Besonders junge Familien verspüren irgendwann den Drang, aus ihrer Mietwohnung auszuziehen und in eine eigene Wohnimmobilie zu investieren. Ob Eigentumswohnung, Hauskauf oder Neubau – das Geld dafür ist in der Regel nicht direkt vorhanden und muss von der Bank oder einem anderen Kreditanbieter geliehen werden. Sofortkredite zur Hausfinanzierung helfen einem dabei, sich ohne ausreichendes eigenes Kapital den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Jedoch gibt es einige Dinge, die sowohl vor der Beantragung und während der Kreditlaufzeit beachtet werden müssen. Denn zum einen kann eine schlechte Kalkulation das Unterfangen in Gefahr bringen und zum anderen lässt sich ein Kredit unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen und somit bares Geld sparen.
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Suchergebnisse für: Handwerkerleistungen
Haushaltsnahe Dienste: Steuerbonus jetzt auch für Betreuung von Haustieren
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind also beispielsweise die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte sowie die Betreuung von Kindern durch selbstständige Tagesmütter oder Au-pairs im Haushalt des Auftraggebers. Die Frage ist, ob auch die Betreuung von Haustieren eine haushaltsnahe Dienstleistung darstellt und entsprechende Kosten steuerlich abziehbar sind.
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Handwerkerleistung: Anschluss an Abwasserentsorgungsanlage steuerbegünstigt
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind nur Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Der Steuerabzug wird allerdings nur gewährt für Arbeiten an und in der selbst genutzten Wohnung.
Während der Fiskus nur Maßnahmen innerhalb der Grundstücksgrenzen begünstigen will, sieht der Bundesfinanzhof die erforderliche Verbindung zum Haushalt auch dann noch als gegeben an, wenn die Maßnahme die Grundstücksgrenze überschreitet und exklusiv dem Grundstück dient (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12).
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Jetzt Lohnsteuerermäßigung für 2017 beantragen!
Steuerpflichtige können beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen, da der Arbeitgeber aufgrund der eingetragenen Freibeträge weniger Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Arbeitslohn einbehält. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist einfach und kann sich lohnen.
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Hochwasserkatastrophe 2016: Steuererleichterungen für Geschädigte
Durch Unwetter mit Hochwasser im Mai und Juni 2016 sind in weiten Teilen Deutschlands Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Zahlreiche Orte sind verwüstet, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden wird zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus mit verschiedenen Steuererleichterungen helfen.
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Elektronischer Datenabruf: Jetzt wird Ihre Steuerklärung noch einfacher!
Ab sofort können unsere Kunden verschiedene Daten, die das Finanzamt über Sie gespeichert hat, elektronisch abfragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
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Müssen Handwerker den Lohnanteil gesondert ausweisen?
Kunden haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine richtige Rechnung. Dazu gehört auch, dass Handwerker auf der Rechnung der Lohnanteil gesondert ausweisen. Handelt es sich nämlich um Handwerkerleistungen lassen sich damit Steuern sparen.
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Die besten Steuertipps 2015 für Arbeitnehmer
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung rückt näher. Dieses Jahr haben alle Steuerpflichtigen bis zum 31. Mai 2016 Zeit Ihre Steuererklärung pünktlich einzureichen. Aber warum so lange warten, wenn es um bares Geld geht? Arbeitnehmer haben mehrere Chancen zum Steuersparen. Diese Steuertipps 2015 sollten Sie kennen!
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Schornsteinfeger: Kosten wieder voll abzugsfähig
Das Bundesfinanzministerium (BMF) rudert zurück: Alle Ausgaben für Schornsteinfeger werden ab sofort wieder voll als Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt. In allen noch offenen Fällen wurde der Fiskus aufgefordert, die Steuerermäßigung rückwirkend zu gewähren. Damit sind alle Arbeit durch einen Schornsteinfeger wieder in vollem Umfang als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
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Lohnsteuer-Ermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen
Steuerpflichtige können beim Finanzamt einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen, da der Arbeitgeber aufgrund der eingetragenen Freibeträge weniger Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Arbeitslohn einbehält. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist einfach und kann sich lohnen.
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Schornsteinfeger: Gebühren wieder in vollem Umfang steuerlich begünstigt?
