Beruflich im Ausland: Neue Reisekostensätze ab Januar 2016

Ab 2016 gelten neue Pauschbeträge bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen.Wer aus beruflichen oder betrieblichen Gründen eine Auslandsreise bzw. eine Auswärtstätigkeit im Ausland unternimmt, kann Verpflegungspauschbeträge als Werbungskosten absetzen, die je nach Land und sogar für einzelne Städte unterschiedlich hoch sind. Gleiches gilt bei einer länger dauernden Tätigkeit im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Diese Pauschbeträge darf die Firma ihren Mitarbeitern ebenfalls steuerfrei erstatten.

Übernachtungen im Ausland können seit 2008 nicht mehr mit den länderspezifischen Übernachtungspauschbeträgen als Werbungskosten abgesetzt werden. Nach wie vor ist es aber möglich, dass der Arbeitgeber die Übernachtungskosten in Höhe der Pauschbeträge steuerfrei erstattet.

Aktuell hat das Bundesfinanzministerium für eine Reihe von Staaten geänderte Reisekostensätze bekannt gegeben (BMF-Schreiben vom 09.12.2015). Einige besonders markante Änderungen seien hier erwähnt:

  • für Schweiz werden der Übernachtungspauschbetrag von 139 Euro auf 169 Euro und der Verpflegungspauschbetrag von 48 Euro auf 62 Euro angehoben.
  • für Liechtenstein gibt  es eine Übernachtungspauschbetrag von 180 Euro statt 82 Euro und einen Verpflegungspauschbetrag von 53 Euro statt 47 Euro.
  • für Schweden steigt der Übernachtungspauschbetrag von 165 Euro auf 168 Euro und der der Verpflegungspauschbetrag sinkt auf 50 Euro von zuvor 72 Euro.
  • für Israel wird der Verpflegungspauschbetrag abgesenkt, und zwar von 59 Euro auf 56 Euro, und der Übernachtungspauschbetrag  von 175 Euro auf 191 Euro erhöht.
  • für Südafrika wird der Verpflegungspauschbetrag sogar von 36 Euro auf 22 Euro gesenkt, während der Übernachtungspauschbetrag nun von 72 Euro auf 94 Euro steigt. Zudem gibt es zusätzliche Aufschläge für  Kapstadt und Johannesburg.
  • für China verbessert sich der Übernachtungspauschbetrag von 80 Euro auf 113 Euro und der Verpflegungspauschbetrag von 33 Euro auf 40 Euro vermindert.
  • für Kanada steigen der Übernachtungspauschbetrag von 100 Euro auf 111 Euro und der Verpflegungspauschbetrag von 36 Euro auf 44 Euro.
  • für Kenia wird der Übernachtungspauschbetrag von 135 Euro auf sage und schreibe 223 Euro erhöht, der Verpflegungspauschbetrag von 35 Euro auf 42 Euro .
  • für Indien verbessert sich der Übernachtungspauschbetrag von 120 Euro auf 145 Euro und der Verpflegungspauschbetrag von 30 Euro auf 36 Euro.  Für die indischen Städte Neu Delhi, Chennai, Kalkutta  und Mumbai gelten leicht abweichende Beträge.

I N F O

Lohnsteuer kompakt: Die steuerfreie Zahlung des Übernachtungspauschbetrages durch den Arbeitgeber ist auch dann zulässig, wenn Ihnen tatsächlich geringere oder gar keine Übernachtungskosten entstanden sind, z. B. im Fall der Übernachtung bei Freunden. Sind hingegen die tatsächlichen Übernachtungskosten höher, können Sie den Differenzbetrag als Werbungskosten absetzen.

 

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