Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer und der Erwerb der Berufspilotenlizenz (ATPL) ist so ziemlich die teuerste Berufsausbildung überhaupt. Wer seinen vermeintlichen Traumjob verwirklichen möchte, muss mit Kosten von 70.000 Euro bis 80.000 Euro für die Flugschule und weiteren Ausgaben für Fahrten, Auslandsaufenthalt usw. rechnen. Alle Kosten sind selbst zu stemmen, denn die Möglichkeit eines Ausbildungsdienstverhältnisses mit einer Fluggesellschaft sucht man vergebens. Also gibt es noch nicht einmal eine Vergütung während der Ausbildungszeit von rund 18 Monaten. Die hohen Kosten der Ausbildung sind steuerlich absetzbar. Zu unterscheiden ist allerdings, ob die Pilotenausbildung die erste Berufsausbildung ist oder ob man vorher bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
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Erstausbildung und Erststudium: Riesige Enttäuschung und keine Besserung
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für ein Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z. B. Lehre, duales Studium, Referendariat) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses – auch für eine Lehre oder ein Erststudium nach einer Lehre – in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden (§ 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
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Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
Riester-Rente: Abfindung einer Kleinbetragsrente vor 2018 steuerbegünstigt?
Riester-Renten sind nur dann mittels Zulage und ergänzendem Sonderausgabenabzug begünstigt, wenn sie lebenslange Rentenzahlungen vorsehen. Unschädlich ist eine Kapitalzahlung in Höhe von 30 % des Sparkapitals zu Rentenbeginn. Förderunschädlich ist auch die Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase, ohne dass die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen (§ 93 Abs. 3 EStG).
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Kirchensteuer: Wie ist die Erstattung zu erfassen?
Die gezahlte Kirchensteuer ist steuerlich als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen. Erstattungen von Kirchensteuer, in der Regel aus der Steuererklärung des Vorjahres, werden mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet. Eine Kirchensteuer-Erstattung für das Jahr 2017, die in 2018 ausgezahlt wird, mindert folglich die Kirchensteuer, die im Jahr 2018 als Sonderausgabe abziehbar ist.
Riester-Verträge: Finanzamt muss bei Änderungen eigenständig prüfen
Riester-Verträge werden bekanntlich staatlich gefördert: Die Förderung besteht aus einer Altersvorsorgezulage und gegebenenfalls einem ergänzenden Sonderausgabenabzug. Derzeit stehen viele Riester-Sparer vor dem Problem, dass die Finanzämter die Steuerbescheide für die Vorjahre ändern und den Sonderausgabenabzug streichen, weil sie von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) darüber informiert worden sind, dass die Voraussetzungen für die Zulagengewährung bzw. für den Sonderausgabenabzug nicht vorliegen.
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Krankheitskosten: Verzicht auf Kostenerstattung wegen Beitragserstattung
Personen mit privater Krankenversicherung zahlen oftmals Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche, um so die Beitragsrückerstattung zu retten, die oftmals bis zu sechs Monatsbeiträge betragen kann. Die Beitragserstattung reduziert zwar die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge beim Sonderausgabenabzug und bringt so eine geringere Steuerersparnis.
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Krankenversicherungsbeiträge des Kindes = Sonderausgaben der Eltern
Kinder in Berufsausbildung – also Auszubildende, Referendare, Beamtenanwärter – sind in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Sie sind selber Versicherungsnehmer. Die Beiträge behält der Arbeitgeber unmittelbar von der Ausbildungsvergütung ein. Für diesen Fall gibt es im Gesetz eine erfreuliche Sonderregelung: Sofern die Eltern für das Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, können sie die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung des Kindes dennoch als ihre Sonderausgaben absetzen.
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Neu-Beamte: Rückerstattung in der Rentenversicherung ist steuerfrei
Häufig sind Beamte, bevor sie tatsächlich verbeamtet werden, zunächst als Angestellte bei ihrem Dienstherrn tätig. Erfolgt die Übernahme ins Beamtenverhältnis innerhalb von fünf Jahren, können die Neu-Beamten eine Erstattung der geleisteten Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung beantragen (§ 210 Abs. 1a SGB VI). Fraglich ist dann, ob die Erstattung der Beiträge zu versteuern oder ob der Sonderausgabenabzug des aktuellen Jahres zu mindern ist. Auch an eine Berichtigung der Steuerbescheide der vergangenen Jahre wäre zu denken.
