Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die Einkommensgrenzen für die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies betrifft sowohl die allgemeine Einkommensgrenze als auch die spezielle Grenze für Minijobber. Lesen Sie hier die neuen Werte und was zu beachten ist.
Neue Einkommensgrenzen ab 2025
- Allgemeine Einkommensgrenze:
- Die allgemeine Einkommensgrenze steigt von 505 Euro (2024) auf 535 Euro monatlich.
- Grund: Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV erhöht sich von 3.535 Euro auf 3.745 Euro.
- Besondere Grenze für Minijobber:
- Die Einkommensgrenze für Minijobber wird an die dynamische Minijob-Grenze angepasst und erhöht sich von 538 Euro (2024) auf 556 Euro monatlich.
Voraussetzungen für die Familienversicherung
Die beitragsfreie Mitversicherung gilt für Familienangehörige (z. B. Ehepartner, Kinder), wenn:
- Das Gesamteinkommen die jeweilige Einkommensgrenze nicht überschreitet.
- Bei geringfügig Beschäftigten das Einkommen unterhalb der Minijob-Grenze bleibt.
Hinweis: Seit dem 1. Oktober 2022 darf die Einkommensgrenze nur noch zweimal pro Jahr aus unvorhersehbaren und gelegentlichen Gründen überschritten werden, ohne dass die Familienversicherung endet.
Übersicht der Einkommensgrenzen 2025
Einkommensgrenze | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Allgemeine Einkommensgrenze | 505 Euro | 535 Euro |
Besondere Einkommensgrenze für Minijobber | 538 Euro | 556 Euro |
Besonderheiten bei Überschreitungen
- Gelegentliches Überschreiten der Grenze:
- Bis zu zwei Kalendermonate im Jahr sind erlaubt, wenn die Überschreitung unvorhersehbar ist.
- Die Überschreitung darf die Einkommensgrenze (2025: 556 Euro) nicht übersteigen.
- Maximales Jahreseinkommen:
- Auf Jahressicht ist ein Einkommen bis zum 14-fachen der Minijob-Grenze möglich.
Praxis-Tipps für die Familienversicherung
- Einkommen regelmäßig prüfen:
- Achten Sie darauf, dass das Einkommen von Familienangehörigen innerhalb der Grenzen bleibt, um den beitragsfreien Status zu erhalten.
- Geringfügige Beschäftigung dokumentieren:
- Überschreitungen der Einkommensgrenzen sollten gut begründet und dokumentiert werden, um Probleme mit der Familienversicherung zu vermeiden.
- Beratung einholen:
- Bei Fragen zur Berechnung des Gesamteinkommens oder Unsicherheiten über die Mitversicherung wenden Sie sich an die Krankenkasse.
Fazit: Höhere Grenzen, klare Regeln
Die Erhöhung der Einkommensgrenzen erleichtert es Familienangehörigen, in der beitragsfreien Familienversicherung der GKV zu bleiben. Gleichzeitig bleibt die Regelung zum gelegentlichen Überschreiten der Grenzen streng und gut dokumentiert. Versicherte sollten die neuen Werte beachten und Überschreitungen frühzeitig klären.