Steuererklärung 2021: Abgabetermine stehen fest

Seit Februar 2022 haben Bundesregierung und Bundesrat über den Gesetzentwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz debattiert. Am 19.05.2022 wurde jetzt das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag durch die Koalition und mit Zustimmung der CDU verabschiedet. In dem Gesetz ging es neben weiteren Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie auch um neue Abgabetermine für die aktuelle und zukünftige Steuererklärungen.
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Elektrogeräte und Smartphones: Ist die Reparatur steuerlich begünstigt?

Elektrogeräte und Smartphones: Ist die Reparatur von steuerlich begünstigt?

Die Kosten für Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 1.200 EUR im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a EStG). Der Steuerabzug wird gewährt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an und in der selbst genutzten Wohnung. Die Frage ist, ob auch Reparaturen von stationären Elektrogeräten, wie zum Beispiel Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen, oder Reparaturen von mobilen Geräten, wie zum Beispiel Smartphones, Handys und Fernsehgeräten, steuerlich begünstigt sind.


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Fahrgemeinschaften: Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert

Fahrgemeinschaften: Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert

Angesichts extrem gestiegener Kraftstoffpreise erleben Fahrgemeinschaften ihre Renaissance. Wenn mehrere Personen in Fahrgemeinschaft zur Arbeit fahren, spart jeder nicht nur Benzinkosten, sondern auch Steuern. Denn jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft kann die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, wer fährt und wer bloß mitfährt.
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Bereitschaftsdienst: Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit und der Grundlohn

Bereitschaftsdienst: Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit und derGrundlohn

Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge), die neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Zuschläge für Nachtarbeit dürfen beispielsweise 25 Prozent des Grundlohns nicht übersteigen (§ 3b EStG).
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Steuerbescheid: Absenkung des Zinssatzes auf Steuerzinsen geplant

Steuerbescheid: Absenkung des Zinssatzes auf Steuerzinsen geplant

Wer seinen Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr erhält, muss bei einer Steuernachzahlung zusätzlich Steuerzinsen zahlen. Diese Nachzahlungszinsen betrugen bisher 0,5 Prozent je vollen Monat. Wer eine Steuererstattung erhält, bekommt entsprechende Erstattungszinsen (§ 233a AO). Die Höhe des Zinssatzes ist im Gesetz festgelegt (§ 238 AO). Ein Zinssatz von 6 % p.a. ist heutzutage außerordentlich hoch, wo doch die Marktzinsen schon seit etlichen Jahren nahe Null und sogar im Negativbereich liegen. Im Vergleich dazu stellt der Zinssatz des Fiskus von 6 % heute ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung dar.
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Müllabfuhr und Abwasserentsorgung: Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung abziehbar?

Müllabfuhr und Abwasserentsorgung: Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung abziehbar?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen wird eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 EUR im Jahr gewährt (§ 35a Abs. 2 EStG). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die ein selbstständiger Dienstleister beauftragt wird. Die Kosten für die Müllabfuhr werden derzeit nicht als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt. Warum?


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Bonuszahlungen: Neue 150-Euro-Grenze für Bonusleistungen

Bonuszahlungen: Neue 150-Euro-Grenze für Bonusleistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V an und zahlen dann dafür Geldprämien. Die Krankenkassen können dabei selbst bestimmen, welche Leistungen prämiert werden, z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, gesunde Ernährung oder sportliche Aktivitäten. Bei solchen Bonuszahlungen zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung.
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iPhone, iPad oder MacBook: Sind Apple-Geräte überhaupt beruflich nutzbar?

iPhone, iPad oder MacBook: Sind Apple-Geräte überhaupt beruflich nutzbar?

Spricht die Nutzung von Apple-Geräten, also von iPhone, iPad oder MacBook aber von vornherein gegen eine ausschließlich berufliche Nutzung? Anders ausgedrückt: Würde sich ein Arbeitnehmer oder ein Selbstständiger, der auf einen Computer beruflich angewiesen ist, üblicherweise für ein Gerät mit Microsoft-Anwendungen anstelle eines Apple-Gerätes entscheiden? Mit dieser Frage musste sich – allen Ernstes – das Finanzgericht Berlin-Brandenburg befassen.
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Fotovoltaikanlagen: Steuerbefreiung trotz vollständiger Netzeinspeisung

Steuerbefreiung von Fotovoltaikanlagen auch bei vollständiger Netzeinspeisung

Viele Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen möchten das neue Liebhaberei-Wahlrecht nutzen, um sich die lästige Einnahmen-Überschussrechnung zu sparen und eventuelle Gewinne nicht mehr versteuern zu müssen. Allerdings reißt die Flut der Zweifelsfragen nicht ab und die Finanzverwaltung schafft es obendrein, diese nicht gesammelt in einem einzigen Schreiben zu beantworten, sondern die Antworten vielmehr über diverse Publikationen zu verteilen.
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Fahrtenbuch: Eine leserliche Handschrift ist Pflicht

Fahrtenbuch: Eine leserliche Handschrift ist Pflicht

Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss einen Privatanteil versteuern. Dieser wird entweder pauschal nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung ermittelt oder per – ordnungsgemäßem – Fahrtenbuch. Naturgemäß gibt es mit dem Finanzamt immer wieder Streit zu der Frage, wie detailliert die Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch sein müssen und welche Mängel noch verzeihlich sind. Denn Hand aufs Herz: Wohl niemand hat Freude daran, ein Fahrtenbuch zu führen.


