Zahlreiche Arbeitnehmer haben für eine gewisse Zeit in den USA gearbeitet und dort auch Pensionsansprüche erworben. Bei der späteren Auszahlung der Pension stellt sich die Frage, wie diese zu besteuern ist, wenn der Arbeitnehmer mittlerweile wieder in Deutschland wohnt.
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Kategorie: Steuererklärung 2019
Firmenfahrrad: Neue Steuerbegünstigung bei Gehaltsumwandlung
Seit dem 1.1.2019 ist der private Nutzungswert aus der Überlassung eines Firmenfahrrads für den Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, z. B. anstelle einer Gehaltserhöhung (§ 3 Nr. 37 EStG). Diese Steuerbefreiung ist zunächst befristet bis zum 31.12.2021. Sie gilt für Fahrräder und Elektro-Fahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind, z. B. Pedelecs.
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Erhöhung der Umzugskostenpauschale ab April 2019
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden.
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Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe
Wenn Sie eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung) nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro.
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PC Magazin: Lohnsteuer kompakt mit „sehr gut“ bewertet
Großer Erfolg für Lohnsteuer kompakt: In der aktuellen Ausgabe des PC Magazins haben wir hervorragende Ergebnisse erzielt und wurden mit dem Testsiegel „sehr gut“ ausgezeichnet.
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Ausbildungsfreibetrag: Kein Anspruch für minderjährige Kinder
Für Kinder in Schul- und Berufsausbildung, für die die Eltern Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, besteht zusätzlich ein Anspruch auf einen Ausbildungsfreibetrag für „Sonderbedarf“, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht ist. Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder beträgt 924 EUR im Jahr (§ 33a Abs. 2 EStG).
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Grundsicherung: Erhöhung des Freibetrages für Riester- und Betriebsrenten
Menschen, die bedürftig sind und die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, erhalten die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 SGB XII – vergleichbar Hartz IV bei erwerbsfähigen bedürftigen Menschen.
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„Schulhund“: Kosten als Werbungskosten absetzbar?
Tiere werden aus Liebhaberei, aus Tierliebe, zur Unterhaltung und zum Vergnügen gehalten. Deshalb ist die Tierhaltung grundsätzlich dem privaten Lebensbereich zuzurechnen, sodass die Kosten für Anschaffung und Unterhalt steuerlich leider nicht absetzbar sind. Wie ist aber der speziell ausgebildete „Schulhund“ einer Lehrerin zu bewerten, den diese regelmäßig in Ihrer Klasse einsetzt.
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Steuersparmodell: Firmenwagen für minijobbende Ehefrau?
Ein vermeintlich schönes Steuersparmodell: Ein Selbstständiger stellt seine Ehefrau bzw. Lebenspartnerin auf 450 Euro-Basis (Minijob) an und überlässt ihr auf Firmenkosten einen Firmenwagen. Der bei der Partnerin zu versteuernde Nutzungswert für die Privatnutzung nach der 1-Prozent-Regelung soll mit dem geringen Lohn verrechnet werden, wodurch sich der Zahlbetrag dann Richtung 0 Euro bewegt. Die Kosten für das Fahrzeug aber kann der Selbstständige als Betriebsausgaben absetzen. Wird das Finanzamt dieses Modell akzeptieren?
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Investmentfonds: Die neue Anlage KAP-INV zur Steuererklärung
Kapitalanleger, die ihre Einkommensteuererklärung für das 2018 erstellen, sehen sich mit zwei neuen Anlagen konfrontiert, nämlich der Anlage KAP-BET und der Anlage KAP-INV. Die Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen. Die Anlage KAP-INV ist für die Erklärung von Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, vorgesehen. Sie gilt zum Beispiel bei Investmentanteilen, die im Ausland verwahrt werden. Sie kann beim Ausfüllen durchaus Probleme bereiten. Erträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind hingegen – wie bisher – in der Anlage KAP einzutragen.
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Spenden und Mitgliedsbeiträge: Die Attac-Organisation ist nicht gemeinnützig
Attac Deutschland ist das Projekt des gemeinnützigen Attac-Trägervereins e. V. mit Sitz in Frankfurt/Main. Die Organisation hat zurzeit etwa 29.500 Mitglieder. Die Attac-Organisation setzt sich ein für eine Umverteilung des globalen Reichtums, eine strenge Regulierung der Finanzmärkte, einen gerechten Welthandel und umfassende soziale Sicherheit. Dabei ging es z. B. um ein Sparpaket der Bundesregierung, die Finanztransaktionssteuer, die Bekämpfung der Steuerflucht, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, ein Bahnprojekt, die wöchentliche Arbeitszeit oder das sog. bedingungslose Grundeinkommen.
