Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).
Im Jahre 2023 beträgt dieser „Gesamtbetrag“ 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete. Dies betrifft insbesondere Rentner und Kinder mit entsprechenden Einkünften aus anderen Einkunftsarten. Das Finanzamt führt dann eine Pflichtveranlagung bzw. eine Veranlagung von Amts wegen durch.
Aktuell steigt ab 2024 die Einkommensgrenze für die Steuererklärungspflicht: Nicht-Arbeitnehmer sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihr „Gesamtbetrag der Einkünfte“ höher ist als 11.604 Euro bei Alleinstehenden und 23.208 Euro bei Verheirateten (§ 56 EStDV).
Auch wenn Sie die Einkommensgrenze überschreiten und daher eine Steuererklärung abgeben müssen, führt dies nicht zwangsläufig zu einer Steuerschuld. Sie können zahlreiche Steuervergünstigungen geltend machen, wie beispielsweise Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Versicherungsbeiträge, Spenden an gemeinnützige Organisationen, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, Parteispenden sowie Kosten für Haushaltshilfen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. Eine Einkommensteuer fällt erst dann an, wenn Ihr „zu versteuerndes Einkommen“ den Grundfreibetrag übersteigt.
HINWEIS: Die oben genannten Werte entsprechen der Höhe nach dem Grundfreibetrag. Eigentlich müsste dieser für das Jahr 2024 auf 11.784 Euro bei Alleinstehenden und 23.568 Euro bei Verheirateten erhöht werden; auch der Kinderfreibetrag müsste angepasst werden. Darauf weist selbst Bundesfinanzminister Christian Lindner hin. Ohne eine solche Erhöhung droht eine – verfassungswidrige – Besteuerung des Existenzminimums.
Doch innerhalb der Ampelkoalition herrscht noch Streit, denn insbesondere die SPD möchte auch eine Anpassung des Kindergeldes erreichen. Von daher ist noch unklar, ob und wann die Erhöhung des Grundfreibetrages und damit eine Erhöhung der obigen Grenzen tatsächlich erfolgen wird.
Das ist BETRUG an den Rentnern Wegen Doppelbesteuerung und Griff in die Rentenkasse.Konzerne lässt man laufen, alte und gebrechliche Menschen werden gegängelt.Es ist nun mal einfacher an schwächeren sich zuvergreifen.Anstatt dann zu helfen wird dann einfach eine Steuerschätzung und Steuerschuld eingetragen, obwohl Daten für die meisten schon vorhanden sind. Das nennt man, der Steuerpflichtige macht die Arbeit fürs Finanzamt. Die Großen lässt man laufen…
Es ist nicht erwähnt, ob, wenn meine Tochter in einer Senioren Residenz untetrgebracht ist, für meine Einkommensteuererklärung die Pauschale von € 7.400,– 100% Schwerbehindert Bl geltend gemacht werden darf.
KOMPLETTER BETRUG AM RENTNER DOPPELBESTEUERUNG
WIRECARD KONZERN BETRÜGT MIT MILLARDEN, CUM EX GESCHÄFTE MILLARDENBETRUG
LÄSST MAN ALLE LAUFEN. DEUTSCHLAND EIN ELDORADO FÜR SÄMTLICHE
MAFIÖSE STRUKTUREN LADET SEIT JAHRZEHNTE ZUM GELDWASCHEN DER MAFIA EIN.
KONZERNE IN EUROPA, APPLE, GOOGLE BEZAHLEN WENIGE CENT. STEUERN.
RENTNER VEREINIGT EUCH UND GEHT AUF DIE STRASSE, IHR SEID VIELE UND EINE
MACHT, AUF ZUM “ MARSCH DER RENTNER “ ZUM KANZLERAMT NACH BERLIN
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen ❗️
Wann hört endlich bei uns Rentnern die Doppelte Versteuerung auf ⁉️
Gerade so, dass man mit seinem Geld recht und schlecht über die Runden kommt , sollen wir die auch noch doppelt versteuern !!
Beamte zahlen nicht in Rentenkasse ein und bekommen trotzdem Rente, die auch nicht versteuert werden muss !!
Wo bleibt da die Gerechtigkeit ⁉️
Das wäre doch was für die Gerechtigkeitsfanatikerin Sahra Wagenknecht
Sollte ihr hier was gelingen
Wären ihr Millionen Wähler sicher !
Meiner Meinung nach gehören in Berlin alle an die Wand gestellt. Von denen kann sich keiner vorstellen, mindestens 45 Arbeitsjahre malocht zu haben. Auf einem weichen Sessel kann ich auch viel mehr Jahre absitzen. Nichts in die Rentenkasse einzahlen, aber jedes Jahr als Anpassung mindestens 5% kassieren.