Was waren das herrliche Zeiten, als man für das mühsam Ersparte noch Zinsen bekam. Zinsen sind der Lohn für den Verzicht auf Konsum. Schon lange gibt es für das Sparbuch keine Zinsen mehr. Auch bei anderen Anlagen haben sich die Sparer inzwischen an Niedrig- und Nullzinsen gewöhnt. Neu aber ist, dass Sparer bei manchen Banken draufzahlen sollen, wenn sie dort ihr Geld hinbringen. Ein solcher Obolus ist eine Bestrafung fürs Sparen und wird als Strafzinsen oder Negativzinsen bezeichnet.
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Schwarzarbeit: Risiko für Auftraggeber und Auftragnehmer
Im realen Leben werden gelegentlich Handwerkerarbeiten und auch andere Tätigkeiten „schwarz“ erledigt, d.h. am Fiskus vorbei, ohne Rechnung nach BAT abgerechnet (bar auf Tatze). Offenbar eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Der Auftraggeber spart die Mehrwertsteuer auf den Lohn, der Auftragnehmer spart seine Steuern auf den Lohn (Einkommen-, Kirchen-, Gewerbesteuer, Soli) und kassiert brutto für netto. Doch sind solche Geschäfte ohne Risiko? Natürlich nicht!
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ElsterFormular wird eingestellt
Die Steuererklärung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung können schon seit etlichen Jahren elektronisch auf der Website Elster erstellt und abgegeben werden. Noch länger ist die Erstellung der Steuererklärung und der Umsatzsteuer-Voranmeldungen möglich im Programm „ElsterFormular“. Das Programm kann im Jahr 2020 zum letzten Mal für die Bearbeitung von Steuererklärungen genutzt werden.
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Lohnsteuer-Modell „Fahrzeugwerbung“ vor dem Aus?
Bringt der Arbeitnehmer einen Werbeaufkleber des Arbeitgebers an seinem privaten Pkw an und erhält er dafür von seinem Arbeitgeber eine Vergütung, so handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG. Diese sind steuerfrei, wenn sie weniger als 256 Euro im Jahr betragen – so die Theorie! Wie so häufig bei Steuermodellen ist aber auch die Gestaltung „Zuschuss für eine Fahrzeugwerbung“ zu sehr auf die Spitze getrieben worden.
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Die ersten Finanzämter bearbeiten die Steuererklärung 2019
Die obersten Finanzbehörden hatten eigentlich den 15. März 2020 als offiziellen Termin festgelegt, ab dem die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2019 beginnen. Denn Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis Ende Februar Zeit, alle wichtigen Unterlagen zur Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Daher starten die meisten Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung. Es gibt in diesem Jahr allerdings wieder einige Spitzenreiter, die schon vorliegende Steuererklärungen für 2019 lobenswerterweise bereits bearbeitet haben.
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Kindergeld: Anrechnung polnischer Familienleistung „500+“
Für Kinder, die im Ausland leben, können Eltern durchaus Kindergeld in Deutschland bekommen. Dieses wird aber nicht gezahlt, wenn „Leistungen für Kinder im Ausland gewährt werden, die dem Kindergeld vergleichbar sind“ (§ 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Gleiches gilt für eine Familienleistung, die vergleichbar ist mit der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bau- und Betriebskosten eines Homeoffice von der Steuer absetzen
Bau- und Betriebskosten eines Homeoffice lassen sich komplett von der Steuer absetzen, sofern das Arbeitszimmer den gesamten Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Ist dies nicht der Fall, gibt es abweichende Regelungen. Sowohl Mieter als auch Immobilieneigentümer dürfen das Homeoffice steuerlich anteilig von den Kosten für das gesamte Gebäude absetzen.
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Firmenfahrrad: Neue Steuerbegünstigung der Privatnutzung
Seit dem 1.1.2019 ist der private Nutzungswert aus der Überlassung eines Fahrrads für den Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass das Firmenfahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, z. B. anstelle einer Gehaltserhöhung (§ 3 Nr. 37 EStG). Die Steuerbefreiung gilt für Fahrräder und Elektro-Fahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind, z. B. Pedelecs.
Bundeswehr: Sind zurückgezahlte Studienkosten Werbungskosten ?
Kürzlich ging durch die Presse, dass ein Ex-Sanitätsoffizier 57.000 Euro an Studienkosten an die Bundeswehr zurückzahlen muss (Spiegel online vom 14.1.2020). Der Betroffene hatte sich bei der Bundeswehr zu einem Dienst von 17 Jahren verpflichtet. Auf Kosten der Bundeswehr konnte er mit einem stattlichen Ausbildungsgeld Medizin studieren, wurde danach Offizier und durfte nach dem Studium sogar eine klinische Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesie absolvieren. Anschließend war er als Armeearzt mehrere Jahre in Krisengebieten im Einsatz gewesen, unter anderem auch in Afghanistan. Dann verweigerte er den Kriegsdienst, wurde vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen und soll nun einen Teil seiner Studienkosten zurückzahlen.
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Doppelte Haushaltsführung: Wann ist eine finanzielle Beteiligung ausreichend?
Liegt der Arbeitsort weit vom Wohnort entfernt, ist dort oftmals eine Zweitwohnung erforderlich. Wenn also aus beruflichen Gründen neben der Hauptwohnung ein Zweithaushalt entsteht, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Bei Ledigen kommt dem eigenen Hausstand am Hauptwohnort eine größere Bedeutung als Verheirateten zu. Eine neue Bedingung für den „eigenen Hausstand“ ist seit 2014 die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung in der Hauptwohnung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Die Frage ist, wann eine ausreichende finanzielle Beteiligung vorliegt.
