In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Da die Bezugsgröße sich meist jährlich ändert, ändert sich folglich auch die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Versicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahre 2015 beträgt die Einkommensgrenze 405 Euro monatlich.
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Krankenversicherung: Erhöhung des Zusatzbeitrag im Jahre 2016
Zum 1.1.2015 wurde der bisherige einkommensabhängige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent und der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag, die alleine vom Versicherten zu zahlen waren, umgewandelt in einen einkommensabhängigen kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung, der weiterhin alleine vom Versicherten zu tragen ist.
Vorsorge: Beiträge zur Krankenversicherung bei Kindern in Berufsausbildung
Wer einen bedürftigen Angehörigen unterstützt, kann Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers über den Unterhaltshöchstbetrag hinaus als außergewöhnliche Belastungen absetzen (§ 33a Abs. 1 EStG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Wichtig ist allein, dass Sie Ihrer Unterhaltspflicht nachkommen – und dabei ist bereits die Gewährung von Sachunterhalt wie Unterkunft und Verpflegung ausreichend.
Krankenversicherung: Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm
Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Darauf sind Beitragsrückerstattungen der Krankenversicherung anzurechnen. Sie mindern die abzugsfähigen Beiträge unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sich die Beiträge steuermindernd ausgewirkt haben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
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Krankenversicherung der Rentner: Neuer Zusatzbeitrag gilt ab März 2015
Seit dem 1. Januar 2015 gilt eine Änderung bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der für alle Kassen gleich war, wurde ersetzt durch einen neuen Zusatzbeitrag, der je nach Kasse unterschiedlich hoch sein. Ebenso wie der Sonderbeitrag muss auch der Zusatzbeitrag vom Versicherten alleine aufgebracht werden.
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Arbeitgeberzuschüsse zu Krankenversicherung voll auf Basisbeiträge anrechenbar
Beiträge zur Basiskrankenversicherung sowie zur Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in voller Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Wer allerdings als privat Versicherter steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers erhält, muss sich diese anrechnen lassen.
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Krankenversicherung: Neuregelung der Beitragszahlung ab 2015
Für alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sinkt der allgemeine Beitragssatz 2015! Jede Krankenkasse kann aber zukünftig einen eigenen Zusatzbeitrag fordern. Seit 2009 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich bei allen Krankenkassen 15,5 %, der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,9 %. Der Beitrag besteht grundsätzlich aus drei Komponenten: Grundbeitrag, Sonderbeitrag und Zusatzbeitrag.
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BAföG: Höhere Sätze, höhere Einkommensgrenzen und neue Studienstarthilfe
Zum Start des Wintersemesters 2022/2023 wurde der BAföG-Höchstsatz von 861 Euro auf 934 Euro monatlich angehoben. Zusätzlich wurde der Freibetrag, bis zu dem Geförderte anrechnungsfrei Einkommen erzielen können, an die seit dem 1. Oktober 2022 geltende „Minijobgrenze“ von 520 Euro (2024: 538 Euro) im Monat angepasst („27. BAföG-Änderungsgesetz“ vom 15.7.2022).
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Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen der Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen gewähren ihren Versicherten einen Bonus, wenn sie „Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25, 25a und 26 SGB V oder Leistungen für Schutzimpfungen nach § 20i SGB V in Anspruch nehmen“ (§ 65a Abs. 1 SGB V).
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Freiwilligendienste: Deutliche Erhöhung des Taschengeldes
Die Zahlung eines Entgelts in den Freiwilligendiensten „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ), „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ (FÖJ) und „Bundesfreiwilligendienst“ (BFD) ist eine „Kann-Leistung“, d.h. es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Staat, Träger oder Einsatzstelle, ein Entgelt zu zahlen. In der Regel wird eine solche Zahlung aber vertraglich vereinbart. Das Mindestlohngesetz gilt für Freiwilligendienste nicht.
