Kategorie: Urteile

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Entfernungspauschale oder Dienstreisekosten bei Versetzung

Eine Versetzung führt nicht automatisch dazu, dass die neue Dienststelle als regelmäßige Arbeitsstelle anzusehen ist. Mit Urteil vom 29. März 2012 zur Einkommensteuer 2009 (Az.: 5 K 2160/11) hat sich das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz mit der Frage befasst, ob eine Versetzung eines Soldaten an eine andere Stammdienststelle ohne Weiteres die Annahme rechtfertigt, dass diese Stammdienststelle als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist, mit der steuerlichen Folge, dass dann Fahraufwendungen – als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – nur mit der Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer) und nicht nach Dienstreisegrundsätzen (0,30 € pro gefahrenem km) berücksichtigt werden können.
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Hausbau: Bauzeitzinsen können als Herstellungskosten abgesetzt werden


Zinsen für Kredite zur Finanzierung einer Immobilie, die während der Bauphase anfallen, können unter Umständen als Herstellungskosten anerkannt werden. Dadurch erhöhen sie die Abschreibungsbasis. Nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse AG gilt dies zum Beispiel für Zinsen, die bis zu dem Zeitpunkt entstehen, ab dem die Absicht einer Vermietung ersichtlich wird. Das ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts München vom 24.11.2011 – Az.: 11 K 2686/10.
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Neuregelung der Abgabenordnung hebelt Rechtsprechung des BFH aus

Mit einer Neuregelung des § 97 Abgabenordnung (AO) plant der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2013 eine Verkürzung von Rechten der Steuerpflichtigen im Steuerverfahren. Der vorliegende Entwurf hebelt zudem erneut die Rechtsprechung des BFH aus und reagiert auf ein Urteil vom 24.2.2010 (II R 57/08). Darin hat das Gericht die Auffassung vertreten, dass eine Finanzbehörde erst dann Unterlagen anfordern kann, wenn die zuvor vom Vorlagepflichtigen verlangte Auskunft nicht oder nicht ausreichend erteilt wurde.
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Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme und eines Vollzeitstudiums in voller Höhe absetzbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 9. Februar 2012 (VI R 42/11 und VI R 44/10) entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungkosten abgezogen werden können.
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Keine Willkür- und Schikane bei Erlass einer Prüfungsanordnung

Die Anordnung einer  Außenprüfung kann wegen Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot rechtswidrig sein. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (VIII R 8/09). In diesem Fall konnte ein selbständig tätiger Rechtsanwalt detailliert und nachvollziehbar darlegen, dass sich seine steuerlichen Verhältnisse seien seit Jahren unverändert und bekannt seien. Das Finanzamt habe die Prüfung bei ihm nur angeordnet, weil er einen Beamten der Finanzverwaltung vertrete, der behaupte, vom Vorsteher seines Amts gemobbt worden zu sein.
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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: „Offensichtlich verkehrsgünstigere“ Straßenverbindung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteile vom 16. November 2011 VI R 19/11 und VI R 46/10 konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Entfernungspauschale für einen längeren als den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann. Grundsätzlich kann die Entfernungspauschale nur für die kürzeste Entfernung beansprucht werden. Etwas anderes gilt aber, wenn eine andere Verbindung „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes).
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Fußballspieler als Wirtschaftsgut

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14. Dezember 2011 I R 108/10 seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1992 bestätigt, nach der Vereine der Fußball-Bundesliga Ablösezahlungen an andere Vereine für den Wechsel von Spielern nicht sofort steuerwirksam als Betriebsausgaben absetzen können. Die Vereine müssen vielmehr in ihren Bilanzen für die exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem jeweiligen Spieler ein immaterielles Wirtschaftsgut in Höhe der Ablösezahlungen zuzüglich etwaiger Provisionszahlungen an Spielervermittler ausweisen und können dieses entsprechend der Vertragslaufzeit abschreiben.
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Bundesfinanzhof bejaht Verfassungsmäßigkeit der Zuteilung der Identifikationsnummer und der dazu erfolgten Datenspeicherung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Januar 2012 II R 49/10 entschieden, dass die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt. Da die Identifikationsnummern den steuerpflichtigen natürlichen Personen anders als die bisherigen Steuernummern auf Dauer und bundeseinheitlich zugeteilt werden, ermöglichen sie deren eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren.
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Richter und Hochschullehrer können Arbeitszimmer nicht absetzen

In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei Hochschullehrern (Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10) und Richtern (Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11) das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Sie können Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen.
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Glück gehabt: Steuerzahler darf zuviel erstattete Lohnsteuer behalten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt.
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Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer (Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10) und Richter (Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11) bildet danach das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen können.
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Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice

Mit Urteil vom 23. November 2011 XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%) unterliegen. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist. Die Lieferung von Lebensmittelzubereitungen unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (von derzeit 7%).
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Semestergebühren sind abziehbare Ausbildungskosten

Semestergebühren sind Ausbildungskosten. Deshalb können sie in voller Höhe vom Einkommen des Kindes abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn in den Semestergebühren ein Studententicket enthalten ist, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22.09.2011 Az. III R 38/08 entschied. Über diese und über anzuerkennende Aufwendungen informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
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