Der Frühling ist die schönste Zeit!
Was kann wohl schöner sein?
Da grünt und blüht es weit und breit
Im goldnen Sonnenschein.
(Annette von Droste-Hülshoff, 1797-1848)
Wenn sich die ersten Sonnenstrahlen durch das Fenster verirren, dann werden die Spuren des Winters sichtbar – Zeit für den Frühjahrsputz!
Die Liste der Entrümpelung ist lang – dazu gehört bei den meisten auch die Abgabe der Steuererklärung. Doch nehmen Sie sich nicht zu viel vor. Experten raten, sich täglich lediglich einem kleinen Schritt von ca. 45 Minuten zu widmen. Das Beste, für Lohnsteuer kompakt benötigen Sie im Durchschnitt nur 30 Minuten, vorausgesetzt Sie haben alle Belege beisammen!
Achtung, nichts überstürzen. Beim Frühjahrsputz der Aktenordner sollten Sie nicht zu
übermütig alte Belege hinausfegen, denn es gilt für alle, die Ihre Steuererklärung online machen: Sie müssen Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufbewahren – also bis zum Ablauf der Einspruchsfrist. Für Privatpersonen gilt teilweise sogar eine Frist von sechs Jahren.
TIPP: Steuerbonus für den Frühjahrsputz im Garten
Ein Teil der Aufwendungen für die Position ‘Gartenpflege’ in der Betriebskostenabrechnung und auch die Inanspruchnahme einer professionellen Hilfe bei der privaten Gartenerneuerung, kann in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dazu gehört die Arbeitsleistung sowie die Anfahrtskosten. Materialkosten müssen selber getragen werden.
Wichtig ist, dass eine ordentliche Rechnung vorhanden ist und auch die Bezahlung muss per Überweisung durchgeführt werden, und darf niemals in bar erfolgen!
Wir empfehlen diesen Plan für Ihren Frühjahrsputz:
Montag: Rechnungen zusammensuchen und sortieren.
Dienstag: Steuererklärung starten, Daten eingeben oder aus dem Vorjahr übernehmen,
Gutschein-Code einlösen und Steuererklärung abgeben – fertig!
Mittwoch: Zurücklehnen und sich ein Eis gönnen. 🙂
Unsere Motivation für Sie, damit Ihr Frühjahrsputz in Schwung kommt:
Ihr Gutschein-Code für die Deluxe-Version
FRUEHLING-2014-DELUXE Geben Sie Ihren Gutschein-Code bis 28.03.2014 auf Lohnsteuer kompakt ein.
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Und jetzt: Nicht mehr nur darüber reden, sondern loslegen!
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