Seit September 2018 kann das Baukindergeld beantragt werden, und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro pro Kind 10 Jahre lang, also 12.000 Euro insgesamt je Kind. Bei zwei Minderjährigen sind es 24.000 Euro, bei drei Kindern 36.000 Euro.
- Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie nicht – wie üblich – im Vorfeld, sondern erst, nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind. Erst dann erfahren Sie, ob Sie eine Zuschuss-Zusage bekommen. Eine Antragstellung vor Einzug in das Wohneigentum ist nicht zulässig. Entsprechende Anträge werden abgelehnt.
- Ein Anspruch auf Baukindergeld besteht nur, soweit Bundesmittel zur Verfügung stehen (Verteilung nach dem „Windhund-Verfahren“). Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
- Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum durch den Eigentümer bzw. Miteigentümer gestellt werden. Bei Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (z.B. Kauf der gemieteten Wohnung), muss der Antrag spätestens 6 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.
Aktuell möchten wir darauf hinweisen, dass die Frist für das Baukindergeld um drei Monate verlängert wurde.
Bislang galt: Das Baukindergeld gibt es nur, wenn bei Kauf einer Wohnung der notarielle Kaufvertrag bis zum 31.12.2020 abgeschlossen wird oder bei Bau eines Hauses die Baugenehmigung bis zum 31.12.2020 erteilt wird. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, dürfen Sie den Antrag auf Baukindergeld bis spätestens zum 31.12.2023 stellen.
Aber: Wegen der Corona-Pandemie läuft die Frist für das Baukindergeld nicht mehr Ende dieses Jahres ab, sondern erst am 31.3.2021. Das bedeutet, dass für den Antrag auf Baukindergeld die Baugenehmigung bis zum 31.3.2021 erteilt sein oder der Kaufvertrag bis dahin abgeschlossen sein muss. Die Frist für den Antrag auf Baukindergeld bleibt mit dem 31.12.2023 unverändert.