Beiträge zu Riester-Verträgen werden staatlich gefördert – und zwar durch die Altersvorsorgezulage und ggf. zusätzlich durch eine Steuerersparnis infolge Sonderausgabenabzugs (sog. Riester-Förderung). Die volle Riester-Zulage gibt es nur, wenn mindestens 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro abzüglich Zulagenanspruch, in einen Riester-Vertrag eingezahlt wurden.
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Steuern rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es in erster Linie darauf an, sich vor einem Verdienstausfall zu schützen. Kann die Arbeit aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht fortgeführt werden, zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung und sichert somit die Existenz auch im Krankheitsfall. Doch wie verhält es sich mit den Steuern rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung? Sind Beiträge absetzbar? Welche Steuern muss man zahlen, wenn man die Berufsunfähigkeitsrente erhält? Wir fassen zusammen.
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Basisabsicherung: Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Versicherung
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
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Fiskus akzeptiert „mehraktige“ Berufsausbildung
Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Berufsausbildung zum Bankkaufmann und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule.
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Steuererklärung für 2016: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2016 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2016, die Sie kennen sollten.
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Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm
Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Darauf sind Beitragsrückerstattungen inkl. Zuschüsse aus einem Bonusprogramm durch die Krankenversicherung anzurechnen. Sie mindern die abzugsfähigen Beiträge unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sich die Beiträge steuermindernd ausgewirkt haben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Doch ist dies rechtens?
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Dürfen Beitragsrückerstattungen um eigene Aufwendungen gekürzt werden?
Personen mit privater Krankenversicherung erhalten von ihrer Versicherungsgesellschaft Beitragsrückerstattungen, wenn sie Leistungen nicht in Anspruch genommen haben. Eine solche Beitragsrückerstattung mindert die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge im Erstattungsjahr und darüber hinaus im Zahlungsjahr. Um die Beitragsrückerstattung zu retten, zahlen die Versicherten oftmals Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche und verzichten damit auf eine Kostenübernahme durch die Versicherung. Die Frage ist, ob die selbst getragenen Aufwendungen die anrechenbare Beitragserstattung vermindern und so den Sonderausgabenabzug vergrößern.
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Sind Studiengebühren für eine private Fachhochschule absetzbar?
Besucht Ihr Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, eine kostenpflichtige Privatschule, können Sie das Schulgeld teilweise als Sonderausgaben absetzen: Absetzbar sind 30 Prozent, höchstens 5.000 Euro. Begünstigt sind Schulen und Einrichtungen, die zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die Frage ist, ob auch staatlich anerkannte private Hochschulen und Fachhochschulen begünstigt sind.
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Geschiedene: Zahlung zum Versorgungsausgleich als Werbungskosten?
Nach neuem Scheidungsrecht ab 1.9.2009 sind einvernehmliche Vereinbarungen zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs durchaus erwünscht. Im Zusammenhang mit der Ehescheidung kommen verschiedene Zahlungen in Betracht, um den Versorgungsausgleich auszuschließen, die Kürzung der eigenen Versorgungsansprüche zu vermeiden oder die eigenen Versorgungsansprüche zu sichern.
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Vorsorge: Beiträge zur Krankenversicherung bei Kindern in Berufsausbildung
Wer einen bedürftigen Angehörigen unterstützt, kann Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers über den Unterhaltshöchstbetrag hinaus als außergewöhnliche Belastungen absetzen (§ 33a Abs. 1 EStG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Wichtig ist allein, dass Sie Ihrer Unterhaltspflicht nachkommen – und dabei ist bereits die Gewährung von Sachunterhalt wie Unterkunft und Verpflegung ausreichend.
Riester-Rente: Zinsen und Erträge sind keine begünstigten Altersvorsorgebeiträge
Sparbeiträge in einen Riester-Vertrag werden vom Staat durch die Altersvorsorgezulage und ggf. einen ergänzenden Sonderausgabenabzug gefördert. Um die volle Zulage zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens, mindestens aber der Sockelbetrag von 60 Euro, in den Vertrag eingezahlt werden.
Krankenversicherung: Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm
Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Darauf sind Beitragsrückerstattungen der Krankenversicherung anzurechnen. Sie mindern die abzugsfähigen Beiträge unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sich die Beiträge steuermindernd ausgewirkt haben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
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Krankheitskosten: Selbstbehalte nicht als Sonderausgaben absetzbar
Personen mit privater Krankenversicherung zahlen oftmals Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche, um so die Beitragsrückerstattung zu retten, die oftmals bis zu sechs Monatsbeiträge betragen kann. Die Beitragserstattung reduziert zwar die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge beim Sonderausgabenabzug und bringt so eine geringere Steuerersparnis. Doch dieser Nachteil könne – so meinen viele – ausgeglichen werden, in dem die selbst getragenen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden und hier eine entsprechende Steuerersparnis bringen.
