Kategorie: Urteile

Die Redaktion von Lohnsteuer-kompakt.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen – täglich für Sie recherchiert!

Steuersparmodell: Regeln für die Vermietung an Angehörige

Steuersparmodell: Regeln für die Vermietung an Angehörige

Die verbilligte Vermietung an Angehörige mit seiner vorteilhaften steuerlichen Regelung bietet die Möglichkeit, Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend zu machen. Diese resultieren meist aus der Abschreibung und den Schuldzinsen in Verbindung mit einer verringerten Miete. Wenn Sie nämlich bestimmte Regeln bei der Vermietung an Kinder einhalten, können Sie die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzen, während Sie nur die geringeren Mieteinnahmen versteuern müssen. Das Steuersparmodell funktioniert auch bei Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder.
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Kinderfreibetrag komplett auf Unterhaltszahler übertragen?

Kinderfreibetrag komplett auf Unterhaltszahler übertragen?

Bei dauernd getrennt lebenden, geschiedenen oder nicht miteinander verheirateten Eltern stehen der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) grundsätzlich beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrages von einem Elternteil (Unterhaltsempfänger) auf den anderen Elternteil (Unterhaltszahler) ist ohne weiteres nicht möglich – auch nicht aufgrund eines einvernehmlichen Antrags.


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Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm

Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Darauf sind Beitragsrückerstattungen inkl. Zuschüsse aus einem Bonusprogramm durch die Krankenversicherung anzurechnen. Sie mindern die abzugsfähigen Beiträge unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sich die Beiträge steuermindernd ausgewirkt haben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Doch ist dies rechtens?
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Verbilligte Vermietung: Vergleichsrechnung mit umlagefähigen Mietnebenkosten

Verbilligte Vermietung: Vergleichsrechnung mit umlagefähigen Mietnebenkosten

Oft werden Wohnungen an Angehörige zu einem Mietpreis unterhalb der ortsüblichen Marktmiete überlassen. Eine solche verbilligte Vermietung ist steuerlich vorteilhaft, weil einerseits nur geringere Mieteinnahmen versteuert wer-den müssen und andererseits die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sind. Seit 2012 sind die Aufwendungen nur dann in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar, wenn die vereinbarte Miete 66 % bzw. zwei Drittel der ortsüblichen Marktmiete beträgt (§ 21 Abs. 2 EStG).
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Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?

Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?

Nicht nur Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling), sondern sehr viele Menschen „haben Rücken“. Gemeint sind Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. „Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!“ Man sollte etwas dagegen tun. Beispielsweise ein Rückentraining im Fitnessstudio absolvieren und damit die Rückenmuskulatur stärken. Und gleich kommt der Gedanke: Wenn schon nicht die Krankenkasse zahlt, hilft wenigstens das Finanzamt beim Bezahlen?
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Meisterbonus: Keine Kürzung der Werbungskosten

Meisterbonus: Keine Kürzung der Werbungskosten

Die Fortbildung zum Meister ist teuer, und die Aufwendungen sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Einige Bundesländer zahlen seit einiger Zeit einen Meisterbonus, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung zu unterstreichen. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Frage ist allerdings, ob die Werbungskosten um den Bonus gekürzt werden müssen.
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Dürfen Beitragsrückerstattungen um eigene Aufwendungen gekürzt werden?

Dürfen Beitragsrückerstattungen um eigene Aufwendungen gekürzt werden?

