Immer mehr Menschen fühlen sich dazu berufen, aktiv am Aktienhandel teilzunehmen. Sie erhoffen sich davon nicht nur eine stattliche Rendite, sondern immer auch ein wenig Spannung und nicht zuletzt auch Anerkennung. Doch der Aktienhandel verlangt auch nach Fachwissen. Denn nur wer sich mit der Materie auskennt, wird in der Lage sein, die Risiken und Hindernisse richtig einzuschätzen und diesen aus dem Weg zu gehen. Diese Kenntnisse rund um den Aktienhandel sollten auch den Bereich der Abgeltungssteuer umfassen, da diese sehr viele Trader betrifft und auf keinen Fall vergessen werden sollte.
Warum eine Abgeltungssteuer fällig wird
Gewinne, die unter anderem durch den Handel mit Aktien erzielt werden, unterliegen einer Steuerpflicht. Zwar gibt es einen jährlichen Freibetrag, der momentan bei 801 Euro pro Person liegt. Doch besonders beim Handel mit Aktien kann dieser Freibetrag sehr schnell überschritten sein. Einmal einen ordentlichen Trade mit einer guten Rendite gesetzt und schon kann dieser Betrag erreicht werden.
Der Staat erhebt diese Steuer, um sich ganz geschickt an den Einnahmen beteiligen zu können. Eine Abgeltungssteuer wird dabei nicht nur auf Einnahmen aus Aktienkäufen erhoben, sondern auch auf viele andere zusätzliche Einnahmen, die man durch unterschiedlichste Anlageformen erzielen kann. Viele Anleger denken überhaupt nicht an die Abgeltungssteuer und erfreuen sich an ihren großen Gewinnen. Spätestens wenn dann das Finanzamt auf die Versteuerung hinweist, ist die Enttäuschung mitunter recht groß. Denn die 25 Prozent vom Gewinn, die dann verlangt werden, können eine recht hohe Summe ausmachen. Mitunter kommen so mehrere tausend Euro zusammen, die abgeführt werden müssen. Und dies ist durchaus ärgerlich.
Besonderheiten rund um die Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer hält diverse Besonderheiten bereit, die wahrscheinlich nicht jedem Anleger bekannt sind. Unter Aktiendepot.net sind diese Besonderheiten einmal zusammengetragen und so aufbereitet wurden, dass selbst Laien keine Probleme haben dürften, die Zusammenhänge bei dieser Steuer zu erkennen. So wird intensiv auf die Eigenschaften der Steuer und die Besonderheiten bei den einzelnen Brokern eingegangen.
Unter anderem wird aufgezeigt, wie mit Hilfe von einem Freistellungsauftrag das selbständige Begleichen der Steuer umgangen werden kann. So ist es möglich, bei einem deutschen Broker, welcher an ein deutsches Bankhaus angeschlossen ist, einen Freistellungsauftrag einzureichen. Dieser Auftrag bewirkt, dass das Bankhaus den Teil des Gewinnes gleich einbehält, welcher als Steuerbetrag an das Finanzamt gezahlt werden muss. Als Anleger muss man sich so nicht darum kümmern und hat wahrscheinlich eine Sorge weniger.
Bei einem ausländischen Broker mit einem ausländischen Geldinstitut im Rücken funktioniert der Freistellungsauftrag jedoch nicht. Hier muss sich der Anleger immer selbst um die Begleichung der Steuerschuld kümmern und kann diese Aufgabe nicht einfach an jemand anderen weiterreichen. Wie dies funktioniert, kann im verlinkten Artikel sehr gut nachgelesen werden.