Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge 2017 und 2018

Sie wollen wissen wie hoch der Grundfreibetrag, der Sparerfreibetrag oder die Kilometerpauschalen für Ihre Steuererklärung sind? Oder haben Sie Kinder und wollen gerne Ihren Kinderfreibetrag oder den Erziehungsfreibetrag kennen? Die Steuergesetze sowie die Verwaltungsanweisungen enthalten eine Vielzahl von Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträgen.

Freibeträge werden unter anderem zur Abmilderung der Steuerprogression gewährt. Im Gegensatz zur Freigrenze müssen bei Überschreitung des Freibetrags nicht die gesamten Einnahmen versteuert werden, sondern nur der den Freibetrag übersteigende Teil der Einnahmen.

Im Gegensatz zu Freibeträge kommt es bei Überschreitung einer Freigrenze zur Besteuerung des gesamten Betrages. Das heißt, wird die jeweilige Freigrenze auch nur um einen Cent überschritten, unterliegt der gesamte Betrag der Besteuerung.

Neben Freibeträge und Freigrenzen gibt es noch Pauschbeträge. Ein Pausch(al)betrag ist ein Mindestbetrag, der angerechnet wird, ohne Einzelbeträge z. B. durch Belege nachweisen zu müssen. Pauschbeträge dienen in der Regel der Verwaltungsvereinfachung, da für die Finanzbehörde aufwendige Belegprüfungen vermieden werden.

In unserer Übersicht finden Sie steuerliche Pauschbeträge, Freibeträge und Höchstbeträge, die Sie für die Erstellung Ihrer Steuererklärung verwenden können.