Personen mit privater Krankenversicherung erhalten von ihrer Versicherungsgesellschaft Beitragsrückerstattungen, wenn sie Leistungen nicht in Anspruch genommen haben. Eine solche Beitragsrückerstattung mindert die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge im Erstattungsjahr und darüber hinaus im Zahlungsjahr. Um die Beitragsrückerstattung zu retten, zahlen die Versicherten oftmals Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche und verzichten damit auf eine Kostenübernahme durch die Versicherung. Die Frage ist, ob die selbst getragenen Aufwendungen die anrechenbare Beitragserstattung vermindern und so den Sonderausgabenabzug vergrößern.
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Was bei der Kinderbetreuung durch Oma und Opa absetzbar ist

Was bei der Kinderbetreuung durch Oma und Opa absetzbar ist

Die Kosten der Kinderbetreuung sind seit 2012 als Sonderausgaben absetzbar, wobei es nicht mehr auf irgendwelche per-sönlichen Anspruchsvoraussetzungen ankommt. Anerkannt werden die Kosten allerdings nur zu zwei Drittel, begrenzt auf 4.000 Euro je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Was aber gilt, wenn Oma oder Opa das Kind betreuen? Kann hier ebenfalls eine Vergütung steuerlich abgesetzt werden?
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Handwerkerleistungen: Kein Steuerbonus für Arbeiten im Handwerksbetrieb?

Handwerkerleistungen: Kein Steuerbonus für Arbeiten im Handwerksbetrieb?

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Begünstigt sind allerdings nur Leistungen, die „im Haushalt“ erbracht werden. Die Frage ist, inwieweit auch Arbeiten begünstigt sind, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebes ausgeführt werden.
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Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Kein Ehegattensplitting möglich

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Kein Ehegattensplitting möglich

Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können sich nach geltender Rechtslage bei der Einkommensteuer leider nicht – wie Eheleute – zusammen veranlagen lassen und vom Ehegattensplitting (Splittingtarif) profitieren. Sie werden wie Alleinstehende einzeln veranlagt und nach dem Grundtarif besteuert (§ 25 EStG).
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Pflegekosten auch bei nicht qualifizierten Pflegefachkräften absetzbar

Pflegekosten auch bei nicht qualifizierten Pflegefachkräften absetzbar

Aufwendungen für die Beschäftigung einer Pflegekraft oder für einen ambulanten Pflegedienst sind in tatsächlicher Höhe gegen Nachweis als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG absetzbar. Abzuziehen sind vorher das erhaltene Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, Pflegegeld aus einer privaten Pflegezusatzversicherung sowie anderweitige Kostenerstattungen und Beihilfen. Auf den verbleibenden Betrag der Pflegekosten rechnet das Finanzamt eine zumutbare Belastung an.
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Au-pair-Aufenthalt: Sprachunterricht gilt als Berufsausbildung

Au-pair-Aufenthalt: Sprachunterricht gilt als Berufsausbildung

Viele Abiturientinnen zieht es nach dem Abitur für eine gewisse Zeit ins Ausland. Als Au-pair und mit Sprachunterricht wollen Sie ihre Sprachkenntnisse verbessern und Land und Leute kennen lernen. Als Gegenleistung für freie Kost und Logis erwartet die Gastfamilie Mithilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt. Während des Auslandsaufenthalts haben die Eltern nur dann Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn der Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung anzusehen ist.
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Anwaltskosten wegen Unterhaltsstreitigkeiten nicht absetzbar

Anwaltskosten wegen Unterhaltsstreitigkeiten nicht absetzbar

Zivilprozesskosten sind nur insoweit abziehbar, als der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt. Nur wenn man ohne den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, kann man auch bei unsicheren Erfolgsaussichten zur Durchsetzung oder Abwehr eines zivilrechtlichen Anspruchs aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gezwungen sein, einen Zivilprozess zu führen. Und nur dann wären die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Kann dies bei Unterhaltsstreitigkeiten in Betracht kommen?
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Home-Office: Kein Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft

Home-Office: Kein Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung. Sie sind versichert über die gesetzliche Unfallversicherung und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert (§ 8 SGB VII). Aber gilt das auch bei Ausübung der Tätigkeit in einem Home-Office?
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Berliner Testament: Verzinsung eines Vermächtnisses ist steuerpflichtig

