Dieser Beitrag ist zwar kein Steuertipp, gleichwohl ist er viel Geld wert. In der Praxis bekommen Minijobber sehr oft einen geringeren Stundenlohn als ihre Kollegen und Kolleginnen in Vollzeit. Dies wird oftmals damit begründet, dass sie in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit frei sind und so den Planungsaufwand des Arbeitgebers erhöhen. Gilt also hier nicht der Grundsatz: Gleiches Geld für gleiche Arbeit?
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Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung verfassungswidrig
Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Auch der „Rundfunkbeitrag“, der unabhängig von der Personen- und Gerätezahl für jede Wohnung zu zahlen ist, gehört zu den abziehbaren Unterkunftskosten. Aber fällt überhaupt ein Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung an?
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Bearbeitungsstart: Bald geht’s los
Normalerweise beginnen die Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
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Thesaurierende Fonds: Wie hoch ist die Vorabpauschale für 2023?
Seit 2018 haben Anleger von Investmentfonds während der Haltedauer der Anteile eigentlich nur die tatsächlichen Ausschüttungen zu versteuern. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Der Gesetzgeber will auch bei nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds sicherstellen, dass der Anleger einen Mindestbetrag versteuern muss. Deshalb müssen Anleger in diesen Fällen eine sog. Vorabpauschale versteuern.
Unsere Spendenaktion für die Ukraine
Auf den Tag genau vor einem Jahr (24. Februar 2022) marschierten russische Truppen in der Ukraine ein. Seitdem hat sich Russlands Angriffskrieg verschärft und ebenfalls dessen Zerstörungskraft. Um den Menschen in der Ukraine zu helfen, haben wir deshalb 2022 eine Spendenaktion ins Leben gerufen.
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Privatverkäufe: Neue Meldepflichten der Internetbetreiber
Wer Waren verkauft oder Dienstleistungen anbietet, kommt heutzutage um digitale Plattformen bzw. Online-Marktplätze kaum noch herum. Ob Bücher, Elektronik, Kleidung, Reisen, Autos oder Unterkünfte – nahezu alle Waren und Dienstleistungen werden auf digitalen Plattformen vermarktet. Zu den bekanntesten Beispielen zählen Internetportale wie AirBnB, Booking, Tripadvisor, Expedia, GetYourGuide, Uber, Amazon Marketplace, eBay, Vinted oder Etsy, um nur einige zu nennen.
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Unterhaltsvorschuss wird 2023 erhöht
Kinder, die vom anderen Elternteil getrennt leben und von ihm keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können von Papa Staat einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft zu. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
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eBay: Versteuerung bei An- und Verkauf von Artikeln
Personen, die Artikel über eBay angeblich privat verkaufen, sind vor einem Zugriff des Fiskus nicht geschützt. Die Finanzbeamten prüfen recht systematisch, wer auf den Plattformen zwar als Privatmann oder -frau auftritt, tatsächlich aber wie ein gewerblicher Händler tätig ist. Und so führt einmal der Verkauf einer – vermeintlich geerbten – Sammlung von Pelzmänteln zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht und ein anderes Mal der Verkauf von Bierdeckeln (vgl. BFH vom 12.8.2015, XI R 43/13 und FG Köln vom 4.3.2015, 14 K 188/13).
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Mindestunterhalt für Kinder erhöht
Geschiedene und getrennt lebende Väter und Mütter sowie Elternteile nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Mindestunterhalt für Trennungskinder – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB).
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Streit mit Arbeitgeber um Energiepreispauschale
Die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer aus September 2022 war grundsätzlich über den jeweiligen Arbeitgeber auszuzahlen. Nur in bestimmten Fällen erfolgte keine Auszahlung über den Arbeitgeber. Das war insbesondere der Fall, wenn der Arbeitgeber keine Lohnsteuer-Anmeldungen abgeben musste, weil er lediglich Minijobber beschäftigt hat. Offenbar hat sich manch ein Arbeitgeber trotz der gesetzlichen Regelung geweigert, die Energiepreispauschale an seine Arbeitnehmer auszuzahlen. Streit mit Arbeitgeber ist vorprogrammiert. Die Frage ist nun, ob betroffene Arbeitnehmer ihren Anspruch gegen den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht einklagen können oder ob das Finanzgericht zuständig ist.
