Frührentner: Abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren plus 4 Monate

Frührentner: Abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren plus 4 Monate
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Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ kann man bereits mit 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht sind. Allerdings müssen dafür lebenslange Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Im Jahre 2022 erreichte der Jahrgang 1959 die 63-Jahres-Grenze. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 11,4 Prozent beziehen. Die abschlagsfreie Rente gibt es die Rente erst mit 66 Jahren und 2 Monaten.

Im Jahre 2023 erreicht der Jahrgang 1960 die 63-Jahres-Grenze. Sie können die „Altersrente für langjährig Versicherte“ mit einem Abschlag von 12,0 Prozent beziehen. Ohne Rentenabschlag gibt es diese Rente erst mit 66 Jahren plus 4 Monaten.

Davon zu unterscheiden ist die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte„. Seit dem 1.7.2014 gilt: Wer mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, kann die Altersrente bereits mit 63 Jahren ohne Rentenabschläge beziehen. Von dieser zeitlich befristeten Vorzugsregelung profitieren aber gerade einmal anderthalb Jahrgänge, nämlich Versicherte, die zwischen Juli 1951 und Dezember 1952 geboren sind.

Wer ab dem 1.1.1953 geboren ist, muss einige Monate länger arbeiten. Bei ihnen wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt ab 2016 in Schritten von jeweils 2 Monaten pro Jahrgang. Versicherte, die ab dem 1.1.1964 geboren sind, können die abschlagsfreie „Rente mit 63“ erst mit 65 Jahren in Anspruch nehmen – es gilt wieder die frühere Regelung. Sie profitieren überhaupt nicht mehr von der befristeten Sonderregelung. Für den Jahrgang 1958 gilt für diese besonders begehrte Rente eine Altersgrenze von genau 64 Jahren.

Aktuell erreicht im Jahre 2023 der Geburtsjahrgang 1960 das 63. Lebensjahr. Wer dann die 45 Versicherungsjahre voll hat, kann die abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren plus 4 Monaten beziehen. Auch in den folgenden Jahren steigt die Altersgrenze weiter, und zwar jeweils um zwei Monate pro Geburtsjahrgang. Aus der „Rente mit 63“ wird die „Rente mit 64 plus 4“.

Lohnsteuer kompakt

Wer beispielsweise am 15.1.1960 geboren ist, hat ab Juni 2024 Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – sofern die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erfüllt ist.

33 Kommentare zu “Frührentner: Abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren plus 4 Monate”:

  1. Norbert Gasch

    1960 geboren, 2024 48 Arbeitsjahre voll.Rentenbeginn wäre mit 64 Jahren und 4 Monaten. Wenn ich zu meinem 64. Geburtstag in Rente ginge was hätte ich an Abzüge?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Norbert,

      die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ kann 2023 bereits mit 63 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht sind.

      Pro Jahr eines vorzeitigen Rentenbezugs wird die Rente um 3,6 Prozent gemindert. Pro Monat erfolgt eine Minderung um 0,3 Prozent.

      Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Regina Berno

    Ich konnte ab 1.12. 23 mit abzuge in Rente gehen und ab 1.4.25 ohne Abzüge Wenn ich noch zusätzlich noch arbeiten mochte ab 1.12 23 allso erhöht Sicht die Alters Rente jedes Jahr noch weiter .

