiern: Verfassungsgericht prüft 110-Euro-Freibetrag

Betriebsfeiern: Verfassungsgericht prüft 110-Euro-Freibetrag

Betriebsfeiern und -ausflüge sind beliebt, auch wenn diese angesichts der Corona-Pandemie in den beiden letzten Jahren eher selten durchgeführt wurden. Doch es kommen bestimmt wieder bessere Zeiten. Damit die Arbeitnehmer die Veranstaltungen unbeschwert genießen können und keinen geldwerten Vorteil lohnversteuern müssen, hat der Gesetzgeber seit 2015 einen Freibetrag geschaffen.


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Kindergartenbeiträge: Arbeitgeberzuschuss mindert abziehbaren Aufwand

Kindergartenbeiträge: Arbeitgeberzuschuss mindert abziehbaren Aufwand

Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu gehören auch Kindergartenbeiträge. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.


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Kurzarbeitergeld: Verlängerung der Bezugsdauer

Kurzarbeitergeld: Verlängerung der Bezugsdauer

Anlässlich der Corona-Krise wurde der Bezug von Kurzarbeitergeld deutlich erleichtert und die Leistungen verbessert. Im April 2020 wurde die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2019 entstanden ist, über die Bezugsdauer von 12 Monaten hinaus zunächst auf bis zu 21 Monate, längstens bis zum 31.12.2020, verlängert („Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung“ vom 16.4.2020).
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Frührentner: Verlängerung der erhöhten Hinzuverdienstgrenze auch 2022

Frührentner: Verlängerung der erhöhten Hinzuverdienstgrenze auch 2022

Wer als Frührentner vor der Regelaltersgrenze eine gesetzliche Rente bezieht und noch einer Beschäftigung nachgeht, muss die Hinzuverdienstgrenze für Rentner beachten. Er darf nicht mehr als 6.300 Euro (das sind 14 x 450 Euro) im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Dies gilt für langjährig Versicherte ab 63 Jahre (nach 35 Versicherungsjahren), für besonders langjährig Versicherte mit 63 ohne Rentenabschlag (nach 45 Versicherungsjahren), für Schwerbehinderte sowie für Erwerbsminderungsrentner.
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Bildschirmarbeitsplatzbrille: Zuschüsse des Arbeitgebers steuerfrei?

Bildschirmarbeitsplatzbrille: Zuschüsse des Arbeitgebers steuerfrei?

Mit zunehmendem Alter ist eine „normale“ Brille mit Fernteil und Nahteil ungeeignet für die Arbeit am Computer, denn der mittlere Abstand zum Bildschirm wird dabei nicht zufriedenstellend erfasst. Hierzu gibt es spezielle Arbeitsbrillen mit zwei unterschiedlichen Dioptrien, deren oberer Teil die Distanz zum Bildschirm und deren unterer Teil die Distanz zur Tastatur berücksichtigt. Da diese Bildschirmarbeitsplatzbrille kein Fernteil enthält, ist sie als gewöhnliche Alltagsbrille nicht geeignet.
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Freie Verpflegung und Unterkunft: Neue Sachbezugswerte für das Jahr 2022

Freie Verpflegung und Unterkunft: Neue Sachbezugswerte für das Jahr 2022

Gewährt der Arbeitgeber den Mitarbeitern freie Verpflegung oder Unterkunft, ist ein bestimmter Sachbezugswert steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sofern keine Vollverpflegung gewährt wird, ist der anteilige Sachbezugswert für die einzelne Mahlzeit anzusetzen. Grundlage ist die „Sozialversicherungsentgeltverordnung“.
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Verwarnungsgelder: Wenn der Chef das Bußgeld zahlt

Buß- und Verwarnungsgelder: Übernahme durch Arbeitgeber steuerpflichtig?

Im Frühjahr 2021 fand wieder einmal der europaweite Verkehrsaktionstag „Speedmarathon“ bzw. Blitzmarathon statt. Mit dem Ziel, das Geschwindigkeitsniveau nachhaltig zu senken und damit Verkehrsunfälle mit Toten und Schwerverletzten zu reduzieren, hat die Polizei in mehreren Bundesländern eine groß angelegte Aktion mit Blitzern und Laserpistolen gegen zu schnelles Fahren durchgeführt.
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Winterbeschäftigungsumlage: Arbeitnehmeranteil als Werbungskosten absetzbar

Winterbeschäftigungsumlage: Arbeitnehmeranteil als Werbungskosten absetzbar

Durch das Saison-Kurzarbeitergeld sind Beschäftigte des Baugewerbes und des Baunebengewerbes in der Schlechtwetterzeit – vom 1. Dezember bis 31. März – begünstigt. Damit soll erreicht werden, dass die von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer im Winter beschäftigt bleiben. Zusätzlich gibt es verschiedene Zusatzleistungen, wie Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld sowie Erstattung der Sozialabgaben, welche im Wege einer Umlage finanziert werden (§ 102 SGB III). Die sog. Winterbeschäftigungsumlage gilt im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau sowie im Gerüstbauerhandwerk.


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Sachbezüge: Einschränkungen für steuerfreie Gutscheine und Geldkarten

Sachbezüge: Einschränkungen für steuerfreie Gutscheine und Geldkarten

Sachbezüge vom Arbeitgeber bleiben bis zu 44 Euro im Monat (ab 2022: bis 50 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Strittig ist oftmals, ob tatsächlich ein steuerfreier Sachbezug oder doch ein steuerpflichtiger Barlohn vorliegt.


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Frührentner: Solarstrom-Nebeneinkünfte jetzt unschädlich für die Rente

Frührentner: Solarstrom-Nebeneinkünfte jetzt unschädlich für die Rente

Die auf 20 Jahre garantierten Einnahmen aus einer Fotovoltaikanlage stellen eine nette Form der zusätzlichen Altersversorgung dar. Die Einnahmen aus Solarstrom können jedoch zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente führen oder als schädliches Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet werden.
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Übungsleiterpauschale für Freiwillige in privaten Impfzentren

Übungsleiterpauschale für Freiwillige in privaten Impfzentren

Freiwillige Helferinnen und Helfer in Corona-Impfzentren können von der sogenannten Übungsleiterpauschale  oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind. Dies hat die Finanzverwaltung bereits im Februar 2021 bestimmt.


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Steuerfreier Kindergartenzuschuss: Was gilt bei der Rückzahlung von Beiträgen?

Steuerfreier Kindergartenzuschuss: Was gilt bei der Rückzahlung von Beiträgen?

Zahlen Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter einen Kindergartenzuschuss, damit diese ihre nicht schulpflichtigen Kinder in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen unterbringen können, sind die Leistungen steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Und natürlich müssen den Mitarbeitern auch tatsächlich entsprechende Kosten entstanden sein. Der Arbeitgeber hat die Nachweise im Original als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren (R 3.33 Abs. 4 LStR).
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