Dienstwagen: Tücken der Fahrtenbuchführung
Unter Finanzbeamten wird gescherzt, es gäbe kein Fahrtenbuch für Dienstwagen, das einer ausführlichen Prüfung standhalte. Das ist sicherlich übertrieben, aber in der Tat gibt es bei der Fahrtenbuchführung so viele Fallstricke, dass es wirklich schwer-fällt, ein solches „finanzamtsfest“ zu führen.
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Steuererklärung als Azubi: Lohnt sich der Aufwand?
- Die meisten Auszubildenden kennen es nur von ihren Eltern: Alljährlich werden Ordner gewälzt und Belege zusammengesucht. Die Steuererklärung steht an. Viele Azubis wischen diese Aufgabe vom Tisch mit dem Verweis, dass dieser Aufwand sich für sie nicht lohne. Doch stimmt das?
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Eigenheimfinanzierung mit staatlicher Förderung: 3 Optionen im Fokus
Mit Zuschüssen vom Staat lässt sich das finanzielle Risiko bei der Eigenheimfinanzierung senken. Dabei stehen verschiedene Angebote für den individuellen Bedarf zur Verfügung. Drei davon werden in diesem Ratgeber thematisiert. Auch Hinweise zu steuerlichen Aspekten werden erläutert, da sie in die Entscheidung einbezogen werden sollten.
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Darlehensverträge: Vergleichsbeträge nach Rückabwicklung teilweise steuerpflichtig
Gerade in jüngster Zeit kommt es aufgrund einer für Verbraucher günstigen BGH-Rechtsprechung häufig vor, dass Darlehensverträge widerrufen und rückabgewickelt werden. Beim Widerruf erlischt das Darlehensverhältnis rückwirkend zum Tag des Vertragsabschlusses und wandelt sich von da an in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis um. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer bei der Rückabwicklung die Darlehenssumme zurückzahlen muss und die Bank gleichzeitig die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen herausgeben muss.
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Pflege-Pauschbetrag: Rechtlicher Betreuer hat grundsätzlich keinen Anspruch
Betreuen Sie eine pflegebedürftige Person, zu der Sie eine enge persönliche Beziehung haben, in Ihrer Wohnung oder in deren Wohnung, entstehen Ihnen neben dem aufopferungsvollen Dienst vielerlei Belastungen, die oftmals schwer oder gar nicht zu belegen sind. Für die steuerliche Entlastung können Sie den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro in Anspruch nehmen. Der Pflege-Pauschbetrag wird nicht um eine zumutbare Belastung gekürzt und auch nicht gemindert, wenn die Pflege nicht während des ganzen Jahres erfolgt.
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Städte- und Gemeindebund: Aufwandsentschädigungen sind steuerpflichtig
Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, sind prinzipiell steuerfrei, wenn der Empfänger seinerseits für den öffentlichen Bereich tätig ist (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG).
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Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung
Das Thema Entgeltumwandlung ist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ein außerordentlich spannendes. Leider ist es teilweise aber auch eine sehr komplexe Angelegenheit, die wir in diesem Beitrag gerne genauer beleuchten möchten. Eingangs sei gesagt, dass es sich lohnt mit einem qualifizierten Steuerberater über die Thematik zu sprechen und sich in umfassendem Maße beraten zu lassen. Für eine geregelte Altersvorsorge spielt die Entgeltumwandlung eine wichtige Rolle und kann Sie im Alter zusätzlich absichern.
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Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt für Trennungskinder steigt
Geschiedene und getrennt lebende Mütter/Väter sowie Mütter/Väter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB). Diese Mindestunterhaltsbeträge werden vom Bundesjustizministerium festgelegt und sind die Grundlage für die sog. „Düsseldorfer Tabelle“.
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Pilotenausbildung: Weiterhin Zweiklassengesellschaft bei der Steuer
Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer und der Erwerb der Berufspilotenlizenz (ATPL) ist so ziemlich die teuerste Berufsausbildung überhaupt. Wer seinen vermeintlichen Traumjob verwirklichen möchte, muss mit Kosten von 70.000 Euro bis 80.000 Euro für die Flugschule und weiteren Ausgaben für Fahrten, Auslandsaufenthalt usw. rechnen. Alle Kosten sind selbst zu stemmen, denn die Möglichkeit eines Ausbildungsdienstverhältnisses mit einer Fluggesellschaft sucht man vergebens. Also gibt es noch nicht einmal eine Vergütung während der Ausbildungszeit von rund 18 Monaten. Die hohen Kosten der Ausbildung sind steuerlich absetzbar. Zu unterscheiden ist allerdings, ob die Pilotenausbildung die erste Berufsausbildung ist oder ob man vorher bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
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Vorsorgeaufwendungen: Ende der Günstigerprüfung
Vorsorgeaufwendungen werden seit 2005 nach neuen Regeln steuerlich berücksichtigt. Seit 2010 gibt es für Vorsorgeaufwendungen drei verschiedene Abzugsbeträge: für Beiträge zur Altersvorsorge, zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sowie zu anderen Versicherungen. Demgegenüber gab es bis zum Jahr 2004 für sämtliche Versicherungsbeiträge nur einen einheitlichen Vorsorgehöchstbetrag. Um Verschlechterungen zu vermeiden, führte das Finanzamt in den folgenden 15 Jahren von Amts wegen eine sog. Günstigerprüfung durch (§ 10 Abs. 4a EStG).
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Erstausbildung und Erststudium: Riesige Enttäuschung und keine Besserung
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für ein Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z. B. Lehre, duales Studium, Referendariat) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses – auch für eine Lehre oder ein Erststudium nach einer Lehre – in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden (§ 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
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