Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ kann man bereits mit 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht sind. Allerdings müssen dafür lebenslange Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Im Jahre 2022 erreicht der Jahrgang 1959 die 63-Jahres-Grenze. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 11,4 Prozent beziehen. Ohne Rentenabschlag gibt es die Rente erst mit 66 Jahren und 2 Monaten. Wer mit 63 Jahren Rentenansprüche in Höhe von 1.000 Euro erworben hat, bekommt somit als Rente nur 886 Euro – wovon noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgehen.
Davon zu unterscheiden ist die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte„. Seit dem 1.7.2014 gilt: Wer mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, kann die Altersrente bereits mit 63 Jahren ohne Rentenabschläge beziehen. Von dieser zeitlich befristeten Vorzugsregelung profitieren aber gerade einmal anderthalb Jahrgänge, nämlich Versicherte, die zwischen Juli 1951 und Dezember 1952 geboren sind.
Wer ab dem 1.1.1953 geboren ist, muss einige Monate länger arbeiten. Bei ihnen wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt ab 2016 in Schritten von jeweils 2 Monaten pro Jahrgang. Versicherte, die ab dem 1.1.1964 geboren sind, können die abschlagsfreie „Rente mit 63“ erst mit 65 Jahren in Anspruch nehmen – es gilt wieder die frühere Regelung. Sie profitieren überhaupt nicht mehr von der befristeten Sonderregelung.
Aktuell gilt für den Geburtsjahrgang 1959, der im Jahre 2022 das 63. Lebensjahr erreicht: Wer die 45 Versicherungsjahre voll hat, kann die abschlagsfreie Rente erst mit 64 Jahren und 2 Monaten bekommen. Dies ist der 7. Schritt der stufenweisen Erhöhung des Rentenalters für diese Rentenart.
Auch in den folgenden Jahren steigt die Altersgrenze weiter, und zwar jeweils um zwei Monate pro Geburtsjahrgang. Beispielsweise kann der Jahrgang 1960 die abschlagsfreie Rente erst mit 64 Jahren plus 4 Monate beziehen. Aus der „Rente mit 63“ wird die „Rente mit 64 plus 4“.
Ich bin Jahrgang 1959 Mai habe 35 Versicherungsjahre und will im Monat Mai 2023 in Rente gehen mit 64, wieviel Abzüge habe ich da usw.
Hallo Igor,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine individuelle Beratung leisten können. Einen Rentenberater finden Sie z. B. über den Bundesverband der Rentenberater e.V.. Auch die Deutsche Rentenversicherung bietet verschiedene Beratungsleistungen an:
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo, mein Bekannter ist Jahrgang 62 und hat mit 62 seine 45 Jahre voll, wann kann er abschlagsfrei in Rente gehen.?
LG D.Sommer
Hallo Dagmar,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine individuelle Beratung leisten können.
Einen Rentenberater finden Sie z. B. über den Bundesverband der Rentenberater e.V.. Auch die Deutsche Rentenversicherung bietet verschiedene Beratungsleistungen an:
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer kompakt
Hallo Freunde ich bin am 07.07.1963 geboren habe bis heute 533 Monate gearbeitet am 14.11. 2023 ereiche ich Meine 45 Jahre laut Rentenkasse kann ich erst 01.06 .2028 in Rente gehen also nach 50beitragjsjahre in Rente gehen nicht gerecht schönen Gruß ilhan sanalan
Glaub da ist ein riesenfehler hier
Dieser Kapitel:
Wer ab dem 1.1.1953 geboren ist, muss einige Monate länger arbeiten. Bei ihnen wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben.
Das kann nicht sein sondern: Wer ab dem 1.1.1963 geboren ist………?
Seit wann ist das?
Mit 35 versicherungsjahren ?
Bin im Mai 1060 geboren, habe dieses Jahr 48 Beitegsjahre voll, wann kann ich in Rente gehen