Berliner Testament: Verzinsung eines Vermächtnisses ist steuerpflichtig

Wenn Eheleute ein gemeinschaftliches Testament (sog. „Berliner Testament“) verfassen, erbt beim Tode des Erstversterbenden der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen alleine. Die Kinder haben allenfalls einen Pflichtteilsanspruch. Ansonsten erben sie erst beim Tode des Längerlebenden. Der Nachteil dieses Testaments ist, dass die Kinder nicht vom Erbschaftsteuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro beim ersten Erbfall profitieren.
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Heimunterbringung: Kosten für ein Luxus-Apartement nicht voll absetzbar

Heimunterbringung: Kosten für ein Luxus-Apartement nicht voll absetzbar

Bei einem Umzug in ein Seniorenwohnstift können die künftigen Bewohner oftmals zwischen Apartments unterschiedlicher Größe wählen, ja sogar zwischen Apartments mit bis zu drei Zimmern und bis zu 75 qm Wohnfläche. Erfolgt die Heimunterbringung wegen Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, sind die Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und Pflege als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar. Die Frage ist, ob auch die Kosten für ein Drei-Zimmer-Apartment mit 74 qm Wohnfläche anerkannt werden.
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Sind Verluste aus einem nebenberuflichem Buchprojekt steuermindernd?

Sind Verluste aus einem nebenberuflichem Buchprojekt steuermindernd?

Von einem interessanten Fall eines Wanderfreunds ist hier zu berichten. Der nebenberuflichen Hobby-Autor schrieb nebenberuflich ein Buch über seine Wanderungen. Um das Buch noch attraktiver zu gestalten, fügte er den Berichten Karten, Höhenprofile und eine CD mit weiteren Informationen hinzu. Trotzdem reichten der Verkauf von ca. 800 Büchern innerhalb von drei Jahren für einen Gewinn nicht aus, so das der Mann Verluste in seiner Steuererklärung geltend machte.
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Erststudium: Unterkunftskosten des Kindes korrekt absetzen?

Erststudium: Unterkunftskosten des Kindes korrekt absetzen?

Aufwendungen für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind in unbegrenzter Höhe als – vorab entstandene – Werbungskosten absetzbar. Hingegen sind Kosten eines Studiums als Erstausbildung nach dem Abitur lediglich begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar.
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Arbeitszimmer: Kosten bei gemeinsamer Nutzung richtig absetzen

Arbeitszimmer: Kosten bei gemeinsamer Nutzung richtig absetzen

Nutzen Sie ein Arbeitszimmer gemeinsam mit Ihrem berufstätigen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten, ist häufig unklar, wer welche Aufwendungen in welcher Höhe steuerlich absetzen kann. Klar ist, dass als erstes die Arbeitszimmerkosten zu berechnen sind und den beiden Nutzern entsprechend dem Nutzungsverhältnis zugeordnet werden.
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Witwenrente: Kürzung von Rente und Freibetrag wegen höheren Einkommens

Witwenrente: Kürzung von Rente und Freibetrag wegen höheren Einkommens

Die Witwenrente ist – ebenso wie andere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung – mit dem hohen Besteuerungsanteil steuerpflichtig bzw. in Höhe des persönlichen Rentenfreibetrages steuerfrei (§ 22 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Dieser Rentenfreibetrag wird im zweiten Rentenbezugsjahr einmal ermittelt und dann zeitlebens festgeschrieben. „Regelmäßige“ Rentenanpassungen führen nicht zu einer Neuberechnung des Rentenfreibetrages. Vielmehr wandert jede Rentenerhöhung in voller Höhe in den steuerpflichtigen Topf.
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Lebensversicherung: Verluste aus Verkauf eines Altvertrages nicht absetzbar?

Bei „alten“ Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bleibt die Ablaufleistung vollkommen steuerfrei, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Jahre beträgt. Wird ein solcher „Altvertrag“ verkauft, gilt Folgendes: Bei einem Verkauf bis 2008 blieb der Erlös steuerfrei. Was passiert wenn die Lebensversicherung erst danach verkauft wurde?
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