  3. Frank Olaf

    Hallo Norbert , für jeden Monat den die früher gehst als dein offizieller Rentenbeginn (64 Jahre und 4 Monate) hast du 0.3% Abzüge pro Monat das sind dann bei 4 Monaten 1,2% lebenslang
    alternativ kannst du aber Ausgleichzahlung an die DRV zahlen und Rentenpunkte kaufen

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Gesetzesaenderungen/Flexirente/Flexirente_Sonderzahlung.html#967fc386-dca7-4df8-a8ed-b62e0b31fb12

    Viele Grüße aus Nidda – Frank auch 1960 geboren

  4. Klaus-Jürgen Schneider

    Ich bin am 05.08.1960 geboren . Meine frage kann ich ohne Abschläge jetzt in Rente gehen . Mein Problem ist das mir 18 Monate fehlen und diese nicht mehr nachzuweisen sind . mfG

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Klaus-Jürgen,

      Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  5. Erwin

    Hallo Klaus Jürgen,
    ich bin 1961 geboren und hab mittlerweile seit 01.09.23 48 Beitragsjahre voll!
    Welche Vorteile bzw. Nachteile entstehen, wenn ich vorzeitig mit 63 Jahren in Rente gehen möchte und weiterhin meiner Arbeit (vollbeschäftigt) bis zum Alter von 64,5 Jahre und darüber hinaus nachgehe!
    Ich muss dann wahrscheinlich mit einen höheren Abzug rechnen aber bekomme doch weiterhin für die
    Zeit die ich arbeite Punkte gutgeschrieben und außerdem die Rente!
    Gleicht sich das wieder aus oder habe ich dadurch sogar einen Vorteil, da ich die Rente schon mit 63 Jahre
    beziehen kann?
    Oder geht sowas überhaut?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Erwin,

      Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  6. Manuela Conradt

    Also ich habe es so verstanden: Jahrgang 1960, abschlagsfrei mit 64 und 4 Monaten. Die Abschläge werden aber aufgrund der regulären Rente, also 66 und 4 berechnet. Jahrgang 1960 bis zur regulären Rente 66 und 4 sind insgesamt 40 Monate, pro Monat 0,30 Abschlag, wären 12,0%. Wenn man also dann mit genau 64 gehen wollte, müsste man als Abschlag 2 Jahre und 4 Monate nehmen = 28 Monate, also 28 Monate mal 0,30 Abschlag wären fällig, wären dann immer 8,1% Abschlag. Da muss man doch leider die 4 Monate noch durchhalten, dann wird es abschlagsfrei. Ist echt kacke, ich bin in der gleichen Situation. Hab mit 15 zu arbeiten angefangen, wenn man da immer arbeitet, bringt man fast 50 Jahre Arbeit zusammen. Ich finde das zu viel. In Deutschland braucht man 2 Daten, 45 Jahre Arbeit mindestens und dann das Geburtsjahr. Es müssten, wie in anderen Ländern, 45 Jahre mindestens sein um Rente zu bekommen, ohne das Geburtsjahr zu berücksichtigen. Dann könnten die Jahrgänge 1960 mit 45 Jahren schon in Rente gehen, wenn der mindest Renteneintritt auch auf 63 gesetzt wäre. Ich bin im September geboren, habe jetzt noch genau 16 Monate aber mir reicht es schon so sehr, denn ich habe dann fast 50 Jahre gearbeitet. Die heutige Jugend bekommt mit 63 nicht mal 45 zusammen, da die erst ca. ab 20 zu arbeiten anfangen.

  7. H.Anna Engeln

    Ich finde diese Rentenreform der alten Generation gegenüber mehr als ungerecht. Viele haben in der Zeit mit 14 Jahren ihre Ausbildung angefangen. Das sind mindestens 6 Jahre länger als die letzte Generation arbeiten wird. Das ist gelinde gesagt ungerecht.