Zu den begünstigten Handwerkerleistungen, die mit 20 % direkt von der Steuerschuld abziehbar sind, gehören auch die Gebühren für den Schornsteinfeger.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuern sparen mit Betriebskosten
Die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen ist seit längerem bereits steuerbegünstigt. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen sind zum Beispiel Wohnungsreinigung, Fenster putzen oder Gartenpflegearbeiten zu verstehen – vorausgesetzt diese werden von einem Dienstleister erbracht.
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Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten
Hatten Sie in diesem Jahr 2014 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen
Vom Monatsgehalt behält der Arbeitgeber Lohnsteuer nach den Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM) ein. Dies sind Lohnsteuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge, Pauschbetrag für Behinderte sowie ein Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Im monatlichen Lohnsteuertarif sind u. a. der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) und der Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro bzw. 72 Euro) mit einem Zwölftel bereits berücksichtigt.
Die vereinfachte Steuererklärung
Vier Seiten Mantelbogen und drei Seiten Anlage N – das ist das Minimum an Steuererklärung, das Arbeitnehmer auszufüllen haben. Zumindest normalerweise. Was Sie vielleicht nicht wissen: Es geht auch kürzer! Mit der sogenannten „vereinfachten Steuererklärung“ machen Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Schnelldurchlauf. Das Formular hat gerade mal zwei Seiten, das Ausfüllen dauert also keine halbe Stunde. Alles was Sie brauchen ist das Formular EST 1V.
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Die besten Tipps für die Steuererklärung
Steuern zahlen ist ein notwendiges Übel, damit unser Staat überhaupt funktioniert. Das ist aber kein Grund, dem Finanzamt Geld zu schenken! Lohnsteuer kompakt hilft Ihnen dabei, effektiv und legal Steuern zu sparen. Mit den übersichtlichen und individuell auf Ihren Steuerfall abgestimmten Tipps von Lohnsteuer kompakt bearbeiten Sie Ihre Einkommensteuererklärung einfach und schnell.
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Einkommensteuererklärung
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ELSTER gem. § 3 StDÜV
Vom Finanzamt anerkannt
1. Die Software und die Daten werden in einem Hochsicherheitsrechenzentrum in Deutschland gehosted.
2. Alle technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf den Datenschutz erfüllen das deutsche Datenschutzrecht (vgl. § 9 BDSG).
3. Für den Hosting-Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, insbesondere das deutsche Datenschutzrecht, das BGB und das HGB.
Lohnsteuer kompakt ist 100% unabhängig vom Finanzamt.
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Komfortable Online-Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklaerung für 2017
Durch automatische Updates brauchen Sie sich um nichts zu kümmern und genießen zudem den angenehmen Zugriff von zu Hause oder unterwegs. -
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Sehen Sie transparent und kostenfrei, wie sich jede Eingabe auf Ihre Steuererstattung auswirkt. Nur bei Abgabe der Steuererklärung fallen einmalig 19,99 €* an. -
Steuererklärung einfach und sicher übermitteln
Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung auf Wunsch online verschlüsselt per ELSTER© oder als Papier-Ausdruck an Ihr Finanzamt.
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Das schreibt die Fachpresse:
€uro (02/2016)
„Der Pionier für Online-Steuerklärung in Deutschland […]“
Wie funktioniert Lohnsteuer Kompakt?
Wir von Lohnsteuer kompakt haben es uns zur Aufgabe gemacht, dass Steuerpflichtige ihre private
Einkommenssteuer online, schnell, einfach und dennoch korrekt beim zuständigen
Finanzamt einreichen können. Dabei stellen wir Ihnen zahlreiche und wertvolle
Steuertipps sowie umfangreiche Hintergrundinformationen zur Verfügung, wie Sie bei
Ihrer Einkommenssteuererklärung Steuern sparen können.