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Scheidung: Zahlung zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs absetzbar
Nach neuem Scheidungsrecht seit 1.9.2009 werden die Anrechte aus allen Versorgungssystemen bereits bei der Scheidung geteilt. „Jeder bekommt von allem die Hälfte.“ Bei diesem „Wertausgleich bei der Scheidung“ wird vorrangig jedes Anrecht innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems geteilt (interne Teilung) oder im Ausnahmefall wertgleich bei einem anderen Versicherungsträger für den Ausgleichsberechtigten begründet (externe Teilung). Die Zahlungen sind in beiden Fällen sowohl für den Ausgleichsverpflichteten als auch für den Ausgleichsberechtigten steuerfrei (§ 3 Nr. 55a und Nr. 55b EStG).
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Jahressteuergesetz 2015: Weitere Steueränderungen verschiedener Art
Wieder wurde ein umfangreiches Steuerpaket beschlossen. Ähnlich einem Jahressteuergesetz bringt das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ZollkodexAnpG) vom 22.12.2014 verschiedene Änderungen im steuerlichen Bereich. Wir informieren hier über die wichtigsten Neuregelungen, die im wesentlichen ab 2015 relevant sind und bei Lohnsteuer kompakt berücksichtigt werden.
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Steuertipps: Auf den letzten Drücker!
2015 nähert sich mit großen Schritten, doch bevor das alte Jahr geht, können Sie noch ein paar Weichen für die nächste Steuererklärung stellen. Wo können sich Ausgaben noch lohnen? Welche Kosten schieben Sie besser ins nächste Jahr? Welche Fristen müssen Sie beachten? In vielen Fällen lohnt es sich, nochmal nachzurechnen.
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Erstausbildung: Studienkosten doch unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar?
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für das Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z.B. Lehre) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung, auch für ein Erststudium nach einer Lehre, in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden.
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Riester-Rente: Wie sich die Riester-Förderung während der Elternzeit lohnt
Mütter oder Väter, die sich in den ersten drei Lebensjahren um ihr Kind kümmern, bekommen auf ihrem Rentenkonto Kindererziehungszeiten gutgeschrieben – und zwar drei Entgeltpunkte. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, beträgt die Gutschrift nach der gesetzlichen Neuregelung ab 1.7.2014 statt einem nun zwei Entgeltpunkte (§ 56 und § 249 SGB VI). Personen sind in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 3 Nr. 1 SGB VI).
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Riester-Rente
Die Riester-Rente eignet sich nur für Kinderreiche und Menschen mit wenig Einkommen? Falsch! Gerade wenn Sie etwas mehr verdienen und einen hohen Einkommensteuersatz haben, kann sich Riestern lohnen. Denn dann können Sie auch noch den Steuervorteil ausschöpfen.
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Sonderausgaben
Bei den Werbungskosten kommen Sie nicht über den 1000 Euro-Pauschbetrag und außergewöhnliche Belastungen haben Sie auch nicht zu tragen? Kein Grund, auf die Steuererklärung zu verzichten. Denn es gibt einen Posten, mit dem sich fast jeder Geld zurückholen kann: Die Sonderausgaben. Grob unterscheidet man zwei verschiedene Arten: Vorsorgeaufwendungen und andere Sonderausgaben. Es lohnt sich auf jeden Fall, die entsprechenden Felder auszufüllen, denn ansonsten berechnet das Finanzamt für Sonderausgaben nur eine Pauschale von 36 Euro (Verheiratete: 72 Euro). Wahrscheinlich können Sie aber noch einiges mehr absetzen.
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Versicherungen von der Steuer absetzen
Ihr Arbeitsweg ist zu kurz, als dass sich die Pendlerpauschale lohnen würde und nennenswerte Sonderausgaben hatten Sie auch nicht – lohnt sich da die Steuererklärung überhaupt? Ja! Denn es gibt einen wichtigen Posten, den fast jeder Steuerzahler absetzen kann: Versicherungsbeiträge. Versicherungen, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind, können Sie in der Steuererklärung ebenso geltend machen wie privat abgeschlossene Policen.
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