  8. Heinz-Peter Hankel

    Hallo, bin Jahrgang 1960 und besonders langjährig versichert. Wollte jetzt aus gesundheitlichen Gründen einen Aufhebungvertrag machen. Kann ich nach einem Jahr ALG I mit 64 und 4 Monaten in Rente gehen?
    MfG Heinz-Peter

  9. Andrea Münchehofe

    Ich bin Oktober 1960 geboren , da ich Krippenerzieherin erlernte . darf ich erst 2027 in Rente gehen das sind 50 Jahre arbeiten. Da wir erst nach 3 jährigen Studium /texte/2023/310/ Rente einzahlten fehlen 3 Jahre zur Rente . Nun hatte man von 1980 bis jetzt 2023 voll eingezahlt und durch weg . Ich bin dadurch langjähriger Einzahler und trotzdem am Arsch. Würde ich von meinem Verstorbenen die Renntenpunkte bekommen?? Und wieviel Abzüge hätte ich Januar 2025 also 2 Jahre vorher.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Andrea,

      Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt in Deutschland beträgt derzeit 67 Jahre. Wenn Sie im Oktober 1960 geboren sind, können Sie unter normalen Umständen ab Oktober 2027 Rente beantragen.

      Stirbt Ihr Ehepartner, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben.

      Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen möchten, können Rentenabschläge anfallen. Der Rentenabschlag beträgt derzeit 0,3 Prozent pro Monat, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Wenn Sie beispielsweise im Januar 2025 in Rente gehen, wären das 24 Monate vor Ihrer regulären Altersrente, was einem Abschlag von 7,2 Prozent entspricht. Ihre monatliche Rente würde um diesen Prozentsatz gekürzt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  10. Hartmut Schmitz

    Ich bin im August 1960 geboren und kann am 1.12.2024 abschlagsfrei in Rente gehen. Wie sieht es aus wenn ich ein Jahr mit Krankheit überbrücke?

    Freundliche Grüße
    Hartmut Schmitz

  11. Bernd

    Ich bin im Mai 1960 geboren und habe schon meine 45 Pflichtjahre erreicht.
    Ich würde gern dieses Jahr dann in die abschlagsfreie Rente gehen wollen und trotzdem voll weiterarbeiten.
    Was muss ich beachten bei der Information oder Nichtinformation des Arbeitgebers?
    Wenn ich bis zu regulären Renteneintritt weiterarbeiten würde, wer zahlt dann welche Rentenbeiträge ein, damit ich mit 67 den vollen Rentenanspruch trotzdem erreichen kann? Muss ich den Beitrag des Arbeitgebers mit übernehmen oder muss er bis zum offiziellen Renteneintritt weiter die Beiträge beisteuern?

  12. Gerhard Frenk

    Guten Tag Manulea Conradt,

    Ich bin Jahrgang 1961 und erreiche meine Abschlagsfreie Rente mit 64Jahren und 6 Monaten zum 01.Februar 2026. Mit vollen 48 Arbeitsjahren ohne Fehlzeiten.
    Nach Info wäre die Rente bis 2025 nach jetziger Rechtslage sicher, für 2026 stünde wohl eine Grundlegende Rentenreform an.
    Meine Frage wäre, würde ich 4 Wochen früher also vorgezogen zum 31.12.2025 gehen, wie Verhält es sich mit den Anbschlägen.
    Für eine Info Herzlichen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Gerhard Frenk

  13. Günther Dorow

    Wurde am 25.11 .1960 geboren – möchte gerne wegen gesundheitlicher Probleme eher in Rente gehen . Rentenantrag habe ich mir zuschicken lassen . Jetzt habe ich noch mal Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung gesprochen , da bisher immer gesagt wurde ich müsste bis 67 Jahre arbeiten .
    Mir wurde geschrieben ich könnte ab 1.04.2025 abschlagsfrei in Rente gehen .
    Wenn ich jetzt im Februar den Rentenantrag stelle und im Juni 2024 in Rente gehen möchte geht das .??
    Wieviel Prozent Abzüge hätte ich dann lebenslang von meiner Rente.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Günther,

      Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  14. Gerhard Frenk

    Guten Tag Herr Günther Dorow,

    kurze Info
    sie gehören zu jener Gruppe die Anfänglich mit 63 Jahren Abschlagfrei gehen können beginend Jahrgang 1954 bis 1964 dannach liegt die Altersregelgrenze bei 67 Jahren. Bei ihen mit 66 Jahren und 4 Monate. (Altersregelgenze )
    Gehören sie zu der Elite der Langzeitbeitragszahler sprich Länger als 45 Beitragsjahre ohne Fehlzeiten so gehen sie mit 64 Jahre und 4 Monate in Ihre Reguläre Rente.