Nach erfolgreicher Anmeldung steht Ihnen unser „Steuer-Cockpit“ zur
Verfügung, in dem Sie all Ihre Steuerfälle hinterlegen können. Im Reiter
„Daten prüfen“ beispielsweise werden Ihre Eingaben von uns auf Plausibilität
geprüft. Unter „Meine Dokumente“ finden Sie alle wichtigen
Dokumente sowie Musterbriefe, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. In unserem
Steuer-Cockpit finden Sie folgende Menüpunkte und Unterpunkte:
- Steuerdaten eingeben
- Steuererklärung abgeben
- Meine Dokumente
- Validierung Ihrer Eingaben
- Wahl der Abgabeart
- Berechnung der Erstattung / Steuerschuld
Zusätzlich können Sie über unser Helpcenter einen Taschenrechner aufrufen,
Notizzettel anlegen, unseren Ratgeber aufrufen oder uns über den Chat eine Frage zu Ihrer
Eingabe stellen.
Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben zu Ihrer Steuererklärung gemacht haben, zeigen wir
Ihnen die Steuerberechnung an. Nun haben Sie die Wahl, ob Sie Ihre
Einkommenssteuererklärung per ELSTER© an das Finanzamt über eine sichere
SSL-Verbindung und verschlüsselt übermitteln, oder ob Sie die ausgefüllten Steuerformulare
ausdrucken und zusammen mit den dazugehörigen Belegen per Post an das Finanzamt schicken.
Zu unseren kostenlosen Leistungen zählen die Eingabe und Prüfung
Ihrer Daten, die Steuerberechnung, Steueroptimierung, der Ratgeber sowie alle ergänzenden
Hilfsmittel wie zum Beispiel der Rechner und Vorlagen. Erst wenn Sie Ihre
Steuererklärung online oder ausgedruckt abgeben möchten, erheben wir einmalig eine Gebühr. Wir stellen Ihnen drei Versionen zur Verfügung: Basis (€ 19,99),
Deluxe (€ 24,99) und Premium (€ 34,99).
Welche Steuererklärungen kann ich mit Lohnsteuer Kompakt erstellen?
Mit Lohnsteuer kompakt können Sie Ihre Steuererklärung
für alle Steuerjahre ab 2010 anfertigen!
Die aktuelle Version von Lohnsteuer kompakt umfasst folgende Anlagen:
EST1A |
Mantelbogen: insbesondere Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Pflegeaufwendungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen |
N | Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
Kind | Kinder |
K | Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen |
V | Vermietung und Verpachtung |
N-AUS | Ausländische Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
AV | Riester-Verträge |
KAP | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
R | Renteneinkünfte, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen |
SO |
Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte, ohne Abgeordnetenbezüge und begünstigte Einkünfte |
U | Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten. Anlage ist als PDF-Datei verfügbar. |
G |
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
S |
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
EÜR | Einnahmenüberschussrechnung (für Selbständige und Gewerbetreibende) |
Vorsorgeaufwand | Vorsorgeaufwendungen: insbesondere Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung |
Pflege | Pflegeaufwendungen |
Finanzamt Musterschreiben:
Wir bieten Ihnen zahlreiche vorformulierte Schreiben, die das Finanzamt betreffen.
So finden Sie immer die richtigen Worte.
Komfortable Berechnung:
Wir unterstützen Ihre Eingaben mit automatisch rechnenden Tabellenblättern
(Zusatzanlagen mit Berechnungsfunktion für das Finanzamt).
Tipps zum Steuern sparen:
Sie erhalten aktuelle Steuertipps, die auf Ihren Steuerfall abgestimmt sind.
Lohnsteuer kompakt hilft Ihnen so schnell und effizient, bei Ihrer Steuererklärung noch mehr zu sparen.
Wie gebe ich meine Steuererklärungen am einfachsten ab?
Bei Lohnsteuer kompakt haben Sie die Wahl: Nach Eingabe Ihrer Daten können
Sie alle Steuerformulare für den Druck ausfüllen lassen. Noch einfacher
und schneller: Übertragen Sie Ihre Daten mit unserer Hilfe einfach und online
per ELSTER© an das Finanzamt.
Abgabe „in Papierform“ – Steuerformulare als Ausdruck
Wenn Sie Ihre Daten eingegeben haben, können Sie sich Ihre fertigen Steuerunterlagen anzeigen
lassen. Bei der klassischen Abgabe Ihrer Steuererklärung überträgt Lohnsteuer kompakt Ihre
Angaben auf die amtlichen Steuerformulare, die in Abmessungen und Layout den
amtlichen Vorgaben entsprechen.
