Bau- und Betriebskosten eines Homeoffice von der Steuer absetzen

Bau- und Betriebskosten eines Homeoffice lassen sich komplett von der Steuer absetzen, sofern das Arbeitszimmer den gesamten Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Ist dies nicht der Fall, gibt es abweichende Regelungen. Sowohl Mieter als auch Immobilieneigentümer dürfen das Homeoffice steuerlich anteilig von den Kosten für das gesamte Gebäude absetzen.
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Firmenfahrrad: Neue Steuerbegünstigung der Privatnutzung

Firmenfahrrad: Neue Steuerbegünstigung der Privatnutzung

Seit dem 1.1.2019 ist der private Nutzungswert aus der Überlassung eines Fahrrads für den Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass das Firmenfahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, z. B. anstelle einer Gehaltserhöhung (§ 3 Nr. 37 EStG). Die Steuerbefreiung gilt für Fahrräder und Elektro-Fahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind, z. B. Pedelecs.


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Bundeswehr: Sind zurückgezahlte Studienkosten Werbungskosten ?

Studienkosten: Rückzahlung als Werbungskosten absetzbar?

Kürzlich ging durch die Presse, dass ein Ex-Sanitätsoffizier 57.000 Euro an Studienkosten an die Bundeswehr zurückzahlen muss (Spiegel online vom 14.1.2020). Der Betroffene hatte sich bei der Bundeswehr zu einem Dienst von 17 Jahren verpflichtet. Auf Kosten der Bundeswehr konnte er mit einem stattlichen Ausbildungsgeld Medizin studieren, wurde danach Offizier und durfte nach dem Studium sogar eine klinische Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesie absolvieren. Anschließend war er als Armeearzt mehrere Jahre in Krisengebieten im Einsatz gewesen, unter anderem auch in Afghanistan. Dann verweigerte er den Kriegsdienst, wurde vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen und soll nun einen Teil seiner Studienkosten zurückzahlen.
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Doppelte Haushaltsführung: Wann ist eine finanzielle Beteiligung ausreichend?

Doppelte Haushaltsführung: Wann ist eine finanzielle Beteiligung ausreichend?

Liegt der Arbeitsort weit vom Wohnort entfernt, ist dort oftmals eine Zweitwohnung erforderlich. Wenn also aus beruflichen Gründen neben der Hauptwohnung ein Zweithaushalt entsteht, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Bei Ledigen kommt dem eigenen Hausstand am Hauptwohnort eine größere Bedeutung als Verheirateten zu. Eine neue Bedingung für den „eigenen Hausstand“ ist seit 2014 die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung in der Hauptwohnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Die Frage ist, wann eine ausreichende finanzielle Beteiligung vorliegt.


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Dienstwagen: Tücken der Fahrtenbuchführung

Dienstwagen: Die Tücken der Fahrtenbuchführung

Unter Finanzbeamten wird gescherzt, es gäbe kein Fahrtenbuch für Dienstwagen, das einer ausführlichen Prüfung standhalte. Das ist sicherlich übertrieben, aber in der Tat gibt es bei der Fahrtenbuchführung so viele Fallstricke, dass es wirklich schwer-fällt, ein solches „finanzamtsfest“ zu führen.
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Eigenheimfinanzierung mit staatlicher Förderung: 3 Optionen im Fokus

Mit Zuschüssen vom Staat lässt sich das finanzielle Risiko bei der Eigenheimfinanzierung senken. Dabei stehen verschiedene Angebote für den individuellen Bedarf zur Verfügung. Drei davon werden in diesem Ratgeber thematisiert. Auch Hinweise zu steuerlichen Aspekten werden erläutert, da sie in die Entscheidung einbezogen werden sollten.
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Darlehensverträge: Vergleichsbeträge nach Rückabwicklung teilweise steuerpflichtig

Rückabwicklung von Baukrediten: Vergleichsbeträge nur teilweise steuerpflichtig

Gerade in jüngster Zeit kommt es aufgrund einer für Verbraucher günstigen BGH-Rechtsprechung häufig vor, dass Darlehensverträge widerrufen und rückabgewickelt werden. Beim Widerruf erlischt das Darlehensverhältnis rückwirkend zum Tag des Vertragsabschlusses und wandelt sich von da an in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis um. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer bei der Rückabwicklung  die Darlehenssumme zurückzahlen muss und die Bank gleichzeitig die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen herausgeben muss.
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Pflege-Pauschbetrag: Rechtlicher Betreuer hat grundsätzlich keinen Anspruch

Pflege-Pauschbetrag: Rechtlicher Betreuer hat grundsätzlich keinen Anspruch

Betreuen Sie eine pflegebedürftige Person, zu der Sie eine enge persönliche Beziehung haben, in Ihrer Wohnung oder in deren Wohnung, entstehen Ihnen neben dem aufopferungsvollen Dienst vielerlei Belastungen, die oftmals schwer oder gar nicht zu belegen sind. Für die steuerliche Entlastung können Sie den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro in Anspruch nehmen. Der Pflege-Pauschbetrag wird nicht um eine zumutbare Belastung gekürzt und auch nicht gemindert, wenn die Pflege nicht während des ganzen Jahres erfolgt.
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Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung

Das Thema Entgeltumwandlung ist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ein außerordentlich spannendes. Leider ist es teilweise aber auch eine sehr komplexe Angelegenheit, die wir in diesem Beitrag gerne genauer beleuchten möchten. Eingangs sei gesagt, dass es sich lohnt mit einem qualifizierten Steuerberater über die Thematik zu sprechen und sich in umfassendem Maße beraten zu lassen. Für eine geregelte Altersvorsorge spielt die Entgeltumwandlung eine wichtige Rolle und kann Sie im Alter zusätzlich absichern.
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Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt für Trennungskinder steigt

