Kappung der Kirchensteuer: Zahlen Sie nicht zu viel!

Kappung: Zahlen Sie nicht zu viel Kirchensteuer
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Immer mehr Menschen treten aus der Kirche aus. Durchschnittlich verlassen 300.000 Menschen pro Jahr die Kirche und sparen sich damit die Kirchensteuer. Vor allem für Besserverdienende ist die Kirchensteuer oft ein Grund für ihren Austritt. Was viele allerdings nicht wissen: Bei hohen Einkommen ist eventuell die Kappung der Kirchensteuer auch eine Alternative. In fast allen Bundesländern ist eine Begrenzung der Kirchensteuer möglich.

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen also als Kirchensteuer 8 bzw. 9 Prozent der Einkommensteuer.

Je höher Ihr Einkommen, desto höher die Einkommensteuer und desto höher auch die Kirchensteuer. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Kappung der Kirchensteuer zu beantragen. Das bedeutet: Die Kirchensteuer wird nicht mehr von der Bemessungsgrundlage „Einkommensteuer“, sondern vom „zu versteuernden Einkommen“ berechnet. Der Kappungssatz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt je nach Bundesland zwischen 2,75 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Die meisten Kirchensteuergesetze sehen bei hohem Einkommen eine Kappung der Einkommensteuer vor. Sie sollten jedoch prüfen, ob die Kappung in Ihrem Bundesland automatisch oder nur auf Antrag gewährt wird. Es gibt unterschiedliche Regelungen:

  • Eine Kappung ohne Antrag erfolgt automatisch in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Die Kappung nur mit Antrag gibt es in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
  • In Bayern ist keine Kappung der Kirchensteuer möglich.

Prüfen Sie, ob bei Ihrem Einkommen eine Kappung bereits sinnvoll ist. Ist dies der Fall dann richten Sie einen (formlosen) Antrag auf Kappung der Kirchensteuer (plus Kopie des letzten Steuerbescheids) an Ihre Diözese oder Landeskirche.

Beispiel:

In Berlin gilt ein Kappungssatz von 3 Prozent. Also ist die Kirchensteuer auf 3 Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt.

  • 2020 zu versteuerndes Einkommen: 150.000 Euro
  • darauf entfallende Einkommensteuer nach dem Grundtarif: 54.036 Euro
  • zu zahlende Kirchensteuer (9 Prozent): 4.863 Euro.

Bei einer Kappung auf 3 Prozent des Einkommens müssten nur 4.500 Euro Kirchensteuer gezahlt werden. Das entspricht einem Kappungsvorteil von 363 Euro.

 

Bundesland Kirchensteuer
(auf die Einkommensteuer)
Kappungssatz
(auf das zu versteuernde Einkommen)
Kappung
Baden-Württemberg 8% Ev. Kirche Württemberg 2,75% auf Antrag
Ev. Kirche Baden 3,5% auf Antrag
Kath. Diözesen 3,5% auf Antrag
Bayern 8% keine Kappung
Berlin 9% 3,0% automatisch
Brandenburg 9% 3,0% automatisch
Bremen 9% 3,5% automatisch
Hamburg 9% 3,0% 1) automatisch
Hessen 9% Ev. Kirchen 3,5% auf Antrag
Kath. Diözesen 4,0% auf Antrag
Mecklenburg-Vorpommern 9% Ev. Kirchen 3,5% auf Antrag
Kath. Diözesen 3,0% automatisch
Niedersachsen 9% 3,5% automatisch
Nordrhein-Westfalen 9% Ev. Kirchen 3,5% auf Antrag
Kath. Diözesen 4,0% auf Antrag
Rheinland-Pfalz 9% Ev. Kirchen 3,5% auf Antrag
Kath. Diözesen 4,0% auf Antrag
Saarland 9% Ev. Kirchen 3,5% auf Antrag
Kath. Diözesen 4,0% auf Antrag
Sachsen 9% 3,5% automatisch
Sachsen-Anhalt 9% 3,5% automatisch
Schleswig-Holstein 9% 3,0% automatisch
Thüringen 9% 3,5% automatisch
1) Ev.-Luth. Landeskirche Hannover im Gebiet von Hamburg: 3,5%
Quelle: Eigene Recherche, Stand: 01.07.2021

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