Eltern erhalten das Kindergeld für ein behindertes Kind ohne Altersbegrenzung, also über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn dieses wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Doch wer beurteilt eigentlich die Erwerbsfähigkeit bzw. die Erwerbsunfähigkeit des Kindes?
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Kategorie: Steuererklärung 2020
Neuregelung der Umzugskostenpauschale 2020
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden (§ 10 BUKG). Jetzt wurde die Umzugskostenpauschale 2020 neu geregelt.
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Elektrofahrzeug: Schätzung der Stromkosten für das Aufladen
Auch wenn die Zahlen noch niedrig sind: Immer mehr Unternehmer entscheiden sich bei der Neuanschaffung eines Firmen-Pkw für ein Elektrofahrzeug. Viele dieser Fahrzeuge werden nicht nur in der Firma, sondern auch zuhause aufgeladen. Zwar haben zahlreiche Nutzer eines Elektrofahrzeug hierfür eine eigenständige Lademöglichkeit oder zumindest einen eigenen Stromzähler angeschafft. Doch viele Besitzer laden den Pkw „an der heimischen Steckdose“ ohne gesonderten Stromzähler auf.
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Bitcoins und Co.: Sind Gewinne aus dem Verkauf überhaupt zu versteuern?
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Litecoin, IOTA u.a. sind digitale, anonyme, notenbankunabhängige Währungen. Viele wissen nicht wirklich, was genau das ist und wie sie funktionieren. Was allerdings weithin wahrgenommen wird, sind Pressemeldungen über extreme Wertsteigerungen und drastische Wertverluste. Die Frage ist, wie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen steuerlich zu beurteilen sind.
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Krankenversicherung: Erleichterung für privat Krankenversicherte
Schätzungsweise eine Million Selbstständige und Kleinunternehmer sind derzeit privat kranken- und pflegeversichert. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl derjenigen, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise auf einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung nach dem SGB II angewiesen sind oder bei denen der Versicherungsbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf nach dem SGB XII berücksichtigt wird, in absehbarer Zeit steigen wird.
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Rentenerhöhung 2020: Ordentliche Steigerung trotz Corona-Krise
Zum 1.7.2020 steigen die Renten im Westen um 3,45 % und im Osten um 4,20 %. Mit der Rentenerhöhung 2020 steigen der aktuelle Rentenwert von gegenwärtig 33,05 Euro auf 34,19 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) von gegenwärtig 31,89 Euro auf 33,23 Euro . Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 97,2 % des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 96,5 %). Das Rentenniveau beträgt 48,21 %.
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Elterngeld: Drei Verbesserungen wegen Corona
Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des neugeborenen Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Immer mehr Väter und Mütter nutzen die reservierten Partnermonate, das ElterngeldPlus, mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten.
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Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung unterschritten?
Besser verdienende Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr Jahreseinkommen die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro (2020) überschreitet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Sie können dann weiterhin freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln, sofern das Gehalt auch die Versicherungspflichtgrenze im kommenden Jahr übersteigen wird. Dies gilt für Personen unter 55 Jahren. Zu unterscheiden von der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze von 56.250 Euro (2020).
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Übungsleiterfreibetrag für Ärzte und Pfleger im Ruhestand
In der Corona-Krise versorgen oftmals Ärzte bzw. Ärztinnen und Pfleger bzw. Pflegerinnen im Ruhestand für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder gemeinnütziges Krankenhaus Patienten. Die Frage ist, ob sie den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro gemäß § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch nehmen können.
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Home-Office und Corona: Das können Sie absetzen
In Corona-Zeiten verlagern viele Arbeitgeber die Arbeitsplätze in den häuslichen Bereich ihrer Mitarbeiter. Die Mitarbeiter arbeiten dann zu Hause im Home-Office. Bei dieser sog. Telearbeit üben die Mitarbeiter ihre Tätigkeit für eine bestimmte Zeit ausschließlich zu Hause oder alternierend teilweise zu Hause und teilweise im Betrieb aus. Sofern der Arbeitsraum wie ein Arbeitszimmer ausgestattet ist und so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird, können die Kosten steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sein.
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Hinzuverdienstgrenze 2020: Üppige Erhöhung für Frührentner
Wer vor der Regelaltersgrenze eine gesetzliche Rente bezieht und noch einer Beschäftigung nachgeht, darf nicht mehr als 6.300 Euro (das sind 14 x 450 Euro) im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Hinzuverdienstgrenze gilt für langjährig Versicherte ab 63 Jahre (nach 35 Versicherungsjahren), für besonders langjährig Versicherte mit 63 ohne Rentenabschlag (nach 45 Versicherungsjahren), für Schwerbehinderte sowie für Erwerbsminderungsrentner.
