Geldanlagen: Welche Kosten steuerlich abgesetzt werden können

Geldanlagen: Welche Kosten steuerlich abgesetzt werden können
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2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Diese besagt, dass Anleger ihre Kapitalerträge mit 25 Prozent versteuern müssen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. Das ist oftmals sehr ärgerlich – gerade wenn zusätzlich Kosten für den Erwerb, Verkauf oder die Lagerung anfallen. Nichtsdestotrotz haben Anleger die Möglichkeit, einige Posten steuerlich abzusetzen.

 

Welche Geldanlage-Möglichkeiten gibt es?

Wertanlagen sind eine gute Möglichkeit, um das eigene Geld zu vermehren und für das Alter vorzusorgen. Je nachdem, wie risikofreudig die Anleger sind, können hohe Renditen erzielt werden. Besonders beliebt sind Immobilien als Geldanlage: Bei einer Vermietung kann der Kredit durch die eingenommenen Mieten getilgt werden. Im Rentenalter dient es als Eigenheim. Alternativ besteht oftmals Interesse an folgenden Möglichkeiten:

  • Aktien
  • Tages- oder Festgeldkonten
  • Fonds
  • Sparbücher
  • Anleihen
  • Wertpapiere

Aktuell sieht es bei den Zinsen allerdings nicht so rosig aus – gut für Immobilieninhaber, schlecht für Zinsprodukte. Viele Anleger suchen daher Alternativen zu herkömmlichen Geldanlagen. Als krisensicher haben sich Geldanlagen wie Gold, Silber, Platin, Palladium oder Diamanten bewiesen. Aktuell äußerst beliebt ist ein Investment in Bitcoins.

Welche Kosten fallen an?

  • Wertpapiere: Sofern Aktien, Anleihen oder Investmentfonds über eine Börse gekauft werden, müssen Anleger mit einer Maklercourtage, Transaktionskosten und Börsengebühren rechnen. Beim Kauf über eine Bank fällt ein Ausgabeaufschlag von einem bis sechs Prozent des Wertes an.
  • Gold: Der Vorteil bei Gold ist die Tatsache, dass keine Mehrwertsteuer anfällt – sofern es sich um Anlagemünzen oder Goldbarren handelt. Goldwertpapiere werden hingegen wie Aktien gehandelt. Daher muss beim Verkauf die Abgeltungssteuer entrichtet werden. Ebenso wie bei anderen Edelmetallen entfällt die Einkommenssteuer, da keine laufenden Gewinne generiert werden.
  • Industriemetalle: Dazu zählen unter anderem Edelmetalle wie Palladium oder Silber. Bei dieser Geldanlage ist ebenfalls mit der Mehrwertsteuer zu rechnen. Weitere Kosten, die beim Edelmetallkauf einkalkuliert werden müssen, hat das Goldkontor Hamburg für Interessierte zusammengestellt.

Physische Geldanlagen sind außerdem mit Lagerungskosten verbunden – schließlich sollen sie diebstahlsicher aufbewahrt werden. Meist handelt es sich um ein Depot bei einer Bank, für welches ebenfalls laufende Kosten anfallen. Generell müssen Anleger damit rechnen, beim Erwerb ihrer Geldanlage Gebühren zu entrichten. Sei es der Agio (Ausgabeaufschlag) bei der Bank, die Verwaltungsgebühren des Depots, die Transaktionskosten oder anfallende Steuern beim (Ver-)Kauf.

 

Welche Ausgaben können steuerlich abgesetzt werden?

Sofern eine Immobilie als Kapitalanlage genutzt und demnach vermietet wird, können Besitzer Ausgaben wie Kaufpreis oder Baukosten absetzen. Es kann sogar möglich sein, die Zinsen des Hauskredits als Werbungskosten geltend zu machen.

Theoretisch können Anleger außerdem Ausgaben wie Depotgebühren als Werbungskosten steuerlich absetzen – sofern diese im Rahmen einer Gewinnerziehungsabsicht entstehen. Das gilt ebenfalls für den Ausgabeaufschlag mein Kauf von Wertpapieren bei einer Bank sowie für den Verkauf und die Verwahrung. Vor der Einführung der Abgeltungssteuer mussten Investoren eine Zinsabschlagsteuer sowie eine Dividendensteuer in Kauf nehmen. Jedoch hatten sie gleichzeitig die Möglichkeit, einen Großteil der anfallenden Ausgaben steuerlich geltend zu machen.

Das ist nun anders: Mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf alle Kapitaleinkünfte kam es zu einem Abzugsverbot der Werbungskosten. Das bedeutet, dass anfallende Kosten wie beispielsweise Bearbeitungs- sowie Vermögensverwaltungsgebühren in der Steuererklärung nicht mehr berücksichtigt werden. Stattdessen gibt es einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Ehepaare. Alle Kosten, die über den Pauschbetrag hinausgehen, muss der Anleger selbst tragen.