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Lohnsteuer: Neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl
Ehegatten können für den Lohnsteuerabzug grundsätzlich wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte ca. 60 Prozent und der in Steuerklasse V eingestufte ca. 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.
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Lohnsteuer kompakt ausgezeichnet als TOP Steuersoftware
Lohnsteuer kompakt wurde als TOP Steuersoftware mit der Note „Gut“ ausgezeichnet.
„Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte (als App: Lohnsteuer kompakt) an.“
(Ausgabe 06/2023)
Energiepreispauschale für Studierende: Fragen-Antworten-Katalog
Eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro haben im September 2022 Erwerbstätige und im Dezember 2022 Rentner und Pensionäre erhalten. Nun kommen auch die Studierenden dran. Im Jahre 2023 werden die Studierenden und Fachschüler eine einmalige Energiepreispauschale bekommen – allerdings nur in Höhe von 200 Euro. Studierende und Fachschüler können die Pauschale bis spätestens 30.9.2023 beantragen („Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG“ vom 16.12.2022).
Aktuell wurde ein Fragen-Antworten-Katalog (FAQs) zur Energiepreispauschale für Studierende veröffentlicht.
Ukraine-Krieg: Verlängerung der Steuererleichterungen
Am 24.2.2022 hat Russland die Ukraine überfallen und mit seinem Krieg Zerstörung, Tod und Vertreibung gebracht. Weltweit engagieren sich Staaten, Menschen und Unternehmen für die vom Krieg geschädigten Menschen. Die vielen aus der Ukraine Geflüchteten erfahren in Deutschland und in anderen Ländern persönliche und finanzielle Unterstützung von Bürgern und auch von Unternehmen. Ebenfalls werden vielfältige Hilfen an die in der Ukraine verbliebenen Menschen geleistet. Den Unterstützern will der Fiskus durch verschiedene Steuererleichterungen helfen.
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Pfändungsschutz: Laut Jahressteuergesetz Energiepreispauschale nicht pfändbar
Im September 2022 haben alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Lohnsteuerklassen I – V einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt erhalten, der über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt wurde. Selbstständige erhielten einen Vorschuss über eine einmalige Kürzung ihrer Einkommensteuervorauszahlung. Bisher war gesetzlich nicht geregelt, ob für die Energiepreispauschale Pfändungsschutz gilt oder nicht.
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Krankenversicherung: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt
Seit 2015 müssen gesetzlich Krankenversicherte zusätzlich einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zahlen, der je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ist. Dieser Zusatzbeitrag war bis 2018 alleine vom Versicherten zu tragen. Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag wie der normale KV-Beitrag von 14,6 % jeweils in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten bzw. Rentenversicherung und Rentnern getragen.
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Auslandsreisen: Geänderte Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge
Für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen und für doppelte Haushaltsführung im Ausland gibt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr länderspezifische Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge bekannt.
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Solidaritätszuschlag: Erhöhung der Freigrenze
Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für etwa 90 Prozent der Steuerzahler bei der Lohn- und Einkommensteuer weggefallen, weitere 6,5 Prozent werden teilweise entlastet, und 3,5 Prozent müssen ihn komplett weiter zahlen („Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ vom 10.12.2019). Es gibt eine Freigrenze (Nullzone), eine Milderungszone (Übergangsbereich) und eine Belastungszone oberhalb der Milderungszone.
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Ausbildungsfreibetrag: Erhöhung des Abzugsbetrages
Eltern haben für Kinder in Schul- und Berufsausbildung, für die sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, Anspruch auf einen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro für „Sonderbedarf“, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht ist (§ 33a Abs. 2 EStG).
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Trennung oder Heirat: Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende möglich
Alleinerziehende haben Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Bis einschließlich 2022 beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 Euro zuzüglich 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Ab Januar 2023 wird der Entlastungsbetrag um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben (§ 24b EStG).
Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge wird erhöht
Von den Einkünften aus Kapitalvermögen bleibt bislang ein Betrag bis 801 Euro bei Ledigen und 1.602 Euro bei Verheirateten steuerfrei. Das ist der so genannte Sparerpauschbetrag. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Bis zu diesem Betrag kann der Sparer Freistellungsaufträge erteilen und so seine Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer kassieren (§ 20 Abs. 9 EStG). Das ändert sich 2023.