Mit Zuschüssen vom Staat lässt sich das finanzielle Risiko bei der Eigenheimfinanzierung senken. Dabei stehen verschiedene Angebote für den individuellen Bedarf zur Verfügung. Drei davon werden in diesem Ratgeber thematisiert. Auch Hinweise zu steuerlichen Aspekten werden erläutert, da sie in die Entscheidung einbezogen werden sollten.
1. Riester-Bausparen
Riester-Bausparverträge sind immer dann interessant, wenn der Erwerb einer Immobilie in der Zukunft geplant und Planungssicherheit gewünscht ist. Das angesparte Guthaben darf nur zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie entnommen werden. Die Zinsen bleiben gleich. Während der Anlagephase wird ein festgelegter Betrag in den Bausparvertrag eingezahlt. Die staatliche Zulage beträgt 175 Euro jährlich pro förderberechtigtem Riester-Sparer. Familien mit Nachwuchs erhalten für jedes Kind bis zu 300 Euro extra.
Nach der Anlagephase können Riester-Bausparer ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Um sich die Zuschüsse zu sichern, muss die Mindestrate von 60 Euro im Jahr eingehalten werden. „Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass das Bauspardarlehen spätestens getilgt sein muss, wenn der Bausparer das 68. Lebensjahr erreicht hat“, erklärt die FTD-Finanzredaktion in einem Ratgeber zum Riester-Bausparen, der mehr Informationen zu den Voraussetzungen der staatlichen Förderung beinhaltet.
Steuervorteile: Einzahlungen von unmittelbar Zulageberechtigten Riester-Bausparern sind bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Später kommt es zur nachgelagerten Besteuerung – ein Teil der Förderung wird im Alter versteuert. Da der Steuersatz im Alter in der Regel geringer ist als während der Anlagephase, sind Steuervorteile zu erwarten. Diejenigen, die ihre Steuerschuld auf einen Schlag begleichen, profitieren zusätzlich von einem Steuerabschlag in Höhe von 30 Prozent. Dies ist größtenteils nur bei hohem Einkommen über 2.500 Euro lohnenswert. Ansonsten ist die jährliche Besteuerung vorteilhaft.
2. Baukindergeld (Zuschuss 424)
Alleinerziehende und Familien mit Kindern sichern sich mit dem Baukindergeld 12.000 Euro pro Kind staatliche Förderung. Eine Beschränkung der Anzahl der Kinder gibt es derzeit nicht, allerdings hinsichtlich des Alters: Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Kinder unter 18 Jahre alt sein. Anders als bei vielen anderen Fördermitteln kann der Zuschuss erst beantragt werden, wenn bereits im Eigenheim gewohnt wird.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern den erstmaligen Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum innerhalb Deutschlands. Die Zuschüsse eignen sich im Rahmen der Eigenheimfinanzierung hervorragend für Sondertilgungen.
→ Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Einzug über das KfW-Zuschussportal zu stellen.
Steuerliche Hinweise: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf bei einem Kind Maximum 90.000 Euro betragen.15.000 Euro zuzüglich für jedes weitere Kind. Zur Berechnung wird aus dem zu versteuernden Einkommen (gemäß Einkommensteuerbescheid) aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragsstellung der Durchschnitt kalkuliert. Beispiel: Für ein Antrag im Jahr 2020 werden die Einkommen aus 2018 und 2017 herangezogen.
Das Einkommen von Antragsteller und Lebens- beziehungsweise Ehepartner sowie Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft werden zum Berechnen des Haushaltsankommens addiert. Um negativen steuerlichen Folgen des Baukindergelds vorzubeugen, ist die Anfrage bei der zuständigen Finanzbehörde oder die Inanspruchnahme von Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe empfehlenswert.
3. Energieeffizient Bauen (Kredit 153)
Wer ein neues KfW-Effizienzhaus kauft oder baut, kann einen zinsgünstigen Förderkredit der KfW in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohnung nutzen. Als Wohneinheit gelten diesbezüglich abgeschlossene Wohnungen zur dauerhaften Wohnnutzung mit eigenem Zugang, eigener Toilette, fließend Wasser und Kochgelegenheit. Auch eine Eigentumswohnung ist förderfähig. Dank Tilgungszuschuss von maximal 30.000 Euro müssen Kreditnehmer weniger zurückzahlen, die Laufzeit verkürzt sich. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom KfW-Effizienzhaus-Standard ab:
Am 24. Januar 2020 wurden die Förderbedingungen angepasst. Aufgrund gesetzlich verbindlicher Klimaziele der Bundesregierung, die im September 2019 auf den Weg gebracht wurden, sind verschiedene Produkt- und Konditionsänderungen in Kraft getreten. Darunter die Erhöhung der maximalen Kreditbeträge und Tilgungszuschüsse. Die hier aufgeführten Daten entsprechen bereits den neuen Bedingungen.
Steuerhinweis: In Bezug auf den Kredit 153 ist insbesondere der steuerliche Ansatz von absetzungsfähigen Investitionskosten zu berücksichtigen. Auch hier kann die Inanspruchnahme von Fördergeldern je nach steuerrechtlicher Situation Einfluss nehmen.