    Grundsätzlich können sie früher in Rente gehen beginnend mit 63 Jahre, abschlag je Monat 0,3% x12 Monate 3,6% im Jahr abschlag dauerhaft. Zur Info Kanke-Pflege und Steuer sind gleich 10-12% von der Bruttorente wo wegfallen.
    Was Ihre Krankheit betrifft so Zahlt ihr Arbeitgeber 6 Wochen den Lohn und Gehlt weiter dannach übernimt die Krankenkasse für weitere 72 Wochen die Ersatzleistung maxi.90% vom Netto maix. 70% vom Brutto.
    Etwas Vorsichtig sollten sie sein, das für die Überschaubare Zeit keine Frühverrentung oder eine geringere Erwerbsmitterungsrente in Betracht gezogen wird.

    mit freundlichen Grüßen
    Gerhard Frenk

  15. Günther Dorow

    Danke Herr Frenk für die erste Antwort . In der Zwischenzeit hat sich einiges geändert bei der Überprüfung meiner eingezahlten Rentenbeiträge , Die Rentenstelle hat übersehen , bei mir sind 2 Jahre ohne Leistungen drin , bei der Rentenberechnung drin . erst schrieb man ich könnte ab 1.6.24 mit 10 % Abzüge in Rente gehen , was ich eigentlich dachte . Nun im 2. Schreiben kam dann eine Änderung , Ich könnte am 1.4. 2025 ohne Abzüge in Rente gehen . (66jahre 4 Monate ). ich bin im Reinigungsgewerk beschäftigt da hat eine längere Krankschreibung kein Vorteil. (2 verschiedene Stellen)
    Nun habe ich so gerechnet . Wenn ich jetzt ab 1.4.24 in Rente gehe , dann sin das 12 Monate eher x 0,3 % -3,6 %Abzug von der erziehlten Rente . In verschiedenen Videos hört man aber raus , das es so etwas nicht geht bei dieser Rente mit 63 . Das würde es nicht geben . habe sie noch eine Antwort dazu . Danke

  16. Marion wolter

    Guten Tag, bin im August 1960 geboren, habe 1977 bis 1980 Fachschulstudium als Krankenschwester absolviert (3 Jahre).Wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen. Ich höre immer unterschiedliche Möglichkeiten, einige meiner Mitstreiter gehen in diesem Jahr abschlagsfrei in Rente.

  17. Bruno Weiershausen

    Hallo Guten Tag
    Ich bin Januar 1960 geboren und kann mit 64 und 4 Monaten in Rente gehen
    Meine Frage wird die Rente die mit 66 Jahren errechnet wurde oder wird die Rente auf die Zeit mit 64 Jahren und 4 Monate runter gerechnet
    Besten Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Bruno Weiershausen

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Bruno,

      die Rentenberechnung erfolgt dann auf Basis der Rentenformel, die Ihr individuelles Rentenversicherungskonto, Ihre Beitragszeiten und Ihre durchschnittlichen Beitragsentgelte berücksichtigt.

      Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  18. Antja Olbrischewski

    Mein Name ist Anja , bin am 30.10 2962 geboren, möchte mit 64 in Rente gehen, habe 38 Jahre gearbeitet! Kann ich in Rente gehen? Mit wieviel Abzüge muss ich rechnen?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Antja,

      Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  19. Heike Flotow

    Heike
    Ich bin am 21.05.60 geboren habe 49 A.jahre erreicht . Rente für besonders langjährige wäre dann 64 +4 also
    10.2024 . Nun bin ich seit 12.2022 auf grund einer Berufskrankheit (von BG) anerkannt krank . Kann mann mich zwingen einen Rentenantrag zu stellen oder steht mir die volle BU Rente zu? Bin gerade in Reha und mir wurde gesagt das mein Beruf nicht mehr aus zu üben ist.