Anschließend drucken Sie diese einfach aus und senden sie unterschrieben an das für Sie zuständige
Finanzamt.
Abgabe „per ELSTER©“ – Elektronische Übermittlung, Unterschrift per
Post
In diesem Fall wird die sogenannte komprimierte Steuererklärung für Sie erzeugt.
Sie enthält nur Ihre relevanten Daten, entspricht in der Struktur aber den amtlichen
Steuerformularen und wird vom Finanzamt offiziell akzeptiert. Hierzu bringt
Lohnsteuer kompakt Ihre Angaben automatisch in die richtige Struktur und füllt alle notwendigen
Formulare aus. Der Vorteil bei der Abgabe per ELSTER©, besteht in der bevorzugten
und schnelleren Bearbeitung durch Ihr Finanzamt und die Gewissheit, dass Tippfehler
ausgeschlossen sind.
Die komprimierte Steuererklärung wird vorab mithilfe des Internets (online) an Ihr Finanzamt
übertragen. Anschließend brauchen Sie die Dokumente nur noch auszudrucken, zu unterschreiben
und Ihrem Finanzamt zuzusenden. Ohne diese unterschriebene Version werden Ihre Daten nicht vom
Finanzamt bearbeitet und nach einigen Monaten automatisch gelöscht.
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Wie viel Steuern kann ich durch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen sparen?
Je nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Art der Arbeit werden die haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung unterschiedlich gefördert. Die Ausgaben können – je nach ihrer Art – in folgender Höhe steuermindernd berücksichtigt werden:
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Leistungsumfang und Updates
Welche Einkunftsarten und Anlagen kann ich mit Lohnsteuer kompakt bearbeiten?
Mit Lohnsteuer kompakt kann der Großteil aller in Deutschland Steuerpflichtigen seine private Einkommensteuererklärung (bei Arbeitnehmern auch Lohnsteuer-Jahresausgleich genannt) einfach online erstellen und abgeben – und dabei Steuern sparen.
Die neueste Version für das Steuerjahr 2018 unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung in folgenden Bereichen:
EST1A | Mantelbogen: insbesondere Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Pflegeaufwendungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen |
WA-ESt | Weitere Angaben und Anträge zum Hauptformular (neu ab 2017) |
Kind | Kinder |
VOR | Vorsorgeaufwendungen: insbesondere Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung |
AV | Riester-Verträge |
N | Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
N-AUS | Ausländische Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
R | Renteneinkünfte, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen |
V | Vermietung und Verpachtung |
KAP | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
KAP-BET | Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen |
KAP-INV | Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen. |
S | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
G | Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
EÜR | Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die einfachste Art der Gewinnermittlung |
SO | Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte, ohne Abgeordnetenbezüge und begünstigte Einkünfte |
Unterhalt | Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen) |
U | Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten. Anlage ist als PDF-Datei verfügbar. |
Die Abgabe der Steuererklärung ist dabei entweder elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle der deutschen Finanzverwaltung oder durch Ausdruck der Steuerformulare und Versand per Post möglich.
Geplante Updates von Lohnsteuer kompakt
Lohnsteuer kompakt führt regelmäßige Updates an der bestehenden Software aus. Updates werden dabei vollautomatisch im Hintergund auf unseren Servern eingespielt, so dass der Anwender bei der Nutzung des Programms keine Nachteile hat. So ist z.B. jederzeit gewährleistet, dass die Steuerdaten immer mit der aktuellsten Version von ELSTER an das zuständige Finanzamt übertragen werden.
Wir werden Sie regelmäßig in unserem Blog, Newsletter und auf Facebook, Google Plus und Twitter zu den aktuellen Updates auf dem Laufenden halten.
Vorerst nicht unterstützte Einkunftsarten:
Neben dem aktuellen Funktionsumfang und den geplanten Updates im aktuellen System ist die Umsetzung der folgenden Einkunftsarten und Anlagen zur Einkommensteuererklärung vorerst noch nicht geplant:
– Anlage N-Gre – Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
– Anlage FW – Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug (nach §10e EStG)
– Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
– Anlage Forstwirtschaft – Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
– Anlage WEIN – Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)
– Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
– EST 1C – für beschränkt steuerpflichtige Personen ohne Wohnsitz/Aufenthalt in Deutschland