Am 31. Mai endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2017. Doch das ist nur teilweise richtig. Darauf weist Felix Bodeewes, Gründer von Lohnsteuer-kompakt.de hin. „Nur wer verpflichtet ist, seine Steuererklärung abzugeben, muss das bis zum 31. Mai des Folgejahres machen“, so Bodeewes.
Arbeitnehmer sind zur Abgabe verpflichtet, wenn sie:
- gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren.
- unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten, etwa Honorare, Renten oder Mieten.
- einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hatten.
- mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammenveranlagt waren und einer von ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder wenn sie beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt haben.
- Lohnersatzleistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.
„Steuerpflichtige, die ein eigenes Elster-Zertifikat haben, können sich in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen bis Ende Juli Zeit mir der Abgabe der Steuererklärung lassen“, erklärt Felix Bodeewes. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die Steuererklärung auf elektronischem Weg abgeben, etwa über Lohnsteuer-kompakt.de.
Wer in einem anderen Bundesland lebt und es nicht schafft, die Steuererklärung bis Ende Mai zu erledigen, kann dennoch problemlos eine dreimonatige Fristverlängerung beantragen – auch per E-Mail. Die passende Briefvorlage gibt es gratis unter www.lohnsteuer-kompakt.de/musterbriefe/uebersicht.
Übrigens: Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht, hat sogar vier Jahre lang Zeit um diese abzugeben.
Für alle, die dagegen noch schnell vor Ende Mai ihre Steuererklärung fertigstellen wollen, hat Lohnsteuer-kompakt.de wichtige Zeitspartipps zusammengestellt:
- Erst alle Belege und Quittungen für die Steuererklärung heraussuchen.
- Datenübernahme aus dem Vorjahr nutzen. Lohnsteuer-kompakt.de unterstützt den Datenimport von Elster und einigen anderen Steuer-Anwendungen. Wer bisher Papier-Formulare genutzt hat, kann den kostenlosen Digitalisierungs-Service von Lohnsteuer-kompakt.de nutzen.
- Elektronisch abgeben. Bei Lohnsteuer-kompakt.de geht das auch ohne eigenes Zertifikat.
Ihr Pressekontakt
Lohnsteuer kompakt (forium GmbH)
Caroline Benzel
E-Mail: [email protected]
Felix Bodeewes
Telefon: (030) 420246-42
Über Lohnsteuer-kompakt.de
Die Online-Steuererklärung Lohnsteuer-kompakt.de erlaubt auch Steuerlaien eine schnelle Erstellung und Abgabe der Einkommensteuererklärung ohne Installation und Aktualisierung einer Software. Die Anwendung kennt die geltenden Bestimmungen und Gesetze genau und gibt automatisch individuelle Steuertipps. Lohnsteuer-kompakt.de ist für fast alle Steuerzahler geeignet. Die Anwendung kann bis zur Abgabe der Steuererklärung komplett kostenlos getestet werden.