  20. Daniela Körner

    Daniela Körner
    Ich bin am 6.5.1963 geboren und habe im Oktober 2024 meine 45 Jahre voll. Vorzeitig könnte ich in Rente gehen am 1.6.2026 mit Abschlägen. Ohne Abschläge am 1.4.2028. Wieviel Abschlag müsste ich dann in Kauf nehmen wenn ich vorzeitig in Rente gehen würde? Und von welchen Betrag würden die Abschläge dann herunter gerechnet werden, von dem fiktiven Betrag der aktuell in meinem Rentenbescheid steht? Weil so genau kann man dies ja noch gar nicht sagen, es können ja noch Rentenanpassungen bis dahin stattfinden.
    Danke, für ihre Auskunft

  21. Michael Wienholt

    Hallo ich heiße Michael
    Bin am 15.10.1961 geboren
    Habe 45 Jahre voll bin seit 01.03.2024 arbeitslos ich möchte
    Am 0103.2026 in rente gehen
    mir fehlen also 2 Monate
    Was kann ich tun ?

  22. Dr. Michael Keller

    Hallo zusammen, mein Name ist Michael (Jahrgang1959),
    ich frage mich schon lange, wie der Versicherungsverlauf/die Entgeldtabelle der DRV von z.B. der folgenden Person aussieht (Zitat laut Anfrage):
    „Ich bin 1961 geboren und hab mittlerweile seit 01.09.23 48 Beitragsjahre voll!“
    Also: 1961 geboren und in 2023 48! Beitragsjahre: Das würde bedeuten, dass diese Person im Alter von 15 Jahren bereits in die Rentenkasse eingezahlt hat! Wie soll das bitte gehen, noch dazu, wenn ein lückenloser Nachweis laut Entgelttabelle Voraussetzung dafür ist? Diese Tabelle würde ich gerne sehen!
    Mir ist eh schleierhaft, wie jemand überhaupt 45 Jahre (DRV: „Besonders langjährig Versicherte“) erreichen kann/soll.
    Wer mindestens 45 Jahre DRV-Versicherung nachweisen kann und nach 1959 geboren wurde, dem/der gebe ich einen Kaffee aus.
    Viele Grüße
    Michael

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Michael,

      es ist tatsächlich möglich, bereits mit 15 Jahren in die Rentenkasse einzuzahlen, z.B. durch Ausbildung oder Nebenjobs. Für die 45 Beitragsjahre zählen nicht nur Arbeitszeiten, sondern auch Kindererziehungszeiten, Pflege, Wehrdienst, etc. Den Versicherungsverlauf und die Entgeltpunkte können Sie über einen Rentenkontoauszug von der DRV einsehen.

      Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Anwalt.

      Mit freundlichen Grüße

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  23. Heike Morgenschweis

    Sehr geehrte Damen und Herren , ich bin 64 Jahre und 5 Monate alt und gesundheitlich angeschlagen ( COPD ) und überlege in Frührente zu gehen . Wäre das möglich obwohl ich die 35 Jahre nicht erreicht habe ? Laut meiner Rentenauskunft von letztem Monat bekomme ich nur ca. 500 ,- Euro . Ich war allein erziehende Mutter von 2 Kinder und konnte nicht arbeiten . Vielen Dank , mit freundlichem Gruß Heike Morgrenschweis .

  24. Heike Maiwald

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin 11.1963 geboren und erreiche im April 2026 meine 45 Arbeitsjahre.
    Wann kann ich frühestens in Rente gehen und ab wann abschlagsfrei.
    Vielen Dank, mit freundlichen Gruß
    Heike Maiwald

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