Kategorie: Urteile

Die Redaktion von Lohnsteuer-kompakt.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen – täglich für Sie recherchiert!

Kindergeld: Fachschulbesuch nach Berufstätigkeit keine Erstausbildung

Berufsausbildung: Fachschulbesuch nach Berufstätigkeit keine Erstausbildung

Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Banklehre und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule. Oftmals wird eine einschlägige Berufstätigkeit für den als zweiter Ausbildungsabschnitt vorausgesetzt. Dann ist die Frage, ob der zweite Ausbildungsabschnitt noch Teil einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung ist oder eine „schädliche“ Zweitausbildung darstellt. Bekommen die Eltern dann noch Kindergeld?
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Umbaukosten aufgrund einer Behinderung nicht auf mehrere Jahre verteilen

Umbaukosten aufgrund einer Behinderung nicht auf mehrere Jahre verteilen

Behinderte Menschen sind oftmals mit sehr hohen Aufwendungen belastet, die andere gesunde Menschen nicht haben. Die gilt insbesondere für eine behindertengerechte Umgestaltung des Wohnumfeldes, wie barrierefreie Umbaumaßnahmen in der Wohnung, Einbau eines Treppenlifts, Anbau eines Aufzuges, Bau einer Rollstuhlrampe, Umrüstung des Fahrzeuges usw. Dürfen die Umbaukosten aber auch auf mehrere Jahre verteilt werden.
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Scheidungskosten ab 2013 nicht mehr steuerlich absetzbar

Scheidungskosten ab 2013 nicht mehr steuerlich absetzbar

„Bis dass der Tod euch scheidet?“ Von wegen. Etwa jede dritte Ehe in Deutschland geht vorzeitig auseinander. Und jedes Mal ist dies mit ganz erheblichen Kosten für beide Parteien verbunden. Für jeden Ehegatten stellt sich die Frage, ob er seine Scheidungskosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastung absetzen darf. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Kosten des Scheidungsverfahrens und der Scheidungsfolgesachen.


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„Spaghettimonster-Kirche“ ist keine Religionsgemeinschaft

"Spaghettimonster-Kirche" ist keine Religionsgemeinschaft

Es ist kein Witz und auch keine Geschichte aus einem Kinderbuch: Es gibt tatsächlich eine sog. „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“, die 2005 vom US-Physiker Bobby Henderson gegründet wurde. Es handelt sich dabei um eine Religionssatire, die als Persiflage der kreationistischen Pseudowissenschaft Intelligent Design gedacht war, die damals gleichberechtigt neben der Evolutionstheorie im Biologieunterricht gelehrt werden sollte.
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Kindergeldanspruch auch für die Zeit des „Work and travel“?

Kindergeldanspruch auch für die Zeit des "Work and travel"?

„Work and travel“ ist eine beliebte Form des Reisens, bei der man sich die nötigen finanziellen Mittel für den Auslandsaufenthalt durch Gelegenheitsjobs vor Ort verdient. Vor allem Abiturienten und Abiturientinnen nutzen solche Programme, um nach bestandener Abiturprüfung ferne Länder und Leute abseits der typischen Touristenpfade kennen zu lernen. Bevorzugt sind hierbei Australien, Neuseeland, Kanada, USA. Natürlich sollen auch die Fremdspra-chenkenntnisse verbessert werden. Die Frage ist, ob die Eltern für die Travel-Worker Anspruch auf Kindergeld haben.


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Unterhalt an Angehörige im Ausland: Verschärfter Nachweis bei Bargeldübergabe

Unterhalt an Angehörige im Ausland: Verschärfter Nachweis bei Bargeldübergabe

Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen Angehörige im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt seit 2007 strengere Anforderungen an die Bedürftigkeit des Empfängers und an den Nachweis der Unterhaltszahlungen. Dabei gelten für Bargeldübergaben besonders strenge Nachweisanforderungen.
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Außergewöhnliche Belastungen: Wie Sie die zumutbare Belastung jetzt berechnen

Außergewöhnliche Belastungen: Wie Sie die zumutbare Belastung jetzt berechnen

Die Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, kürzt das Finanzamt um die zumutbare Belastung, so insbesondere Krankheits-, Kur-, Pflege-, Behinderungskosten. Die Zumutbarkeitsgrenze wird in drei Stufen (Stufe 1 bis 15.340 Euro, Stufe 2 bis 51.130 Euro, Stufe 3 über 51.130 Euro) nach einem bestimmten Prozentsatz des „Gesamtbetrags der Einkünfte“ bemessen. Diese beträgt je nach Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 %.
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Abfindung: Steuervergünstigung auch bei eigener Kündigung?