Trennungskinder: Mehr Unterhalt aufgrund neuer Düsseldorfer Tabelle

Geschiedene und getrennt lebende Mütter/Väter sowie Mütter/Väter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB). Diese Mindestunterhaltsbeträge werden vom Bundesjustizministerium festgelegt und sind die Grundlage für die sog. „Düsseldorfer Tabelle“.
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Pilotenausbildung: Weiterhin Zweiklassengesellschaft bei der Steuer

Pilotenausbildung: Weiterhin Zweiklassengesellschaft bei der Steuer

Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer und der Erwerb der Berufspilotenlizenz (ATPL) ist so ziemlich die teuerste Berufsausbildung überhaupt. Wer seinen vermeintlichen Traumjob verwirklichen möchte, muss mit Kosten von 70.000 Euro bis 80.000 Euro für die Flugschule und weiteren Ausgaben für Fahrten, Auslandsaufenthalt usw. rechnen. Alle Kosten sind selbst zu stemmen, denn die Möglichkeit eines Ausbildungsdienstverhältnisses mit einer Fluggesellschaft sucht man vergebens. Also gibt es noch nicht einmal eine Vergütung während der Ausbildungszeit von rund 18 Monaten. Die hohen Kosten der Ausbildung sind steuerlich absetzbar. Zu unterscheiden ist allerdings, ob die Pilotenausbildung die erste Berufsausbildung ist oder ob man vorher bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
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Vorsorgeaufwendungen: Ende der Günstigerprüfung

Vorsorgeaufwendungen: Ende der Günstigerprüfung

Vorsorgeaufwendungen werden seit 2005 nach neuen Regeln steuerlich berücksichtigt. Seit 2010 gibt es für Vorsorgeaufwendungen drei verschiedene Abzugsbeträge: für Beiträge zur Altersvorsorge, zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sowie zu anderen Versicherungen. Demgegenüber gab es bis zum Jahr 2004 für sämtliche Versicherungsbeiträge nur einen einheitlichen Vorsorgehöchstbetrag. Um Verschlechterungen zu vermeiden, führte das Finanzamt in den folgenden 15 Jahren von Amts wegen eine sog. Günstigerprüfung durch (§ 10 Abs. 4a EStG).
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Erstausbildung und Erststudium: Riesige Enttäuschung und keine Besserung

Erstausbildung und Erststudium: Riesige Enttäuschung und keine Besserung

Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für ein Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z. B. Lehre, duales Studium, Referendariat) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses – auch für eine Lehre oder ein Erststudium nach einer Lehre – in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden (§ 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
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Umsatzsteuer: Wahlrecht auf Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuer: Bindungsfrist für Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Gewerbetreibende und Freiberufler mit eher geringen Umsätzen können sich von den Unannehmlichkeiten der Umsatzsteuer befreien, wenn sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (§ 19 Abs. 1 UStG). Die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer können sie wählen, wenn ihr Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer

  • im Vorjahr nicht höher als 22.000 Euro (früher: 17.500 Euro) war und
  • im laufenden Jahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird.
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Scheidung: Prozesskosten um Unterhalt absetzbar?

Scheidung: Prozesskosten um Unterhalt als Werbungskosten absetzbar

„Ehe kaputt und Kasse leer“. Sowohl Trennungsunterhalt an den getrennt lebenden Ehegatten als auch nachehelicher Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten schmälern ganz erheblich das verfügbare Einkommen. Aber kann der Unterhaltsempfänger auch die anfallenden Prozesskosten als Werbungskosten geltend machen?
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Eine Unternehmensfinanzierung muss nicht mittels Kreditaufnahme passieren

Es gibt so einige Dinge, die kein Otto-Normalverbraucher aus dem Stand finanzieren kann. Eine Immobilie und ein Unternehmen rangieren auf der Liste der Dinge, für die Menschen sicherlich Fremdkapital aufnehmen müssen, ganz weit oben. Allerdings ist es heute längst nicht mehr ein einziger Weg, der zur Fremdfinanzierung führt. Stattdessen gibt es viele Optionen, die eine Unternehmensfinanzierung ermöglichen. Welche Varianten es gibt, verrät dieser Beitrag.
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Mehr aus der Steuererklärung rausholen: Fortbildung im Fokus

Für die meisten Steuerpflichtigen lohnt sich eine Steuererklärung, ganz egal, ob es sich um Angestellte, Beamte, Handwerker oder Lehrer handelt. Für abhängig Beschäftigte ist dabei die Anlage N das wichtigste Formular. Hier werden alle Einnahmen eingetragen: Gehalt, Lohn oder Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Die Steuerlast lässt sich durch Werbungskosten (z.B. für eine Fortbildung) senken. Liegen diese über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro, wirken sich die Kosten zusätzlich aus. Wann lohnt sich das Sammeln von Belegen? Und wo verstecken sich bei Fortbildungen oft vergessene, abzugsfähige Kosten? Dieser Beitrag liefert Tipps.
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€uro bewertet Lohnsteuer-kompakt.de mit Note 1

Großartige News von Lohnsteuer-kompakt.de: In der aktuellen Ausgabe des €uro Magazins landen wir auf dem 2. Platz beim großen Test der besten Steuersoftware-Produkte und wurden zusätzlich mit der Note 1-  ausgezeichnet. Wir freuen uns sehr und sind stolz über dieses Ergebnis.

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