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Betriebsfeiern: Verfassungsgericht prüft 110-Euro-Freibetrag

Betriebsfeiern: Verfassungsgericht prüft 110-Euro-Freibetrag

Betriebsfeiern und -ausflüge sind beliebt, auch wenn diese angesichts der Corona-Pandemie in den beiden letzten Jahren eher selten durchgeführt wurden. Doch es kommen bestimmt wieder bessere Zeiten. Damit die Arbeitnehmer die Veranstaltungen unbeschwert genießen können und keinen geldwerten Vorteil lohnversteuern müssen, hat der Gesetzgeber seit 2015 einen Freibetrag geschaffen.


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Anliegerbeiträge: Keine Steuervergünstigung als Handwerkerleistungen

Anliegerbeiträge: Keine Steuervergünstigung als Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 1.200 EUR im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a Abs. 3 EStG). Begünstigt sind aber nur Arbeiten, die „im Haushalt“ erbracht werden. Dies umfasst Arbeiten, die im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden, wozu auch der zugehörige Grund und Boden gehört. Was aber gilt, wenn Arbeiten über die Grundstücksgrenze hinausgehen, wie es beispielsweise auf Erschließungskosten bzw. Anliegerbeiträge zutrifft.
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Sonnenschutz als energetische Maßnahme förderfähig

Sonnenschutz als energetische Maßnahme förderfähig

Seit dem 1.1.2020 werden bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim steuerlich gefördert. Geregelt ist dies in § 35c des Einkommensteuergesetzes. Die Steuervergünstigung ist attraktiv, da ein unmittelbarer Abzug von der Steuerschuld erfolgt. Und sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Maßnahmen zum Sonnenschutz in Anspruch genommen werden.


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Zuschlagsbesteuerung auch bei Nichtnutzung des Firmenwagen

Zuschlagsbesteuerung auch bei Nichtnutzung des Firmenwagen

Steht Arbeitnehmern ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, müssen sie für die Privatnutzung monatlich 1 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Zusätzlich wird für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Zuschlagswert von monatlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer (Zuschlagsbesteuerung) hinzugerechnet (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG).


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Flutkatastrophe von Juli 2021: Steuererleichterungen verlängert

Flutkatastrophe von Juli 2021: Steuererleichterungen verlängert

Am 14. und 15. Juli 2021 hat sich in Rheinland-Pfalz – insbesondere in der Eifel – und in Nordrhein-Westfalen eine Flutkatastrophe historischen Ausmaßes mit verheerenden Auswirkungen ereignet. Am 17. Juli waren auch Teile von Bayern und Sachsen betroffen. Dabei haben mindestens 182 Menschen ihr Leben verloren. Tief „Bernd“ hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Zahlreiche Orte sind verwüstet und teilweise zerstört, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz.
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Kindergartenbeiträge: Arbeitgeberzuschuss mindert abziehbaren Aufwand

Kindergartenbeiträge: Arbeitgeberzuschuss mindert abziehbaren Aufwand

Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu gehören auch Kindergartenbeiträge. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.


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Sofortabschreibung für PCs und Notebooks: BMF beantwortet Fragen!

Sofortabschreibung für PCs und Notebooks: BMF beantwortet Fragen!

Die Finanzverwaltung hat im letzten Jahr verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises. Die vorherige Grenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ von 800 Euro netto spielt für PCs, Notebooks und Software keine Rolle mehr. Wie zu erwarten, gab es bereits zahlreiche Fragen zu der Neuregelung der Sofortabschreibung.
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Testergebnis: Lohnsteuer kompakt „der beste reine Online-Dienst im Test“ laut Computer Bild

Die Computer Bild (Andre Hesel, Steuerprogramm-Test: Software für die Steuererklärung, 18.03.2022, Ausgabe 7/2022, verfügbar unter: https://www.computerbild.de/bestenlisten/cb-Tests-Finanzen-Steuererklaerung-Steuerprogramm-Test-30898803.html) testete die sechs meistverkauften Steuerprogramme für den PC und sechs der „wichtigsten“ Online- und Mobilanwendungen. Dabei schnitt Lohnsteuer Kompakt mit einer Gesamtnote „gut“ (2,1) als beste der getesteten Onlineanwendungen ab.
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Lohnsteuer kompakt als der beste reine Online-Dienst anerkannt

 

Lohnsteuer kompakt wurde als der beste reine Online-Dienst im Test mit der Note „Gut“ anerkannt.

„Lohnsteuer kompakt ist der beste reine Online-Dienst im Test, speichert die Daten also grundsätzlich in der Cloud. Außer mit der genauesten Steuer-Prognose punktete der Dienst vor allem mit guten Beratungs-funktionen […]

(Ausgabe 07/2022)

 

 


Kryptowährungen: Wie sind Bitcoin & Co, zu versteuern?

Kryptowährungen: Wie sind Bitcoin & Co, zu versteuern?

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Litecoin u.a. sind digitale, anonyme, notenbankunabhängige Währungen. Viele wissen nicht wirklich, was genau das ist und wie sie funktionieren. Was allerdings weithin wahrgenommen wird, sind Pressemeldungen über extreme Wertsteigerungen und drastische Wertverluste. Die Frage ist, wie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen steuerlich zu beurteilen sind.
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Steuerverzinsung: Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat in Planung

Steuerverzinsung: Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat in Planung

Ein Zinssatz von 0,5 Prozent monatlich (6 Prozent jährlich) für die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ist verfassungswidrig. Korrigiert werden muss der Zinssatz ab dem 1.1.2019. Der Gesetzgeber wurde zum Handeln aufgefordert, darf sich damit allerdings bis zum 31.7.2022 Zeit lassen (BVerfG-Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17). Nunmehr sind die ersten Pläne zur neuen Steuerverzinsung bekannt geworden (Referentenentwurf des BMF vom 14.2.2021).


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