 

Es gibt allerdings eine Ausnahme:

Sofern der persönliche Steuersatz 25 Prozent nicht übersteigt, profitieren Anleger nicht von der Abgeltungssteuer. In diesem Fall gilt der persönliche Steuersatz in der normalen Einkommenssteuererklärung. Der Sparer-Pauschbetrag kann dann unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden.

Generell ist es empfehlenswert, sich bei einem Steuerberater über die Absetzungsmöglichkeiten zu informieren. Die Experten können Anlegern ausgiebig darüber informieren, welche Ausgaben zu den Werbungskosten gezählt und anschließend steuerlich geltend gemacht werden können. Gleichzeitig weiß ein Steuerberater, welche Geldanlagen wie besteuert werden.

10 Kommentare zu “Geldanlagen: Welche Kosten steuerlich abgesetzt werden können”:

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Klaus,

      die Einkünfte aus der Vermietung unbebauter Grundstücken tragen sie in der Anlage V auf der zweiten Seite unter „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten“ ein. Bei Lohnsteuer kompakt finden Sie die Eingabemöglichkeit ebenefalls im Bereich „Vermietungseinkünfte“.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  1. Martin Josef

    Kann ich Vermögensverwaltungsgebühren („Fixes Verwaltungsentgelt“ i.H.v. 1% p.a.) als Werbungskosten in der privaten Einkommen-
    steuererklärung 2017 geltend machen? Wo kann ich diese eintragen?
    Vielen Dank, freundlichen Gruß!

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Martin,

      bis 2009 konnten zum Beispiel Bearbeitungs-, Depot-, und Vermögensverwaltungsgebühren der Banken als Werbungskosten geltend gemacht werden.

      Mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2010 gilt ein Abzugsverbot für Werbungskosten bei Kapitaleinkünften. Abgezogen wird seitdem lediglich der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1602 Euro bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden. Die tatsächlich entstandenen Werbungskosten bleiben unberücksichtigt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Stephan Freh

    Hallo,

    Ich plane einen Lombardkredit zu ziehen um in zusaaetzliche Finanzinstrumente (Prive Equity Fond) zu investieren.
    Kann man die Zinskosten des Lombardkredits den Ertraegen gegen rechnen?

  3. Fritz Groll

    Ich habe gerade von meiner Depotbank für 2018 eine Kostenaufstellung über Die Gebühren der einzelnen Transaktion
    (An u..-Verkaufsgebühren für Aktien ) bekommen. Kann Ich diese Kosten bei meiner Steuererklärung geltend mach , wenn ja
    wo? Ich höre gerne wieder von Ihnen und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    Fritz Groll

  4. Heike Ladebeck

    Gelten die Produkt- und Dienstleistungskosten meines Dekafonds als Werbungskosten?
    Im Steuerrecht sind alle Werbungskosten mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten, das weiß ich. Im Beitragsrecht der gesetzlichen KV kann ich aber tatsächliche Werbungskosten geltend machen, wenn ich diese nachweise. In der Informationen des Fonds über Kosten und Nebenkosten für das Jahr 2019 sind diese Kosten aufgeführt. Ich muss nur wissen, ob die Produkt- und Dienstleistungskosten überhaupt unter die Rubrik der Werbungskosten fallen oder ob das nur interne Fondskosten sind, die ich nirgendwo geltend machen kann.
    Vielen Dank für Ihre Rückinfo.
    mit freundlichen Grüßen
    Heike Ladebeck

  5. Dennis P.

    „Sofern die Kapitaleinkünfte 25 Prozent nicht übersteigen, profitieren die Anleger nicht von der Abgeltungssteuer.“

    – hier verbirgt sich ein kleiner Fehler, welcher bei den meisten wohl zur Verwirrung führen dürfte. Mit „Kapitaleinkünfte“ ist wohl der „persönliche Steuersatz“ gemeint, da dieser Satz sonst keinen Sinn ergäbe. Es hieße dann, dass Anleger von der Abgeltungssteuer nicht profitierten, falls der persönliche Einkommensteuersatz 25% unterschreitet. Denn dann würden die Anleger mehr steuern auf ihre Kapitaleinkünfte zahlen als mit dem tariflichen ESt-Satz.

    Gruß

  6. Maria Schlosshauer

    Viele Broker (z.B.Bitpanda) führen die Gebühren (Transaktions-/Kauf/Verkaufsgebühren) nicht gesondert aus, diese sind in Krypto- oder Aktienwert inkludiert. Somit ist nicht möglich Gewinn und Verlust tatsächlich korrekt ausrechnen. Außer evtl. manuelle Abzug?…. Wie ist das steuerlich zu betrachten? Ist das so erlaubt?
    Danke für Feedback.
    mara

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