Abfindung: Steuervergünstigung auch bei eigener Kündigung?

Die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist für den betroffenen Mitarbeiter meist schmerzlich. Zur gütlichen Trennung wird der Mitarbeiter daher häufig mit einem goldenen Handschlag verabschiedet. Zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes wird eine Abfindung, die zudem bei der Versteuerung steuerbegünstigt berücksichtigt wird. Gilt dies aber auch bei einer eigenen Kündigung?


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Fotovoltaik: Betrieb und Verkauf der Anlage sind gewerbliche Einkünfte

Fotovoltaik: Betrieb und Verkauf der Anlage sind gewerbliche Einkünfte

Die Finanzverwaltung und auch die Finanzrechtsprechung behandeln die Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb„. Aber ist dies wirklich korrekt? Vielmehr ist es doch so, dass beim Betrieb einer Fotovoltaikanlage eigentlich alle Merkmale der Gewerblichkeit fehlen, wie aktive Teilnahme am Markt und am Wettbewerb, eigene Preisgestaltung, verschiedene Kunden, die Möglichkeit zum Wechsel des Netzbetreibers, aktives Tun des Betreibers (dieser tut nämlich gar nichts).
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Handwerkerleistungen: Sind auch Vorarbeiten im Handwerksbetrieb begünstigt?

Handwerkerleistungen: Sind auch Vorarbeiten im Handwerksbetrieb begünstigt?

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro, im Jahr von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind nur Arbeitskosten, und solche nur an und in der selbst genutzten Wohnung. Nicht ganz geklärt ist immer noch die Frage, inwieweit auch Arbeiten begünstigt sind, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebes ausgeführt werden.
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Wer am 1. eines Monats geboren wird erhält weniger Kindergeld!

Wer am 1. eines Monats geboren wird erhält weniger Kindergeld!

Kindergeld erhalten Sie für ein Kind ab dem Geburtsmonat stets bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Oder bis zum vollendeten 25. Lebenjahr, falls Ihr Kind in Berufsausbildung ist. Wie alt Ihr Kind ist, wissen Sie. Aber können Sie genau sagen, wann Ihr Kind das 18. oder 25. Lebensjahr „vollendet“? Vollendet wird ein Lebensjahr mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag. Der Tag des Geburtstags wird also nicht mitgerechnet.
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ADHS-Kinder: Unterbringung in Privatschule nicht absetzbar

ADHS-Kinder: Unterbringung in Privatschule nicht absetzbar

Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines Kindes sind grundsätzlich mit dem Kindergeld oder den steuerlichen Freibeträgen (Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag) sowie dem Ausbildungsfreibetrag abgegolten und daher nicht zusätzlich absetzbar. Dabei können Schulgelder – nicht jedoch Internatskosten – zu 30 %, begrenzt auf 5.000 Euro, als Sonderausgaben abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die Frage ist, ob bei einer krankheitsbedingten Internatsunterbringung des Kindes die Kosten als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden.
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Heimkosten: Wenn Kinder für die Eltern zahlen müssen

Heimkosten: Wenn Kinder für die Eltern zahlen müssen

Ist ein Elternteil wegen Pflegebedürftigkeit in einem Pflegeheim oder wegen Alters in einem Altenheim untergebracht, reicht das eigene Einkommen häufig nicht aus, um die Heimkosten zu bezahlen. Oftmals müssen dann die Kinder für die Eltern zahlen. Dies können Zahlungen an das Heim, an das Sozialamt oder direkt an den Elternteil sein. Die Frage ist, ob und wie Sie den Fiskus an den Heimkosten beteiligen können.
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Diskriminierung: Entschädigung des Arbeitgebers vollkommen steuerfrei

Diskriminierung: Entschädigung des Arbeitgebers vollkommen steuerfrei

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten (§ 1 AGG). Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Der so Benachteiligte kann eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen (§ 15 Abs. 2 AGG). Die Frage ist, wie eine solche Entschädigung steuerlich zu behandeln ist.
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Rückzahlung von Ausbildungskosten sind Werbungskosten

Rückzahlung von Ausbildungskosten sind Werbungskosten

Die Bundeswehr macht es möglich, als Soldaten auf Zeit während der Bundeswehrzeit auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium zu absolvieren, meist Humanmedizin. Die Soldaten erhalten ein Gehalt, müssen sich aber verpflichten, anschließend für mindestens 10 Jahre in der Bundeswehr als Sanitätsoffiziere Dienst zu leisten. In vielen Fällen verlassen die Soldaten jedoch bereits nach kurzer Zeit die Bundeswehr, um einer zivilen Berufstätigkeit nachzugehen. Der Bund verlangt dann das während des Studiums erhaltene Ausbildungsgeld von monatlich rd. 1.800 Euro sowie anschließende Fachausbildungskosten zurück.
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Zahlungspflicht der Kirchensteuer für konfessionslosen Ehegatten

Zahlungspflicht der Kirchensteuer für konfessionslosen Ehegatten

Kirchensteuerpflicht besteht grundsätzlich nur für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, die ihren Wohnsitz in Deutschland und im Bereich dieser Religionsgemeinschaft haben. Maßgebend ist die formelle Mitgliedschaft, nicht etwa die Intensität des Glaubens und die Beteiligung am religiösen Leben. Wer also keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, braucht keine Kirchensteuer zu zahlen. Gilt das aber auch bei bei Ehegatten?
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Legasthenie: Amtsärztliches Attest nur bei auswärtiger Unterbringung erforderlich

Legasthenie: Amtsärztliches Attest nur bei auswärtiger Unterbringung erforderlich

Bei einer Lese- und Rechtschreibestörung kann es sich um eine vorübergehende Lernschwäche handeln oder um eine krankhafte Legasthenie oder Dyslexie. Eine Krankheit liegt vor, wenn eine Lese- und Rechtschreibestörung auf einer „isolierten Störung der zerebralen, für das Lesen und Schreiben notwendigen Wahrnehmungsfunktionen bei gleichzeitiger normaler Entwicklung der übrigen zentralen Funktionen beruht“. Dann stellen die Aufwendungen zur Behandlung Krankheitskosten dar und sind als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG – unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung – absetzbar.
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Abgeltungssteuer: Wie negative Kapitaleinkünfte doch verrechnet werden können

Abgeltungssteuer: Wie negative Kapitaleinkünfte doch verrechnet werden können

Positive und negative Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen, werden grundsätzlich im laufenden Jahr miteinander verrechnet. Verbleiben am Jahresende negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, dürfen diese nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen nicht in das Vorjahr zurückgetragen werden, sondern nur in den künftigen Jahren mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden.
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Studienkosten sammeln und steuerlich geltend machen!

Studienkosten sammeln und steuerlich geltend machen!

Das Gesetz sagt, dass Aufwendungen für ein Erststudium als Erstausbildung nicht unbegrenzt als Werbungskosten, sondern nur noch begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der Abzug als Sonderausgaben bedeutet, dass die Studienkosten steuerlich „unter den Tisch fallen“, wenn keine entsprechend hohen Einnahmen erzielt werden. Was von den Studienkosten im Jahr der Zahlung nicht mit Einkünften verrechnet werden kann, ist steuerlich verloren. Jedenfalls werden die Kosten nicht auf spätere Jahre vorgetragen, um dann im ersten Berufsjahr eine Steuererstattung zu erlangen.
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Unterhalt an bedürftige Personen: Monatsbezogene Kürzung der Opfergrenze

Unterhalt an bedürftige Personen: Monatsbezogene Kürzung der Opfergrenze

Unterstützen Sie bedürftige Personen, erkennt das Finanzamt Ihre Unterhaltsleistungen nur bis zur sog. Opfergrenze an. Denn Sie sind – auch zivilrechtlich gemäß § 1603 BGB – nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet, als die Unterhaltsleistungen in einem vernünftigen Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen und Ihnen nach Abzug der Unterhaltsleistungen noch genügend Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs für sich sowie ggf. für Ihren Ehegatten, auch geschiedenen Ehegatten und Ihre Kinder verbleiben.
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