Übersicht über die steuerlichen Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge
2017 2018
Steuergrundlagen
Grundfreibetrag 8.820 €/17.640 € 1 9.000 €/18.000 € 1
Eingangsteuersatz 14 % 14 %
Spitzensteuersatz 42 % 42 %
für Alleinstehende ab 54.057 € ab 54.949 €
für Verheiratete ab 108.114 € ab 108.898 €
Reichensteuer ab 256.304 €
ab 512.608 €
ab 260.533 €
ab 521.066 €
Außergewöhnliche Belastungen
Behinderten-Pauschbetrag
(abhängig vom Grad der Behinderung)
310 – 3.700 € 310 – 3.700 €
Pflege-Pauschbetrag 924 € 924 €
Unterhalt an bedürftige Personen (Unterhaltshöchstbetrag) 8.820 € 9.000 €
Kinder
Kindergeld
für das erste und zweite Kind 192 € 194 €
für das dritte Kind 194 € 200 €
für das vierte und jedes weitere Kind 223 € 225 €
Freibeträge
Kinderfreibetrag 4.716 € 4.788 €
BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung u. Ausbildung) 2.640 € 2.640 €
Kinderbetreuungskosten
einheitlich als Sonderausgaben
(pro Kind 2/3 der Ausgaben)
max. 4.000 € max. 4.000 €
Entlastungsbetrag für „echte“ Alleinerziehende 1.308 € 1.908 €
Erhöhungsbetrag pro Kind 240 €
Ausbildungsfreibetrag
für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind
924 € 924 €
Einkünfte als Arbeitnehmer
Geringfügige Beschäftigung (Minijob)-Arbeitslohngrenze 450 € 450 €
Unvorhergesehenes Überschreiten der Arbeitslohngrenze 3x zulässig 3x zulässig
Niedriglohn Beschäftigung (Midijob)-Gleitzone 450 – 850 € 450 – 850 €
Sachbezugsgrenze 44 € 44 €
Pauschbetrag für Übungsleiter/ öffentliche Ehrenämter 2.400 € 2.400 €
Ausgaben als Arbeitnehmer
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.000 € 1.000 €
Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit
pro Entfernungskilometer 0,30 € 0,30 €
Jahreshöchstbetrag (Bahnfahrer) 4.500 € 4.500 €
Reisekostenpauschale/Dienstreisepauschale
PKW, pro gefahrenem Kilometer 0,30 € 0,30 €
Motorrad/Motorroller/Moped, pro gefahrenem Kilometer 0,20 € 0,20 €
Häusliches Arbeitszimmer 1.250 € 1.250 €
Sofort-AfA für Arbeitsmittel
(ohne Umsatzsteuer)
410 € 410 €
Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen
Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €/72 € 1 36 €/72 € 1
Altersvorsorgeaufwendungen (gesetzl. Rentenversicherung, Rürup-Rente)
begünstigter Höchstbetrag 22.362 €/46.724 € 1 23.712 €/47.424 € 1
abzugsfähiger Prozentsatz 84 % 86 %
abzugsfähiger Höchstbetrag 19.624 €/39.248 € 1 20.392 €/40.784 € 1
Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
bei steuerfreien Zuschüssen, Beiträgen
oder Beihilfen zur Krankenversicherung (z.B. Beamte)
1.900 € 1.900 €
Vorsorgehöchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen
Vorwegabzug 900 €/1.800 € 1 600 €/1.2600 € 1
Vorsorgehöchstbetrag 2.901 €/5.802 € 1 2.601 €/5.202 € 1
Ausbildungskosten
Erststudium und Erstausbildung:
Sonderausgaben
max. 6.000 € max. 6.000 €
Erststudium nach Berufsausbildung oder
Zweitstudium:
Werbungskosten
unbegrenzt unbegrenzt
Kapitalerträge
Sparer-Pauschbetrag 801 €/1.602 € 1 801 €/1.602 € 1
Renten und Pensionen
Besteuerungsanteil Renten
Rentenbeginn 2016 72 % 72 %
Rentenbeginn 2017 74 % 74 %
Rentenbeginn 2018 — % 76 %
Versorgungsfreibetrag
Pensionsbeginn 2016 22,4 %, max. 1.680€
Pensionsbeginn 2017 20,8 % , max. 1.560 €
Pensionsbeginn 2018 19,2 %, max. 1.440 €
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
Pensionsbeginn 2016 504 € 504 €
Pensionsbeginn 2017 468 € 468 €
Pensionsbeginn 2018 — € 432 €
Werbungskostenpauschbetrag
bei Renten / bei Pensionen 102 €/102 € 102 €/102 €
1 Alleinstehende/Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner
2 Ab dem Rentenbeginn 2006 steigt der Besteuerungsanteil schrittweise um zwei Prozentpunkte pro Rentnerjahrgang.
3 Ab dem Versorgungsbeginn 2006 verringert sich der Prozentsatz schrittweise um 1,6 Prozentpunkte pro Jahrgang.
4 Ab dem Versorgungsbeginn 2006 verringert sich der Zuschlag schrittweise um 36 %euro; pro Jahrgang.
Quelle: www.lohnsteuer-kompakt.de

2 Kommentare zu “Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge 2017 und 2018”:

  1. (geaendert Redaktion)

    Seit dem Jahr 2004 liegt bei mir ein Behinderungsgrad von 40% vor. Bisher habe ich noch kein Pauschbetrag geltend gemacht. Erst durch Lohnsteuer kompakt wurde ich zufällig darauf aufmerksam.
    Die Frist von 2 Jahren nach Feststellung des Grades der Behinderung steuerliche Ansprüche geltend zu machen ist bereits abgelaufen. Ist es trotzdem möglich, noch rückwirkend Pauschbeträge zu erhalten?
    Falls ja, bis zu welchem Jahr kann ich noch rückwirkend den Pauschbetrag beantragen?

  2. Heike Winkelmann

    Da ich Heike Winkelmann EU Rentner bin habe ich eine Rente von 969,59€ habe zur Pflege und bekomme das Kindergeld für ihr und das sind 194€ habe noch einen nehmen bei Einkommen und das sind auch noch mal 100€ und muß meinen Mann unterhalt zahlen habe aber nur einen freibetrag 1133€ und benötige einen freibetrag 2500€ wie und wo bekomme ich so ein Freibetrag her.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder