Bei Aktien gibt es bekanntlich verschiedene Arten von Verlusten: Kursverluste, die lediglich auf dem Depotauszug stehen, echte Verluste, die im Fall der Veräußerung realisiert werden, Verluste, die durch Ausbuchung wertlos gewordener Aktien entstehen, sowie Verluste aus der Risikoabsicherung durch Hebelprodukte. Grundsätzlich gilt für Verluste aus Kapitalvermögen, dass sie nur mit Gewinnen aus anderweitigem Kapitalvermögen verrechnet werden können, nicht aber mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten, wie Arbeitslohn oder Mieteinnahmen.
Kategorie: BMF-Schreiben
Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis zehn Kilowatt
Das Bundesfinanzministerium vereinfachte Anfang Juni die Beurteilung der „Gewinnerzielungsabsicht“ kleiner Photovoltaikanlagen. Seither gilt, dass sich Betreiber kleiner Solaranlagen von der Ermittlung und Abführung der Einkommensteuer befreien lassen können.
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Gesundheitsförderung: Steuerfreibetrag für Arbeitgeberleistungen
Viele Unternehmen versuchen, die Gesundheitsprävention für ihre Mitarbeiter attraktiv zu gestalten und so die Ausfallzeiten zu verringern. Zwar ist der Fiskus schnell geneigt, insoweit einen geldwerten Vorteil anzunehmen, der der Lohnsteuer unterliegen könnte. Doch der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 600 Euro je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, soweit die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden (§ 3 Nr. 34 EStG).
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Bundestagswahl am 26.9.2021: Wie Parteispenden berücksichtigt werden
Zur Bundestagswahl am 26. September 2021 treten weit mehr als die großen bekannten Parteien an und buhlen nicht nur um Ihre Stimme – sondern auch um Parteispenden. Denn Stimmen und Spenden bringen den Parteien zusätzlich Geld aus der Staatskasse.
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Behinderten-Pauschbetrag: Nachweis bei Grad der Behinderung von unter 50
Wer behindert ist, hat entsprechend seinem Grad der Behinderung Anspruch auf einen steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG). Zum 1.1.2021 sind die jeweiligen Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt worden. Zugleich wurden die maßgeblichen Grade der Behinderung an das Sozialrecht angeglichen. Dadurch können ab 2021 erstmals auch Steuerpflichtige mit einem Grad der Behinderung von 20 ohne besondere Voraussetzungen einen Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro erhalten. Doch wie erfolgt der Nachweis?
Sachbezüge: Änderung bei den Bewertungsvorschriften
Arbeitnehmer müssen auch Sachbezüge versteuern, die ihnen ihr Arbeitgeber gewährt. Zwar gibt es bestimmte Freibeträge und Freigrenzen, doch diese betreffen nur die Höhe der Versteuerung. An der grundsätzlichen Steuerpflicht des „geldwerten Vorteils“ ändert sich dadurch nichts.
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Pauschalbesteuerung für Dienstwagen kann zur Nachzahlung führen
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalbesteuerung werden monatlich 1 % des Listenpreises des Kfz als Privatanteil versteuert. Hinzu kommen noch 0,03 % des Kfz-Listenpreises pro Entfernungs-Kilometer und Monat, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.
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Einzelfragen zur Sofortabschreibung für PCs und Notebooks
Die Finanzverwaltung hat verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind oder noch werden. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben als Sofortabschreibung abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises.
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Impfzentren: Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale für Freiwillige
Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung der freiwilligen Helferinnen und Helfer in Impfzentren festgelegt. Diese können nun von der Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten steuerfrei sind.
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Homeoffice-Pauschale auch für Studenten und Auszubildende
Viele Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, üben ihre berufliche Tätigkeit derzeit zu einem großen Teil zu Hause aus, also im Homeoffice. Doch nicht immer verfügen sie über einen separaten Raum, der steuerlich als Arbeitszimmer akzeptiert wird, sondern arbeiten in einer Ecke im Wohnzimmer oder am Küchentisch. In den Corona-Jahren 2020 und 2021 dürfen sie dann immerhin die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Diese Regelung gilt auch für Studenten und Auszubildende.
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Unbegrenzte Sofortabschreibung für Computer und Software
Ein Computer kann ein Arbeitsmittel sein. Wie bei anderen Arbeitsmitteln auch war bisher eine Sofortabschreibung nur möglich, wenn die Anschaffungskosten unter 800 Euro lagen. Doch nach dem politischen Willen wird diese Regelung ab dem Jahr 2021 für Desktop-Computer, Notebooks und Software durch eine vorteilhafte Neureglung ersetzt. Die Anschaffungskosten können nun im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Doppelte Haushaltsführung: Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung
Zu den abzugsfähigen Kosten für eine doppelte Haushaltsführung gehören auch Ausgaben für die Anschaffung von notwendigen Einrichtungsgegenständen und Hausrat für die Zweitwohnung (BFH-Urteil vom 3.12.1982, BStBl. 1983 II S. 467).
Fonds: Wie hoch ist die Vorabpauschale für 2020 und 2021?
Seit dem 1.1.2018 gelten neue Regeln zur Investmentbesteuerung. Der Anleger versteuert zunächst (nur) die tatsächlichen Zuflüsse aus der Investmentanlage, d.h. die Ausschüttungen des Fonds sowie die Gewinne aus der Veräußerung oder Rückgabe der Fondsanteile. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Bei solchen nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds müssen Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern – eine sog. Vorabpauschale. Für diese gelten die gleichen Teilfreistellungen wie für die Besteuerung von Ausschüttungen. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich auch hier nach der Art des Fonds.
Bescheinigung nach §35a EStG: So machen Mieter Handwerkerleistungen geltend!
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können im bestimmten Umfang direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 1 u. 2 EStG). Zusätzlich können Aufwendungen für Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr, geltend gemacht werden (§ 35a Abs. 3 EStG). Auch Mieter können die Steuervergünstigung nach § 35a EStG erhalten. Wichtig ist die richtige Bescheinigung.
Unterhaltszahlungen am besten im Januar bezahlen
Unterhaltsleistungen an Angehörige sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzbar, sofern eine entsprechende Verpflichtung besteht und das eigene Einkommen und Vermögen des Unterhaltsempfängers bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Zudem gilt in 2021 ein Höchstbetrag von 9.744 EUR für die abziehbaren Leistungen. Doch die Unterhaltszahlungen sollten nicht zu spät geleistet werden.
Neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge 2021
Für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen und für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland gibt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr länderspezifische Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge bekannt.
Arbeitgeberleistungen: Steuerfreiheit für Corona-Bonus verlängert
Arbeitgeber durften ihren Arbeitnehmern einen so genannten Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro steuerfrei zahlen, und zwar nach bisherigem Recht in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 (§ 3 Nr. 11a EStG). Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.
Neue Ländergruppeneinteilung ab 2021 für Angehörigen im Ausland
Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Für bedürftige Angehörige und für Kinder, die dauernd im Ausland leben, werden der Unterhaltshöchstbetrag und der Anrechnungsfreibetrag für eigenes Einkommen entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt. Je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat erfolgt eine Kürzung nach Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel.
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Doppelter Haushalt: Zimmer im Haus der Eltern zumeist nicht ausreichend
Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind steuerlich als Werbungskosten abziehbar. Ein doppelter Haushalt liegt aber nur vor, wenn der Arbeitnehmer neben der Wohnung am Arbeitsort zuhause einen eigenen Hausstand unterhält und sich dort auch an den Kosten der Lebensführung finanziell beteiligt. Bei verheirateten Personen ist die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung zumeist kein Problem, da üblicherweise der Ehegatte oder die gesamte Familie weiter in der Heimat wohnen und dort eine eigene, abgeschlossene Wohnung nutzen. Auch die finanzielle Beteiligung wird nur selten angezweifelt. Bei Ledigen ist die Sache komplizierter.
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Arbeitslohn: Corona-Bonus von 1.500 Euro auch bei Kündigung steuerfrei
Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Der Volksmund spricht insoweit von einem Corona-Bonus. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.
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Ab 2021 erfolgt eine Erhöhung der Entfernungspauschale
Bürger können besonders in ländlichen Räumen oftmals nicht auf ein ausgebautes Netz des öffentlichen Personenverkehrs zurückgreifen. Zudem müssen sie oft einen langen Arbeitsweg von 21 Kilometern oder mehr zurücklegen und sind daher typischerweise auf einen Pkw angewiesen. Diese Fernpendler sollen zukünftig durch eine höhere Entfernungspauschale entlastet werden.
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