Erhöhung der Umzugspauschale ab März 2016

Erhöhung der Umzugspauschale ab März 2016
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Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. In die Umzugspauschale fließen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen ein.

Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.

Aktuell hat das Bundesfinanzministerium die Umzugskostenpauschalen für berufliche Umzüge rückwirkend ab dem 1.3.2016 angehoben und erhöht sie nochmals für Umzüge ab dem 1.2.2017 (BMF-Schreiben vom 18.10.2016).

So hoch ist die Umzugskostenpauschale

So hoch ist die Umzugskostenpauschale

I N F O

Lohnsteuer kompakt: Folgende Feinheit sollten Sie noch kennen: Es kommt genau genommen auf den Tag an, an dem Sie den Umzug beenden. Werden die Möbel beispielsweise am 29.2.2016 eingeladen und am 1.3.2016 ausgeladen, haben Sie Anspruch auf die höheren Beträge.

So hoch ist der Höchstbetrag für Unterrichtskosten je Kind

So hoch ist der Höchstbetrag für Unterrichtskosten je Kind

Benötigen die Kinder nach einem beruflich veranlassten Umzug Nachhilfeunterricht, sind die Kosten dafür bis zu einem Höchstbetrag als Werbungskosten absetzbar. Auch dieser Höchstbetrag wird angehoben.

I N F O

Unter die Umzugspauschale fallen:

  • Trinkgelder für die Möbelpacker und andere Helfer. Hierunter fällt zum Beispiel auch, wenn Sie Ihre Freunde als Dank für die Hilfe nach dem Möbelschleppen zum Essen einladen.
  • Fachgerechter An- und Abbau von Lampen, Einbauküche und anderen elektrischen Geräten.
  • Fachgerechtes Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos und deren Halterungen.
  • Gebühren für die Ummeldung.
  • Anzeigen für die Wohnungssuche etc.
  • Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, sofern Sie vertraglich zur Übernahme verpflichtet sind (aber nicht Schönheitsreparaturen in der neuen Wohnung, denn diese sind privat veranlasst).

 

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