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Einzelveranlagung für Ehegatten: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet.
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Arbeitshilfe vom Fiskus: Kaufpreisaufteilung beim Immobilienkauf
Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt gleichzeitig auch den dazu gehörigen Grund und Boden mit. Falls die Immobilie vermietet werden soll, können die Anschaffungskosten im Wege der Abschreibung als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Abschreibung ist allerdings nur möglich auf den Gebäudeanteil, nicht jedoch auf den Bodenanteil. Das Arbeitshilfe (BMF) stellt jetzt eine aktualisierte zur Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung zur Verfügung.
Hinzuverdienst während der Kurzarbeit erleichtert
Wer derzeit in Kurzarbeit ist, darf sich im Zeitraum vom 1.4. bis zum 31.10.2020 in „systemrelevanten Branchen“ etwas dazuverdienen. Der Verdienst soll in diesem Fall nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Voraussetzung für den Hinzuverdienst ist jedoch, dass der aus der Hauptbeschäftigung noch gezahlte Verdienst zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und dem Verdienst aus dem Minijob das normale Bruttoeinkommen nicht übersteigt.
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Corona-Hilfe: Steuererleichterungen für Spendenorganisationen
Die aufgrund der Corona-Krise verordneten Einschränkungen sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen engagieren sich in der Corona-Hilfe für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind.
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Rentenfreibetrag: Keine Neuberechnung wegen Rentenangleichung im Osten
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind im ersten und zweiten Bezugsjahr mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der für das Jahr des Rentenbeginns gesetzlich festgelegt ist (bei Rentenbeginn im Jahre 2019: 78 %). Der Restbetrag im zweiten Jahr ist der persönliche Rentenfreibetrag, der dann zeitlebens festgeschrieben wird. Ab dem dritten Jahr ist die Rente in voller Höhe nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrages und des Werbungskosten-Pauschbetrages von 102 Euro steuerpflichtig.
Immobilienübertragung: Vorsicht bei reiner Grundschuldübernahme
Wer eine Immobilie erwirbt, übernimmt diese in der Regel lastenfrei. Zum einen werden Darlehen des vorigen Eigentümers nicht übernommen und zum anderen werden Grundschulden im Grundbuch vor dem Eigentumsübergang gelöscht. Gegebenenfalls erfolgt die Abwicklung der Immobilienübertragung über ein Treuhandkonto des Notars, das heißt, der Kaufpreis wird auf ein solches Konto überwiesen und der Notar tilgt damit den Kredit des Verkäufers.
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Studienkosten: Abzugsbeschränkung mittels Zuwendungsnießbrauch umgehen
Die Kosten für ein Erststudium sind nicht als Werbungskosten abziehbar, sondern können – beschränkt – lediglich als Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Die Abzugsbeschränkung steht mit unserem Grundgesetz im Einklang, wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden hat. Hier ergibt sich über einen Zuwendungsnießbrauch an einer Immobilie ein interessantes Gestaltungsmodell.
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Geänderte Rentenformel bremst Rentenerhöhung 2020
Jedes Jahr zum 1. Juli werden die Renten erhöht – mal etwas mehr, mal etwas weniger. Nur in den Jahren 2004 bis 2006 gab es Nullrunden und keine Rentenerhöhungen. Die jährliche Rentenanpassung über die Rentenformel wird neben dem Nachhaltigkeitsfaktor, dem Altersvorsorgefaktor, der Niveauschutzklausel und seit 2019 im Osten neben der gesetzlichen Rentenangleichung vor allem durch die Lohnentwicklung des Vorjahres bestimmt.
Kanalanschluss: Sanierungsarbeiten sind sofort abziehbar
Seit Jahr und Tag streiten sich Vermieter mit den Finanzämtern darüber, wie Erschließungskosten für einen Kanalanschluss oder Sanierungsarbeiten steuerlich zu würdigen sind.
Sanierungskosten für eine Grabstätte sind keine außergewöhnliche Belastung
Früher war eine aufwendig gestaltete Grabstätte keine Seltenheit, während Gräber heutzutage eher schlicht gehalten werden. Entsprechend den gemeindlichen Friedhofsordnungen werden sie auch oftmals bereits nach Ablauf einer Frist von 25 Jahren bzw. 30 Jahren eingeebnet. Nun sind die Kosten für die laufende Grabpflege anerkanntermaßen einkommenssteuerlich nicht abziehbar. Was ist aber, wenn eine sehr alte Familiengrabstätte saniert wird?
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