Eigentlich ist alles we immer. Trotzdem möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass auch in diesem Jahr die Steuererklärung wieder bis zum 31. Mai bei den Finanzämtern abgegeben werden muss. Das gilt ebenso für die Erklärung zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer sowie zur Umsatzsteuer. Einen abweichenden Termin gibt es, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater angefertigt wird. Dann endet die Frist am 31. Dezember 2012.
Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2011/2012 folgt.