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Erste Tätigkeitsstätte: Geschickte Zuordnung spart Steuern
Das Reisekostenrecht hält zuweilen einige Kuriositäten bereit. Insbesondere die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern, die in mehreren Betrieben oder Filialen arbeiten, kann zu interessanten Ergebnissen führen. In der Praxis wird oftmals der Fehler begangen, bei den steuerlichen Auswirkungen aufgrund der Zuordnung der Tätigkeitsstätte nur ein einziges Jahr zu betrachten.
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Krankenversicherung: Geringere Belastungsgrenze für Zuzahlungen
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen für alle möglichen medizinischen Leistungen zuzahlen und Eigenanteile übernehmen, z. B. zu Arzneimitteln, Massagen, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlung. Bei den Zuzahlungen gibt es jedoch eine Belastungsgrenze, die vor finanzieller Überforderung schützen soll. Die Eigenbelastung des Versicherten und seiner Familie ist begrenzt auf 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken auf 1 %.
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Beruflicher Aufenthalt im Ausland: Neue Werte für den Kaufkraftausgleich
Bei einem beruflich veranlassten Auslandsaufenthalt entstehen aufgrund des Währungsgefälles häufig höhere Lebenshaltungskosten. Dann kommt der sog. Kaufkraftausgleich ins Spiel, der die Unterschiede der Kaufkraft der fremden Währung und der Kaufkraft des Euro durch Zuschläge (im öffentlichen Dienst) oder durch Abschläge (in der Privatwirtschaft) ausgleichen soll. Diese Zahlung des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
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Aktientausch: Steuerfalle „Barabfindung“ ist rechtmäßig
Wenn Aktiengesellschaften fusionieren oder sich spalten, müssen die beteiligten Aktionäre häufig die Aktien ihres alten Unternehmens hergeben und bekommen dafür Aktien des neuen Unternehmens. Beim Aktientausch treten die erhaltenen Anteile steuerlich an die Stelle der bisherigen Anteile. Dadurch bleiben die steuerlichen Reserven dauerhaft verstrickt und werden erst bei einer zukünftigen Veräußerung realisiert und erst dann versteuert.
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Rückabwicklung von Darlehensverträgen: Nutzungsersatz steuerpflichtig?
Gerade in jüngster Zeit kommt es aufgrund einer für Verbraucher günstigen BGH-Rechtsprechung bezüglich fehlerhafter Widerrufsbelehrung häufig vor, dass Darlehensverträge widerrufen und rückabgewickelt werden. Beim Widerruf erlischt das Darlehensverhältnis rückwirkend zum Tag des Vertragsabschlusses und wandelt sich von da an in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis um. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer innerhalb von 30 Tagen die Darlehenssumme zurückzahlen muss und die Bank gleichzeitig die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen herausgeben muss.
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Übungsleiter und Ehrenamtliche: Vorteilhafte Neuregelung ab 2019
Bei nebenberuflich ausgeübten Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Dirigent oder Chorleiter, Trainer oder Mannschaftsbetreuer usw. bleiben Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG) und auch sozialversicherungsfrei (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Gleiches gilt für nebenberuflich ausgeübte künstlerische Tätigkeiten, z.B. als Organist in der Kirche, sowie für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
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Düsseldorfer Tabelle: Erhöhung des Mindestunterhalt
Geschiedene und getrennt lebende Elternteile sowie Eltern nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes („Düsseldorfer Tabelle“). Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB).
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Sind Entschädigungen wegen Erwerbsunfähigkeit zu versteuern?
Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt werden, sind zu versteuern, unterliegen aber der sogenannten Fünftel-Regelung und werden ermäßigt besteuert. Zuweilen können Entschädigungen aber auch ganz steuerfrei bleiben. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) mehrfach entschieden, dass eine Abfindung nicht zu versteuern ist, wenn der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer Schadenersatz leistet, weil der Chef etwa seine arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt hat.
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Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Stundenzettel plus Auflistung geleisteter Arbeiten
Auch Arbeitnehmer bedürfen hin und wieder Hilfe bei ihren Tätigkeiten und können ihrerseits andere Arbeitnehmer anstellen, also ein Unterarbeitsverhältnis begründen. Das ist steuerlich zulässig, wird von den Finanzämtern aber mit Argwohn betrachtet. Denn grundsätzlich unterstellen diese, dass ein Arbeitnehmer alle nötigen Mittel von seinem Arbeitgeber erhält, um seinen Job ausüben zu können. Und familiäre Mithilfe in Form eines Ehegatten-Arbeitsverhältnis wird per se kritisch gesehen.
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Freiwilligendienst „weltwärts“: Seit 10 Jahren interessant für Jugendliche
Vor genau zehn Jahren rief das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ ins Leben. Dieser spricht gezielt junge Menschen in Deutschland an und ermöglicht ihnen einen Aufenthalt in einem Land des Globalen Südens (Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa, Ozeanien). Die Freiwilligen sollen dabei an entwicklungspolitische Fragestellungen und an gegenseitiges interkulturelles Lernen in einer globalisierten Welt herangeführt werden.
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