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Riester-Vertrag: Aufgepasst, wenn der Ehegatte nicht unmittelbar berechtigt ist
Jeder Riester-Vertrag wird bekanntlich staatlich gefördert: Die Riester-Förderung besteht aus einer Altersvorsorgezulage (Grundzulage bis 2017: 154 Euro, ab 2018: 175 Euro; sowie Kinderzulage von 185 Euro oder 300 Euro pro Kind) und ggf. einem ergänzenden Sonderausgabenabzug. Bei dieser Förderung ist zu unterscheiden zwischen Personen, die unmittelbar zulageberechtigt sind, und solchen, die nur mittelbar zulageberechtigt sind.
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Berufsausbildung: KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern
Seit 2010 sind Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Absetzbar sind nicht nur Beiträge zur eigenen Absicherung, sondern auch Beiträge zur Absicherung von unterhaltsberechtigten Kindern.
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Krankenversicherung: Pauschale Bonuszahlungen mindern Sonderausgaben
Grundsätzlich mindern Beitragsrückerstattungen der Krankenkasse den Betrag, der als Sonderausgaben abziehbar ist. Seit einiger Zeit ist aber umstritten, wie Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenversicherungen für gesundheitsbewusstes Verhalten steuerlich zu behandeln sind. Die Finanzverwaltung war lange der Meinung, auch diese Zahlungen müssten die Sonderausgaben mindern.
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Internat: Unterbringungskosten als Kinderbetreuungskosten absetzbar
Aufwendungen für die Unterbringung eines gesunden Kindes in einem Internat zwecks Schulausbildung sind steuerlich leider nicht absetzbar. Diese Aufwendungen stellen typische Ausbildungskosten dar, die mit dem Kindergeld oder dem Kinder- und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) abgegolten sind. Nicht abzugsfähig sind die Internatskosten auch dann, wenn die Internatsunterbringung aus sozialen, psychologischen oder pädagogischen Gründen erfolgt, etwa weil das Kind schwer erziehbar oder lernbehindert ist oder die Eltern sich nicht um das Kind kümmern können.
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Rürup-Rente: Wann die BU-Rente keine ergänzende Absicherung mehr ist
Bei einer Basis-Rentenversicherung (sog. Rürup-Rente) sind die erworbenen Versorgungsansprüche nicht vererblich, nicht kapitalisierbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht beleihbar. Die Beiträge sind in hohem Maße als Sonderausgaben absetzbar (2018: mit 86 %), dafür sind die späteren Rentenzahlungen mit dem hohen Besteuerungsanteil zu versteuern (2018: mit 76 %).
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Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
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So hängt das Elterngeld von Ihrer Steuerklasse ab
Ein Baby zu bekommen, ist ein besonderes Lebensereignis. Allerdings bringt dieses auch einige Veränderungen mit sich – vor allem in finanzieller Hinsicht. Um frisch gebackene Eltern finanziell zu unterstützen, gibt es das Elterngeld. Jedoch bekommen nicht alle Eltern gleich viel Geld. Wie hoch das Elterngeld ist, ist immer abhängig von der Steuerklasse.
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Spendenbescheinigung: Vereinfachungsregel für die Steuererklärung 2017
Spenden für gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke sowie an Parteien und Wählervereinigungen sind steuerlich absetzbar. Gleiches gilt für Mitgliedsbeiträge an altruistische Organisationen und Vereine, die keine Vorteile für die Mitglieder selbst bieten. Bisher gibt es den Steuervorteil aber nur, wenn die Ausgaben per Spendenbescheinigung nachgewiesen werden.
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Riester-Zulage für Neu- und Altverträge erhöht
Beiträge zu Riester-Verträgen werden staatlich gefördert – und zwar durch die Altersvorsorgezulage und ggf. zusätzlich durch eine Steuerersparnis infolge Sonderausgabenabzugs (sog. Riester-Förderung). Die volle Riester-Zulage gibt es nur, wenn mindestens 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro abzüglich Zulagenanspruch, in einen Riester-Vertrag eingezahlt wurden.
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Steuern rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es in erster Linie darauf an, sich vor einem Verdienstausfall zu schützen. Kann die Arbeit aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht fortgeführt werden, zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung und sichert somit die Existenz auch im Krankheitsfall. Doch wie verhält es sich mit den Steuern rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung? Sind Beiträge absetzbar? Welche Steuern muss man zahlen, wenn man die Berufsunfähigkeitsrente erhält? Wir fassen zusammen.
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Basisabsicherung: Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Versicherung
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
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Fiskus akzeptiert „mehraktige“ Berufsausbildung
Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Berufsausbildung zum Bankkaufmann und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule.
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