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Heizungsaustausch: Neue Förderungen für die Wärmewende
Am 29.12.2023 wurde die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht (Richtlinie BEG-EM vom 21.12.2023). Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.2.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung für den Heizungsaustausch stellen.
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Höhere Einkommensgrenze für Familienversicherung
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet.
Checkliste für die Steuererklärung: Alles, was Sie brauchen
Die jährliche Steuererklärung mag für viele eine unangenehme Pflicht sein, aber eine sorgfältige Vorbereitung kann Ihnen nicht nur Zeit sparen, sondern auch zu einer möglichen Steuererstattung führen. Um sicherzustellen, dass Sie keine wichtigen Informationen vergessen und keine Steuervorteile übersehen, haben wir eine umfassende Checkliste für Ihre Steuererklärung zusammengestellt.
Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2024
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Sozialversicherungswerte werden Jahr für Jahr aufs Neue an die Einkommensentwicklung angepasst.
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Liposuktion für Lipödem-Patienten steuerlich absetzbar- BFH schafft Klarheit
Viele Menschen leiden darunter, dass ihre Beine immer dicker werden, sich immer schwerer anfühlen, aus unerklärlichen Gründen schmerzen, beim kleinsten Stoß einen blauen Fleck bekommen. Die Ursache ist meist ein so genanntes Lipödem, eine Fettverteilungsstörung, die überwiegend im Oberschenkel-, Gesäß- und Hüftbereich, an der Innenseite der Kniegelenke und der Unterschenkel auftritt. Besser bekannt ist diese Krankheit als Reiterhosenphänomen oder Säulenbein. Eine neue Behandlungsmethode ist die so genannte Liposuktion. Dies ist ein Verfahren, um überschüssiges, krankhaftes Körperfett zu entfernen („operative Fettabsaugung“).
Pflegeversicherung: Erhöhung des Beitragssatzes, Senkung für Eltern
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung war zuletzt 2019 angehoben worden und beträgt derzeit 3,05 Prozent. Zum 1.1.2022 wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 0,35 Prozent erhöht, sodass der Beitrag für Kinderlose nun 3,40 Prozent beträgt.
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Steuererklärung für 2022: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2022 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die Sie für Ihre Steuererklärung 2022 kennen sollten.
Bonuszahlungen der Krankenkasse: Wann Steuerbescheide geändert werden
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten an und zahlen dann dafür Geldprämien. Bei bestimmten Bonuszahlungen handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung. Und deshalb werden auch die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht gemindert (BFH-Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15; BFH-Urteil vom 6.5.2020, X R 16/18).
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Solidarverein: Sind die Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig?
Es gibt neben gesetzlicher oder privater Krankenversicherung einen weiteren Weg, sich abzusichern: die Solidargemeinschaften. Der erste Solidarverein entstand vor fast 100 Jahren. Damals gründeten Polizisten und Pfarrer berufsspezifische Vereine dieser Art, die bis heute existieren. Seit den 90er-Jahren kamen offenere Vereine hinzu. Sie heißen Samarita, Artabana oder Solidago und haben inzwischen rund 20.000 Mitglieder.
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Sozialversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahre 2023
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Sozialversicherungswerte werden Jahr für Jahr aufs Neue an die Einkommensentwicklung angepasst.
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Pflegeversicherungsbeiträge müssen ab dem zweiten Kind sinken
Eltern tragen mit ihrer Kindererziehungsleistung dazu bei, dass die Umlagesysteme der Sozialversicherung erhalten bleiben und ihre Kinder später die Rente, Pflege und medizinische Versorgung auch der Kinderlosen bezahlen. Dennoch müssen sie – genau wie Kinderlose – Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung in voller Höhe zahlen. Sollen deshalb Mütter und Väter zum Ausgleich für die Erziehung ihrer Kinder geringere Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen – und Kinderlose damit höhere Beiträge? Müssen die Pflegeversicherungsbeiträge jetzt gesenkt werden?